Rechtsprechung
EuGH, 28.10.1999 - C-187/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) - Richtlinien 75/117/EWG und 79/7/EWG - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Familien- und Verheiratetenzulagen - ...
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Griechenland
- EU-Kommission
Kommission / Griechenland
EG-Vertrag, Artikel 119 [die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis Artikel 143 EG ersetzt worden]; Richtlinien des Rates 75/117, Artikel 3, und 79/7, Artikel 4 Absatz 1
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Familien- und Verheiratetenzulagen, die bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden - Unterbliebene rückwirkende ...
- EU-Kommission
Kommission / Griechenland
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung des Mitgliedstaats Hellenische Republikwegen Verstoßes gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 119 EG-Vertrag; Schrittweise Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; Aufhebung von ...
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 119; ; Richtlinie 75/117/EWG; ; Richtlinie 79/7/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Familien- und Verheiratetenzulagen, die bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden - Unterbliebene rückwirkende ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung - Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden), Artikel 3 der Richtlinie 75/117 EWG des Rates vom 10. Februar 1975 (ABl. L 45, S. 19) und Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/7/EWG des ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-187/98
- EuGH, 28.10.1999 - C-187/98
Papierfundstellen
- Slg. 1999, I-7713
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 30.01.1985 - 143/83
Kommission / Denmark
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-187/98
Ferner geht, was die Rechtsform der griechischen Tarifverträge und die Tarifautonomie der Sozialpartner bei der Aushandlung dieser Verträge anbelangt, aus der Rechtsprechung hervor, daß die Mitgliedstaaten es in erster Linie den Sozialpartnern überlassen können, den Grundsatz des gleichen Entgelts zu verwirklichen (vgl. Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83, Kommission/Dänemark, Slg. 1985, 427, Randnr. 8).Die staatliche Garantie muß in allen Fällen gelten, in denen, aus welchen Gründen auch immer, ein wirksamer Schutz nicht auf andere Weise gewährleistet ist, namentlich dann, wenn die betreffenden Arbeitnehmer keiner Gewerkschaft angehören, der in Rede stehende Sektor keinem Tarifvertrag unterliegt oder ein Tarifvertrag den Grundsatz des gleichen Entgelts nicht in vollem Umfang garantiert (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 8).
Auch wenn die Bestimmungen der griechischen Verfassung unmittelbar gelten, entspricht die spezielle griechische Regelung auf diesem Gebiet nicht den Anforderungen der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Rechtsschutzes eine eindeutige Formulierung erfordern, die den betroffenen Personen die klare und genaue Kenntnis ihrer Rechte und Pflichten ermöglicht und die Gerichte in die Lage versetzt, ihre Einhaltung sicherzustellen (vgl. Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 10).
- EuGH, 21.05.1985 - 248/83
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-187/98
Insoweit führt die griechische Regierung das Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459) an, in dem der Gerichtshof unter Berücksichtigung der sich aus dem deutschen Grundgesetz und aus dem bestehenden Rechtsschutzsystem ergebendenGarantien zu dem Schluß gelangt sei, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht verpflichtet gewesen sei, neue gesetzgeberische Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. L 39, S.40) zu ergreifen.Der Gerichtshof war der Ansicht, daß das mit dieser Richtlinie verfolgte Ziel, was die öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse und den freien Zugang aller deutschen Staatsangehörigen zu den selbständigen Berufen angeht, in Deutschland bereits bei Inkrafttreten der Richtlinie erreicht war, so daß zu ihrer Umsetzung insoweit keine neuen Rechtsvorschriften erforderlich waren (vgl. Urteil Kommission/Deutschland, Randnrn. 18 und 19).
