Rechtsprechung
BSG, 20.04.1994 - 3/12 RK 14/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Künstlersozialversicherung - Kunstunterricht für Laien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 14.06.1989 - S 19 KR 269/87
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1991 - L 11 KR 55/89
- BSG, 20.04.1994 - 3/12 RK 14/92
Papierfundstellen
- NJW 1995, 902 (Ls.)
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90
Feststellung der Verpflichtung von Unternehmern zur Künstlersozialabgabe durch …
Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 14/92
§ 2 KSVG enthält damit keine stillschweigende Einschränkung auf eine Ausbildung zu einer künstlerischen Berufstätigkeit (so schon BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1 zum Begriff der Ausbildungseinrichtung für künstlerische Tätigkeiten iS des § 24 KSVG).Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang für die Sonderrolle der Musiker weiterhin anführt, daß ihnen als Künstler regelmäßig abgabepflichtige Musikschulen (vgl dazu BSGE 69, 259, 262 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1) gegenüberstehen, trifft dies gerade auf privaten Einzelunterricht erteilende Musiklehrer nicht zu.
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 14/92
Es kann im vorliegenden Zusammenhang offenbleiben, ob nach dem KSVG von einem eher weiten, formalen Kunstbegriff auszugehen ist, der bereits erfüllt ist, wenn das zu beurteilende Werk ohne Rücksicht auf sein geistiges Niveau den Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps der Kunst (zB Gedicht, Gemälde, Tanz usw) entspricht (BVerfGE 67, 219, 226 f), oder ob außerdem materielle Kriterien erfüllt sein müssen, wie etwa die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden (BVerfGE 30, 173, 179; zum Kunstbegriff im strafrechtlichen Jugendschutz vgl BGHSt 37, 55). - BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89
Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie
Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 14/92
Es kann im vorliegenden Zusammenhang offenbleiben, ob nach dem KSVG von einem eher weiten, formalen Kunstbegriff auszugehen ist, der bereits erfüllt ist, wenn das zu beurteilende Werk ohne Rücksicht auf sein geistiges Niveau den Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps der Kunst (zB Gedicht, Gemälde, Tanz usw) entspricht (BVerfGE 67, 219, 226 f), oder ob außerdem materielle Kriterien erfüllt sein müssen, wie etwa die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden (BVerfGE 30, 173, 179; zum Kunstbegriff im strafrechtlichen Jugendschutz vgl BGHSt 37, 55). - LSG Berlin, 18.12.1991 - L 9 KR 64/90
Lehre von Kunst; Elementarunterricht; Laienkursen für Eurythmie
Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 14/92
Soweit sich die Beklagte auf das Urteil des LSG Berlin vom 18. Dezember 1991 - L 9 Kr 64/90 - (Breithaupt 1992, 625) zur einschränkenden Auslegung des Begriffs der "Lehre" bezieht, kann den dortigen Ausführungen nicht gefolgt werden.
- BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 11/06 R
Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft - Tanzlehrerin für Tango …
Dem steht nicht entgegen, dass - wie hier - nicht angehende Künstler für ihren Beruf ausgebildet, sondern Laien unterrichtet werden, die in ihrer Freizeit am Unterricht teilnehmen und das Gelernte auch nur für Freizeitzwecke verwenden wollen (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1 S 4 und SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 8 ).Tango Argentino zählt aber ebenso wie zB die Tanz-Disziplinen Standard, Latein und Jazz-Dance zu dem vom DTV angebotenen Breitensportprogramm (http://www.tanzsport.de/dtvstart.html - Stichworte: "Breitensport" und "Disziplinen"), wohingegen weder Afro-Dance (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1) noch Eurythmie (…BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2) auf der Homepage des DTV als Breitensportdisziplinen erwähnt sind.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - L 5 KR 249/12
Versicherungspflicht einer Tanzlehrerin
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Lehrer über eine staatlich anerkannte musikalische Berufsausbildung als Tänzer oder eine Berufsqualifikation als Tanzlehrer verfügen und ob angehende Berufstänzer oder Laien unterrichtet werden, die nur in ihrer Freizeit am Unterricht teilnehmen und das Gelernte auch nur für Freizeitzwecke verwenden wollen (so bereits BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1 zum "Afro-Dance";… BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1 zum Musikunterricht an einer Volkshochschule;… BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 10 zum "Tango Argentino").Es kommt vielmehr allein darauf an, ob die Schüler durch den Unterricht befähigt werden sollen, Tanz für berufliche oder private Zwecke unabhängig von dem dargestellten Niveau (siehe hierzu Urteil des BSG zum "Afro Dance" vom 20.4.1994 -B 3/12 RK 14/92-) als Kunstform darzubieten.
Da entscheidend ist, ob Schüler durch den Unterricht befähigt werden sollen, Tanz für berufliche oder private Zwecke unabhängig von dem dargestellten Niveau (siehe hierzu Urteil des BSG zum "Afro Dance" vom 20.4.1994 -B 3/12 RK 14/92-) als Kunstform darzubieten, wäre es durchaus fraglich, ob die vielen ("echten") Ballettschüler, die nur zur "Verbesserung der Haltung" in die Schulen geschickt werden und nicht beabsichtigen, sich auf einer Bühne zu zeigen, tatsächlich dazu befähigt werden sollen, einen Tanz als Kunstform darzubieten.
