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   EuGH, 10.07.1986 - 235/84   

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https://dejure.org/1986,2319
EuGH, 10.07.1986 - 235/84 (https://dejure.org/1986,2319)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.1986 - 235/84 (https://dejure.org/1986,2319)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 1986 - 235/84 (https://dejure.org/1986,2319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    SOZIALPOLITIK - RECHTSANGLEICHUNG - ÜBERGANG VON UNTERNEHMEN - WAHRUNG DER ANSPRÜCHE DER ARBEITNEHMER - RICHTLINIE 77/187 - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - HERANZIEHUNG DER SOZIALPARTNER - UNZULÄNGLICHKEIT

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht rechtzeitigem Umsetzens der Richtlinie 77/187 des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; EWG-Vertrag Art. 100; ; Richtlinie 77/187 des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ans... prüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SOZIALPOLITIK - RECHTSANGLEICHUNG - ÜBERGANG VON UNTERNEHMEN - WAHRUNG DER ANSPRÜCHE DER ARBEITNEHMER - RICHTLINIE 77/187 - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - HERANZIEHUNG DER SOZIALPARTNER - UNZULÄNGLICHKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 30.01.1985 - 143/83

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 10.07.1986 - 235/84
    20 Angesichts dieser Ausführungen ist festzustellen, daß, worauf der Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83 (Kommission/Dänemark, Slg. 1985, 427) hingewiesen hat, die Mitgliedstaaten es zwar in erster Linie den Sozialpartnern überlassen können, die mit einer Richtlinie in diesem Bereich verfolgten sozialpolitischen Ziele zu verwirklichen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die

    49 Vgl. unter vielen Urteil vom 10. Juli 1986, Kommission/Italien (235/84, EU:C:1986:303" Rn. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1994 - C-382/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

    (7) ° Rechtssache 235/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 2291).

    (11) ° Urteil vom 8. Juni 1982 in der Rechtssache 91/81 (Kommission/Italien, Slg. 1982, 2133, Randnr. 11).

    (18) ° Urteil in der Rechtssache 235/84, zitiert in Fußnote 7, Randnr. 20, mit Verweisung auf Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83 (Kommission/Dänemark, Slg. 1985, 427, Randnr. 8), das sich auf die in Fußnote 14 genannte Richtlinie 75/117 bezog.

    (25) ° In dem bereits mehrfach genannten Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 235/84 (zitiert in Fußnote 7) stellte der Gerichtshof in Randnummer 14 zwar fest, daß für die Frage einer ordnungsgemässen Umsetzung einer Richtlinie entscheidend ist, wie die nationalen Bestimmungen, die nach dem betreffenden Mitgliedstaat die Richtlinie in nationales Recht umsetzen, in der Praxis, insbesondere durch die zuständigen Gerichte angewendet werden.

  • EuGH, 18.01.2001 - C-162/99

    Kommission / Italien

    Zudem kommt dann, wenn die Parteien im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage über die genaue Bedeutung von Vorschriften des nationalen Rechts streiten, deren praktischer Anwendung besondere Bedeutung zu (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 235/84, Kommission/Italien, Slg. 1986, 2291, Randnr. 14).
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