- EuGH, 16.05.1991 - C-96/89
Kommission / Niederlande
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-187/98
Was die Dauer des vorprozessualen Verfahrens betrifft, so findet, wie der Gerichtshof im Urteil vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 15) entschieden hat, Artikel 169 des Vertrages Anwendung, ohne daß die Kommission eine bestimmte Frist zu wahren hätte.Zwar kann eine überlange Dauer des Vorverfahrens nach Artikel 169 des Vertrages es dem betroffenen Staat unter gewissen Umständen erschweren, die Argumente der Kommission zu widerlegen, und somit die Verteidigungsrechte beeinträchtigen (vgl. Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 16).
- EuGH, 09.02.1999 - C-167/97
Seymour-Smith und Perez
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-187/98
Was die Begründetheit anbelangt, so umfaßt zum einen der Begriff des Entgelts im Sinne von Artikel 119 Absatz 2 des Vertrages alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen, vorausgesetzt, daß sie der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses gewährt (vgl. insbesondere Urteil vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-167/97, Seymour-Smith und Perez, Slg. 1999, I-623, Randnr. 23). - EuGH, 05.07.1990 - C-42/89
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-187/98
Das gleiche gilt für finanzielle Schwierigkeiten, die die Mitgliedstaaten mit geeigneten Maßnahmen zu überwinden haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-42/89, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2821, Randnr. 24).
- BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 140/15
Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag
In diesem Zusammenhang hat er den Tarifvertragsparteien nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG die Möglichkeit eröffnet, die an die Höchstdauer und die Höchstanzahl von Verlängerungen anknüpfenden Zulässigkeitsvoraussetzungen befristeter Arbeitsverträge abweichend vom Gesetz zu regeln (allgemein zur Regelungsbefugnis richtlinienumsetzenden Rechts durch die Sozialpartner: vgl. zB EuGH 18. Dezember 2008 - C-306/07 - [Ruben Andersen] Rn. 24, Slg. 2008, I-10279; 28. Oktober 1999 - C-187/98 - [Kommission/Griechenland] Rn. 46 mwN, Slg. 1999, I-7713) . - BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 410/17
Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Höchstdauer sieben Jahre
In diesem Zusammenhang hat er den Tarifvertragsparteien durch § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG die Möglichkeit eröffnet, die Höchstdauer und die Höchstanzahl von Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge abweichend von der gesetzlichen Vorschrift in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG zu regeln (allgemein zur Regelungsbefugnis der Sozialpartner in Bezug auf richtlinienumsetzendes Recht: vgl. zB EuGH 18. Dezember 2008 - C-306/07 - [Ruben Andersen] Rn. 24; 28. Oktober 1999 - C-187/98 - [Kommission/Griechenland] Rn. 46 mwN) . - BAG, 15.08.2012 - 7 AZR 184/11
Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags
In diesem Zusammenhang hat er den Tarifvertragsparteien nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG die Möglichkeit eröffnet, die an die Höchstdauer und die Höchstanzahl von Verlängerungen anknüpfenden Zulässigkeitsvoraussetzungen befristeter Arbeitsverträge abweichend vom Gesetz zu regeln (allg. zur Regelungsbefugnis richtlinienumsetzenden Rechts durch die Sozialpartner vgl. zB EuGH 18. Dezember 2008 - C-306/07 - [Ruben Andersen] Rn. 24, Slg. 2008, I-10279; 28. Oktober 1999 - C-187/98 - [Kommission/Griechenland] Rn. 46 mwN, Slg. 1999, I-7713) .
- BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11
Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der …
Daher ist ihnen eine besondere Rolle bei der Umsetzung und Anwendung dieser Vereinbarung einzuräumen" (allg. zur Regelungsbefugnis richtlinienumsetzenden Rechts durch die Sozialpartner vgl. zB EuGH 18. Dezember 2008 - C-306/07 - [Ruben Andersen] Rn. 24, Slg. 2008, I-10279; 28. Oktober 1999 - C-187/98 - [Kommission/Griechenland] Rn. 46 mwN, Slg. 1999, I-7713) . - BAG, 18.03.2015 - 7 AZR 272/13
Befristung - Verlängerung sachgrundlos befristeter Verträge - tarifliche Regelung
In diesem Zusammenhang hat er den Tarifvertragsparteien nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG die Möglichkeit eröffnet, die an die Höchstdauer und die Höchstanzahl von Verlängerungen anknüpfenden Zulässigkeitsvoraussetzungen befristeter Arbeitsverträge abweichend vom Gesetz zu regeln (allgemein zur Regelungsbefugnis richtlinienumsetzenden Rechts durch die Sozialpartner: vgl. zB EuGH 18. Dezember 2008 - C-306/07 - [Ruben Andersen] Rn. 24, Slg. 2008, I-10279; 28. Oktober 1999 - C-187/98 - [Kommission/Griechenland] Rn. 46 mwN, Slg. 1999, I-7713) . - Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2002 - C-187/00
Kutz-Bauer
35: - Urteil Nimz, Randnr. 20.36: - Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-187/98 (Kommission/Griechenland, Slg. 1999, I-7713, Randnr. 44).37: - Kommission/Griechenland, Randnr. 50 (Hervorhebung von mir).
43: - Aufgrund dessen, was sich aus dem zitierten Urteil Kommission/Griechenland ergibt (siehe oben Nr. 55).
- EuGH, 11.02.2010 - C-405/08
Ingeniørforeningen i Danmark - Sozialpolitik - Unterrichtung und Anhörung der …
Die den Mitgliedstaaten damit durch die Richtlinie 2002/14 eingeräumte Möglichkeit steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach die Mitgliedstaaten die Verwirklichung der sozialpolitischen Ziele, die mit einer in diesem Bereich erlassenen Richtlinie verfolgt werden, in erster Linie den Sozialpartnern überlassen können (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 28. Oktober 1999, Kommission/Griechenland, C-187/98, Slg. 1999, I-7713, Randnr. 46, und vom 18. Dezember 2008, Andersen, C-306/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 25). - EuGH, 18.12.2008 - C-306/07
Ruben Andersen - Unterrichtung der Arbeitnehmer - Richtlinie 91/533/EWG - Art. 8 …
Die den Mitgliedstaaten auf diese Weise durch die Richtlinie eingeräumte Möglichkeit steht zudem im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach die Mitgliedstaaten die Verwirklichung der mit einer Richtlinie verfolgten sozialpolitischen Ziele in erster Linie den Sozialpartnern überlassen können (vgl. u. a. Urteile vom 30. Januar 1985, Kommission/Dänemark, 143/83, Slg. 1985, 427, Randnr. 8, vom 10. Juli 1986, Kommission/Italien, 235/84, Slg. 1986, 2291, Randnr. 20, und vom 28. Oktober 1999, Kommission/Griechenland, C-187/98, Slg. 1999, I-7713, Randnr. 46). - Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2000 - C-457/98
Kommission / Griechenland
24: - Vgl. Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-187/98 (Kommission/Griechenland, Slg. 1999, I-7713, Randnr. 45). - Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-134/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG …
44 - Vgl. u.a. Urteil des Gerichtshofes vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-187/98 (Kommission/Griechenland, Slg. 1999, I-7713, Randnr. 54). - Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-350/08
Kommission / Litauen - Vertragsverletzungsklage - Humanarzneimittel - Beitritt …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2008 - C-306/07
Ruben Andersen - Unterrichtung des Arbeitnehmers - Vorherige Mahnung an den …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2000 - C-457/98
Kommission / Griechenland
- EuGH, 07.02.2013 - C-122/11
Kommission / Belgien
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-187/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Griechenland
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 119 EG-Vertrag (die Artikel 117 bis 120 EG-Vertrag sind durch die Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden) - Richtlinien 75/117/EWG und 79/7/EWG - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Familien- und Verheiratetenzulagen - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-187/98
- EuGH, 28.10.1999 - C-187/98
Papierfundstellen
- Slg. 1999, I-7713
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- EuGH, 21.05.1985 - 248/83
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-187/98
26 Die Beklagte beruft sich für ihr Vorbringen, daß die Bürger in Griechenland über ein ausreichendes System von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen mit Rechten auf Zugang zu den Gerichten und mit der unmittelbaren Wirkung von Gemeinschafts- und nationalen Verfassungsnormen verfügten, die die Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung sicherstellten, auf das Urteil Kommission/Deutschland(13).29 Unabhängig von der Herausarbeitung der Unterschiede zum Urteil Kommission/Deutschland habe ich aber auch zu prüfen, ob die unmittelbare Wirkung, die griechische Gerichte augenscheinlich Verfassungsbestimmungen beimessen müssen, um diskriminierende Verwaltungsakte für nichtig erklären zu können, einen angemessenen Schutz des Grundsatzes gleichen Entgelts bewirkt.
