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   EuGH, 30.01.1985 - 143/83   

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https://dejure.org/1985,1025
EuGH, 30.01.1985 - 143/83 (https://dejure.org/1985,1025)
EuGH, Entscheidung vom 30.01.1985 - 143/83 (https://dejure.org/1985,1025)
EuGH, Entscheidung vom 30. Januar 1985 - 143/83 (https://dejure.org/1985,1025)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Denmark

    1 . SOZIALPOLITIK - MÄNNLICHE UND WEIBLICHE ARBEITNEHMER - GLEICHES ENTGELT - VERWIRKLICHUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - ÜBERTRAGUNG AUF DIE SOZIALPARTNER - UNZULÄNGLICHKEIT

  • EU-Kommission

    Kommission / Denmark

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Königreichs Dänemark gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag wegen unvollständiger Umsetzung der Richtlinie 75/117; Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Berücksichtigung gleichwertiger Arbeit neben gleicher Arbeit im Rahmen der Umsetzung der ...

  • Judicialis

    Richtlinie 75/117/EWG Art. 1 Abs. 1; ; Richtlinie 75/117/EWG Art. 2; ; Gesetz Nr. 32 vom 4. Februar 1976 über gleiches Entgelt für Männer und Frauen (Dänemark) § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALPOLITIK - MÄNNLICHE UND WEIBLICHE ARBEITNEHMER - GLEICHES ENTGELT - VERWIRKLICHUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - ÜBERTRAGUNG AUF DIE SOZIALPARTNER - UNZULÄNGLICHKEIT - [RICHTLINIE 75/117 DES RATES]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsetzung der Richtlinie 75/117 des Rates; Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)

  • EuGH, 28.10.1999 - C-187/98

    Kommission / Griechenland

    Ferner geht, was die Rechtsform der griechischen Tarifverträge und die Tarifautonomie der Sozialpartner bei der Aushandlung dieser Verträge anbelangt, aus der Rechtsprechung hervor, daß die Mitgliedstaaten es in erster Linie den Sozialpartnern überlassen können, den Grundsatz des gleichen Entgelts zu verwirklichen (vgl. Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83, Kommission/Dänemark, Slg. 1985, 427, Randnr. 8).

    Die staatliche Garantie muß in allen Fällen gelten, in denen, aus welchen Gründen auch immer, ein wirksamer Schutz nicht auf andere Weise gewährleistet ist, namentlich dann, wenn die betreffenden Arbeitnehmer keiner Gewerkschaft angehören, der in Rede stehende Sektor keinem Tarifvertrag unterliegt oder ein Tarifvertrag den Grundsatz des gleichen Entgelts nicht in vollem Umfang garantiert (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 8).

    Auch wenn die Bestimmungen der griechischen Verfassung unmittelbar gelten, entspricht die spezielle griechische Regelung auf diesem Gebiet nicht den Anforderungen der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Rechtsschutzes eine eindeutige Formulierung erfordern, die den betroffenen Personen die klare und genaue Kenntnis ihrer Rechte und Pflichten ermöglicht und die Gerichte in die Lage versetzt, ihre Einhaltung sicherzustellen (vgl. Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 10).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-478/99

    Kommission / Schweden

    Zur Untermauerung ihres Standpunkts führt die Kommission das Urteil Kommission/Dänemark an, dem zu entnehmen sei, dass die Erläuterung in der Begründung einer Gesetzesvorlage keine zulässige Umsetzungsmethode sei(6).

    Zweitens hat sich die Kommission in allgemeinerer Form auf das Urteil Kommission/Dänemark berufen.

    6: - Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83 (Kommission/Dänemark, Slg. 1985, 427, Randnr. 11).

    29: - Urteil Kommission/Dänemark (angeführt in Fußnote 6, Randnr. 10).

  • EuGH, 07.05.2002 - C-478/99

    Kommission / Schweden

    Eine bloße Erwähnung in den Materialien eines Gesetzes reiche nicht aus, wie dem Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83(Kommission/Dänemark, Slg. 1985, 427, Randnr. 11) zu entnehmen sei.
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