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   EuGH, 27.04.1989 - 271/87   

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https://dejure.org/1989,3857
EuGH, 27.04.1989 - 271/87 (https://dejure.org/1989,3857)
EuGH, Entscheidung vom 27.04.1989 - 271/87 (https://dejure.org/1989,3857)
EuGH, Entscheidung vom 27. April 1989 - 271/87 (https://dejure.org/1989,3857)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Fedeli / Parlament

    Beamtenstatut, Artikel 59 und 60
    Beamte - Krankheitsurlaub - Ärztliche Kontrolle - Feststellung, daß das Fernbleiben vom Dienst unbefugt ist - Verwendung der Ergebnisse eines Ärzteausschusses, der zur Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit Stellung nehmen soll - Ausschluß

  • EU-Kommission

    Fedeli / Parlament

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung des Europäischen Parlaments zur Zahlung der von Dienstbezügen einbehaltenen Beträge

  • Judicialis

    EWG/EAGBeamtStat Art. 59; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 60

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWG/EAGBeamtStat Art. 59; EWG/EAGBeamtStat Art. 60
    Beamte - Krankheitsurlaub - Ärztliche Kontrolle - Feststellung, daß das Fernbleiben vom Dienst unbefugt ist - Verwendung der Ergebnisse eines Ärzteausschusses, der zur Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit Stellung nehmen soll - Ausschluß - ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1989, 993
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 22.11.1990 - T-54/89

    Frau V. gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Bedienstete auf Zeit -

    Unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 27. April 1989 in der Rechtssache 271/87 ( Fedeli/Parlament, Slg. 1989, 993 ) macht die Klägerin geltend, daß diese Schlußfolgerungen mit der Frage, ob ein vorübergehendes Fernbleiben vom Dienst gerechtfertigt sei, nichts zu tun hätten, da es sich um zwei unterschiedliche Sachverhalte handle.

    46 Was die von Dr. Verreydt ausgestellten ärztlichen Atteste angeht, so trifft es zu, daß der Gerichtshof im Urteil vom 27. April 1989 in der Rechtssache 271/87 ( Fedeli, a. a. O.) entschieden hat, daß der von einem Invaliditätsausschuß im Rahmen eines Verfahrens zur Feststellung der Invalidität erstellte Bericht ergeben soll, ob ein Beamter fähig ist, ein Amt seiner Laufbahn dauernd wahrzunehmen; dagegen soll er nicht beurteilen, ob das vorübergehende Fernbleiben des Beamten vom Dienst medizinisch gerechtfertigt ist.

  • EuGH, 19.06.1992 - C-18/91

    V. / Parlament

    29 Die Rechtsmittelführerin trägt hierzu vor, dem Urteil des Gerichtshofes vom 27. April 1989 in der Rechtssache 271/87 (Fedeli/Parlament, Slg. 1989, 993) sei der Grundsatz zu entnehmen, daß die Vorlage eines ärztlichen Attests eine Vermutung der Rechtmässigkeit des Fernbleibens des Beamten vom Dienst begründe und daß das betroffene Organ in Zweifelsfällen allein über das Mittel der ärztlichen Kontrolluntersuchung verfüge.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1996 - C-206/94

    Brennet AG gegen Vittorio Paletta. - Soziale Sicherheit - Anerkennung einer

    ( 23 ) Vgl. auch das Urteil vom 27. April 1989 in der Rechtssache 271/87 (Fcdcli/Parlamcnt, Slg. 1989, 993).
  • EuG, 26.02.1992 - T-17/89

    Augusto Brazzelli Lualdi und andere gegen Kommission der Europäischen

    Hierbei verweisen die Kläger auf das Urteil vom 27. April 1989 in der Rechtssache 271/87 (Fedeli/Parlament, Slg. 1989, 993), in dem der Gerichtshof der Klägerin Verzugszinsen zuerkannt habe, "um den Zustand herzustellen, den die Klägerin von Rechts wegen hätte beanspruchen können".
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-18/91

    Frau V. gegen Europäisches Parlament. - Rechtsmittel - Beamte - Bedienstete auf

    (3) - Rechtssache 271/87, Slg. 1989, 993.
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