(6) - Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 30).
- EuGH, 15.10.1986 - 168/85
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-187/98
30 In diesem Zusammenhang entspricht es, wie der Gerichtshof im Urteil Kommission/Italien(16) festgestellt hat, ständiger Rechtsprechung, daß die unmittelbare Geltung "nur eine Mindestgarantie dar[stellt] und nicht aus[reicht], um für sich allein die uneingeschränkte Anwendung des EWG-Vertrags zu gewährleisten".(16) - Urteil vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945, Randnr. 11).
- EuGH, 16.05.1991 - C-96/89
Kommission / Niederlande
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-187/98
Sie macht allerdings nicht geltend, daß die Klage deshalb unzulässig sei, und führt insoweit das Urteil Kommission/Niederlande an, in dem der Gerichtshof eine Unzulässigkeitsrüge zurückgewiesen hat(7).(7) - Urteil vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461).
- EuGH, 30.01.1985 - 143/83
Kommission / Denmark
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-187/98
Im Urteil Kommission/Dänemark(17) hat der Gerichtshof in bezug auf nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer, deren Rechte nicht in Tarifverträgen geregelt wurden, entschieden:.(17) - Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83 (Kommission/Dänemark, Slg. 1985, 427, Randnr. 10).
- EuGH, 08.04.1976 - 43/75
Defrenne / SABENA
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-187/98
(12) - Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II, Slg. 1976, 455, S. 490). - EuGH, 17.05.1990 - 262/88
Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-187/98
(9) - Urteil vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81 (Garland, Slg. 1982, 359, Randnr. 5) und Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 12). - EuGH, 17.12.1998 - C-185/95
DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-187/98
(8) - Vgl. Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P (Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417), in dem der Gerichtshof eine von der Kommission verhängte Geldbusse herabgesetzt hat, obwohl die beanstandete Verzögerung das Verfahren beim Gericht erster Instanz betraf. - EuGH, 04.12.1986 - 71/85
Niederlande State / Federatie Nederlandse Vakbeweging
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-187/98
(11) - Urteile vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 71/85 (Federatie Nederlandse Vakbeweging, Slg. 1986, 3855, Randnrn. 22 und 23) und vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/85 (McDermott und Cotter, Slg. 1987, 1453, Randnr. 18). - EuGH, 24.03.1987 - 286/85
McDermott und Cotter / Minister for Social Welfare und Attorney-General
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-187/98
(11) - Urteile vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 71/85 (Federatie Nederlandse Vakbeweging, Slg. 1986, 3855, Randnrn. 22 und 23) und vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/85 (McDermott und Cotter, Slg. 1987, 1453, Randnr. 18). - EuGH, 09.02.1982 - 12/81
Garland / British Rail
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-187/98
(9) - Urteil vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81 (Garland, Slg. 1982, 359, Randnr. 5) und Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 12). - EuGH, 13.03.1991 - C-377/89
Cotter u.a. / Minister for Social Welfare
- EuGH, 07.03.1996 - C-334/94
Kommission / Frankreich