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   EuGH, 14.06.1988 - 33/87   

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https://dejure.org/1988,3309
EuGH, 14.06.1988 - 33/87 (https://dejure.org/1988,3309)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.1988 - 33/87 (https://dejure.org/1988,3309)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 1988 - 33/87 (https://dejure.org/1988,3309)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Christianos / Gerichtshof

    Beamtenstatut, Artikel 67 Absatz 4
    Beamte - Dienstbezuege - Familienzulagen - Berichtigungsköffizienten - Zweck - Zulagen, die unmittelbar an den Sorgeberechtigten gezahlt werden - Berichtigungsköffizient des Aufenthaltslandes des Empfängers - Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung

  • EU-Kommission

    Christianos / Gerichtshof

  • Wolters Kluwer

    Anwendung von Berichtigungskoeffizienten auf die Gehälter der Beamten der Europäischen Gemeinschaften; Anwendung von Berichtigungskoeffizienten auf die an die Beamten der Europäischen Gemeinschaften gezahlten Familienzulagen; Sicherung der gleichen Kaufkraft aller ...

  • Judicialis

    EWG/EAGBeamtStat Art. 67 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG/EAGBeamtStat Art. 67 Abs. 4
    Beamte - Dienstbezuege - Familienzulagen - Berichtigungsköffizienten - Zweck - Zulagen, die unmittelbar an den Sorgeberechtigten gezahlt werden - Berichtigungsköffizient des Aufenthaltslandes des Empfängers - Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Familienzulage als Bestandteil der Dienstbezüge; Zweck der Anwendung von Berichtigungskoeffizienten auf die Gehälter von Beamten

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 2995
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.11.1981 - 194/80

    Benassi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.06.1988 - 33/87
    November 1981 in der Rechtssache 194/80 ( Benassi/Kommission, Slg . 1981, 2815 ) entschieden hat, bezwecken die Berichtigungsköffizienten, soweit sie auf die Gehälter angewendet werden, daß alle Beamten Dienstbezuege erhalten, die ihnen unabhängig von ihrem Dienstort die gleiche Kaufkraft sichern .
  • OLG Koblenz, 08.03.2017 - 13 UF 401/16

    Kindesunterhalt: Anrechnung der Kinderzulage von EU-Beamten auf den

    Hiervon ausgehend haben das Gericht der Europäischen Union (vormals Gericht erster Instanz) in seinem Urteil vom 03.03.1993, Az. T-69/91, Tz. 34 (zit. nach Juris) und der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 14.06.1988, Az. C-33/87, Tz. 15 (zit. nach Juris) ausgeführt, dass die Familienzulage nach Art. 67 Abs. 1 Buchst. b des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften zweckgebunden für den Unterhalt des Kindes einzusetzen ist.
  • EuG, 10.04.2024 - T-50/22

    AL/ Kommission

    Selon la jurisprudence, cette condition se justifie par le fait que l'allocation pour enfant à charge, bien qu'intégrée dans la rémunération, n'est pas destinée à l'entretien du fonctionnaire, mais à celui, exclusif, de l'enfant (arrêts du 14 juin 1988, Christianos/Cour de justice, 33/87, EU:C:1988:300, point 15, et du 3 mars 1993, Peroulakis/Commission, T-69/91, EU:T:1993:16, point 34).
  • EuGH, 30.11.2023 - C-173/22

    MG/ EIB

    Insoweit sind Zulagen wie die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder oder auch die Erziehungszulage und sogar die Pauschalzulagen für Kinder für Reisen zwischen dem Ort der dienstlichen Verwendung und dem Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bediensteten zwar Bestandteil der Dienstbezüge; sie sind jedoch nicht für den Unterhalt des Beamten bestimmt, sondern ausschließlich für den des Kindes (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 1988, Christianos/Gerichtshof, 33/87, EU:C:1988:300, Rn. 15).
  • EuG, 18.09.2008 - T-47/05

    Angé Serrano u.a. / Parlament

    Verweisung auf: Gerichtshof, 14. Juni 1988, Christianos/Gerichtshof, 33/87, Slg. 1988, 2995, Randnr. 23; Gericht, 5. Juni 1996, NMB France u. a./Kommission, T-162/94, Slg. 1996, II-427, Randnr. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung sowie Randnr. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung; Gericht, 11. Februar 2003, Leonhardt/Parlament, T-30/02, Slg. ÖD 2003, I-A-41 und II-265, Randnr. 55.
  • EuG, 22.03.2018 - T-581/16

    Popotas / Bürgerbeauftragter - Öffentlicher Dienst - Beamte - Aufruf zur

    Nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung die zuständige Behörde, die geltenden Vorschriften korrekt anzuwenden (Urteile vom 14. Juni 1988, Christianos/Gerichtshof, 33/87, EU:C:1988:300, Rn. 23, und vom 18. September 2008, Angé Serrano u. a./Parlament, T-47/05, EU:T:2008:384, Rn. 159).
  • EuG, 06.05.2019 - T-271/18

    Mauritsch/ INEA

    Il découle de la jurisprudence que ce principe impose également aux institutions de l'Union d'appliquer correctement les textes (arrêt du 14 juin 1988, Christianos/Cour de justice, 33/87, EU:C:1988:300, point 23).
  • EuG, 03.03.1993 - T-69/91

    Georgios Peroulakis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    34 Wie der Gerichtshof weiter entschieden hat, sind zum einen die in Artikel 67 Absatz 1 des Statuts aufgezählten Familienzulagen nicht für den Unterhalt des Beamten, sondern für den des Kindes bestimmt (Urteil vom 14. Juni 1988 in der Rechtssache 33/87, Christianos/Gerichtshof, Slg. 1988, 2995), und soll zum anderen Artikel 67 Absatz 2 des Statuts, der mit der Verpflichtung, anderweitig gezahlte Zulagen gleicher Art zum Zweck des Abzugs anzugeben, einen allgemeinen Grundsatz zum Ausdruck bringt, offensichtlich verhindern, daß Familienzulagen mehrfach bezogen werden (Urteil vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78, Berghmans/Kommission, Slg. 1979, 3125).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1988 - 216/87

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Jaderow

    Ferner hat der Gerichtshof in einer Beamtensache festgestellt (Urteil vom 14. Juni 1988 in der Rechtssache 33/87, Christianos/Gerichtshof, Slg. 1988, 2995), daß.
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