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   BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 89/99 R   

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https://dejure.org/2000,1831
BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 89/99 R (https://dejure.org/2000,1831)
BSG, Entscheidung vom 29.06.2000 - B 11 AL 89/99 R (https://dejure.org/2000,1831)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - B 11 AL 89/99 R (https://dejure.org/2000,1831)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anschlußarbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Bemessungszeitraum - Provision - Bindungswirkung - Arbeitsentgelt

  • Judicialis

    AFG § 136 Abs 2 Nr 1; ; AFG § 112 Abs 2 Satz 1; ; AFG § 112 Abs 7; ; SGG § 193 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Arbeitslosenhilfe bei fehlerhaftem Bemessungsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 57 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 112 Abs. 2 Satz 1 (idF v. 30.6.1989), Abs. 7, 136 Abs. 2 Nr. 1, 139a Abs. 2 AFG
    Arbeitsförderungsrecht/Arbeitslosenhilfe/Leistungshöhe/Bemessungsentgelt/Bindungswirkung des Bewilligungsbescheids über Arbeitslosengeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 48
  • NJ 2001, 164
  • NJ 2001, 165
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommen - Aufwendungen -

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 89/99 R
    Der 7. Senat des BSG habe zwar dem § 112 Abs. 5 Nr. 8 AFG eine Feststellungswirkung entnommen, jedoch in einem Urteil vom 16. September 1999 - B 7 AL 22/98 R - erkennen lassen, daß er nicht von der Bindungswirkung der Alg-Bemessung für die Anschluß-Alhi ausgehe.

    In der Rechtsprechung ist die Regelung erst in neuester Zeit problematisiert worden (BSG Urteil vom 16. September 1999 - B 7 AL 22/98 R - SozR 3-4100 § 138 Nr. 13).

    Die Rechtsprechung hat daraus gefolgert, bei der Weiterbewilligung seien alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach ohne Bindung an frühere Bescheide zu überprüfen (BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 3; BSGE 82, 198, 211 = SozR 3-4100 § 242 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13).

  • BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 13/94

    Arbeitslosengeld - Unbillige Härte - Beitrittsgebiet - Währungsumstellung

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 89/99 R
    Dabei kann dahinstehen, daß das im Bemessungszeitraum in der Woche durchschnittlich erzielte Arbeitsentgelt grundsätzlich nicht dadurch zu ermitteln ist, daß das im Bemessungszeitraum erzielte (bereinigte - § 112 Abs. 1 Satz 2 AFG) Arbeitsentgelt nicht einfach auf die Woche umgerechnet wird (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 19).

    Für eine Verlängerung des Bemessungszeitraums auf 12 Monate findet sich im Gesetz keine Grundlage, wenn der Kläger im Bemessungszeitraum ein geringeres durchschnittliches Arbeitsentgelt erzielt haben sollte als im Jahresdurchschnitt (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 19).

  • BSG, 27.04.1995 - 11 RAr 93/94

    Nachholung einer Neubemessung nach § 136 Abs. 2b AFG

    Auszug aus BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 89/99 R
    Die Rechtsprechung hat daraus gefolgert, bei der Weiterbewilligung seien alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach ohne Bindung an frühere Bescheide zu überprüfen (BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 3; BSGE 82, 198, 211 = SozR 3-4100 § 242 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13).

    Begründungselemente der Entscheidung nehmen auch dann nicht an der Bindungswirkung teil, wenn sie - wie das Bemessungsentgelt für die Leistungshöhe - wesentlicher Bestandteil der Begründung sind (BSGE 66, 168, 175 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; BSGE 72, 206 f = SozR 3-4100 § 103a Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 3; BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 9; BSG Urteil vom 24. Juni 1999 - B 11 AL 75/98 R -).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auch für die SGB II-Leistungen gilt, dass sich die Bindungswirkung von Bewilligungsentscheidungen auf den Verfügungssatz - dh die Entscheidung über Art, Dauer (Beginn und Ende) und Höhe der Leistung - beschränkt (vgl zum Arbeitsförderungsrecht BSG, Urteil vom 29.6.2000 - B 11 AL 89/99 R, SozR 3-4100 § 136 Nr. 12).
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 30/08 R

    Abzweigung von Geldleistungen bei Verletzung der Unterhaltspflicht -

    Die Möglichkeit eine Abzweigung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen erhöhtem und allgemeinem Leistungssatz nach § 48 Abs. 2 SGB I iVm § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB I scheitert schließlich nicht daran, dass die Entscheidung über die Höhe des Alg bzw der Alhi einheitlich erfolgt und Berechnungselemente nicht Gegenstand eines Verfügungssatzes sein können (vgl ua BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 12; Pawlak in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 11 RdNr 15).

    Denn von der Frage der sich grundsätzlich auf den Verfügungssatz beschränkenden Bindungswirkung (vgl BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 12 S 67) ist die Frage zu unterscheiden, in welcher Höhe Geldleistungen nach den Vorgaben des § 48 SGB I abgezweigt werden können (vgl ua BSGE 55, 245, 247 = SozR 1200 § 48 Nr. 7 zum Beurteilungsspielraum).

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Bereits zu der mit der genannten Vorschrift übereinstimmenden Vorläuferregelung des § 136 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AFG hat das BSG jedoch entschieden, dass insoweit maßgebend dasjenige Arbeitsentgelt ist, nach dem das Alg zuletzt von Rechts wegen zu bemessen war (BSG vom 29. Juni 2000, SozR 3-4100 § 136 Nr. 12; s bereits Senatsurteil vom 16. September 1999, SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 77).
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