Ob nach allem Jazztanz nach der Verkehrsanschauung immer der darstellenden Kunst zuzuordnen ist oder je nachdem mit welcher Zweckrichtung er unterrichtet wird (nur zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit oder mit dem Ziel, den Tanz für berufliche oder private Zwecke unabhängig von dem dargestellten Niveau als Kunstform darzubieten - BSG "Afro Dance", Urteil vom 20.4.1994 -B 3/12 RK 14/92-, siehe auch SG Frankfurt zum "Bollywood Tanz und "Kathaktanz", Urteil vom 11.12.2012 -S 27 KR 377/12-), sowohl als Sport als auch als Kunst betrachtet werden kann, kann der Senat offen lassen, da jedenfalls die Klägerin ihre Schüler dazu befähigt, die erlernten Choreografien als Kunst darzubieten:.
- BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94
Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete
Angesichts der Unmöglichkeit, Kunst generell zu definieren (BVerwGE 91, 211) hat der Senat bereits die von der Rechtsprechung zur Abgrenzung des Lebensbereichs "Kunst" (BVerfGE 30, 173, 188 f) in verschiedenen Rechtsbereichen entwickelten Maßstäbe aufgezeigt (vgl. BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1).Auch der Abgabetatbestand der Ausbildungseinrichtungen für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KSVG ) ist nicht auf die Ausbildung zum Berufskünstler beschränkt, sondern erfaßt auch die Unterrichtung von Amateurkünstlern (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1).
- BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 11/97 R
Künstlersozialabgabe - Lichtbildner - Pressefotograf - Kunsthandwerk - …
- BSG, 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht eines selbständigen Musiklehrers steht …
Selbstständige Lehrer, Erzieher und Musiker, die in ihrem Betrieb keine Angestellten beschäftigten, waren seit Jahrzehnten - zuletzt nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 AVG - in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (vgl Urteil vom 20.4.1994, 3/12 RK 14/92, SozR 3-5425 § 2 Nr. 1 S 4).Mit dem KSVG ist gegenüber der bis dahin nur in geringem Umfang bestehenden Versicherungspflicht von selbstständigen Künstlern im Wesentlichen eine Erweiterung (vgl Urteil vom 20.4.1994, aaO, S 5) und nur in einem Fall eine Einschränkung eingetreten, letzteres, soweit Musiker, die nicht Lehrer waren, nicht mehr nach dem AVG versicherungspflichtig wurden.
- BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 2/08 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Musikgarten-Lehrerin - …
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Lehrer über eine staatlich anerkannte musikalische Berufsausbildung als Musiker oder eine Berufsqualifikation als Musiklehrer verfügen (…so bereits BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 15;… teilweise aA Finke/Brachmann/Nordhausen, aaO, § 2 RdNr 12 zu den Stichworten Musiklehrer/Musikerzieher/Musikpädagoge) und ob angehende Berufsmusiker oder Laien unterrichtet werden, die nur in ihrer Freizeit am Unterricht teilnehmen und das Gelernte auch nur für Freizeitzwecke verwenden wollen (so bereits BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1 zum Afro-Dance;… BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1 zum Musikunterricht an einer Volkshochschule;… BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 10 zum Tango Argentino). - BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 10/97 R
Künstlersozialversicherung - kunstgeschichtlicher Unterricht - Einrichtung der …
Der Senat hat in anderem Zusammenhang bereits entschieden, daß Kunst auch im privaten Rahmen gelehrt werden kann (SozR 3-5425 § 2 Nr. 1). - BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 3/08 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht eines Tanz- und …
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Lehrer über eine staatlich anerkannte musikalische Berufsausbildung als Tänzer oder eine Berufsqualifikation als Tanzlehrer verfügen (…so bereits BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 15;… vgl auch Finke/Brachmann/Nordhausen, aaO, § 2 RdNr 15 zu den Stichworten Pädagoge/Ausbilder im Bereich Tanz und Bewegung) und ob angehende Berufstänzer oder Laien unterrichtet werden, die nur in ihrer Freizeit am Unterricht teilnehmen und das Gelernte auch nur für Freizeitzwecke verwenden wollen (so bereits BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1 zum Afro-Dance;… BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1 zum Musikunterricht an einer Volkshochschule;… BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 10 zum Tango Argentino). - LSG Baden-Württemberg, 16.12.2005 - L 4 KR 2338/03
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht einer Tanzlehrerin für den …
Die Zuordnung zu den Gesellschaftstänzen durch breite Gesellschaftskreise sei auch der entscheidende Unterschied zu den Tanzformen, die Gegenstand der Entscheidung des BSG vom 20. April 1994 (3/12 RK 14/92 in SozR 3-5425 § 2 Nr. 1) gewesen seien (Afro Dance, Afro Caribbean Dance, Modern Dance).Auch das weiter herangezogene Urteil des BSG vom 20. April 1994 (a.a.O.) spreche nicht für die Auffassung der Beklagten.
Dass Kunst im Sinne der Künstlersozialversicherung auch derjenige lehrt, der Unterricht für eine laienhafte Kunstausübung erteilt, hat das BSG in seiner von der Beklagten herangezogenen Entscheidung vom 20. April 1994 (a.a.O.) bereits entschieden.
- BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R
Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Hochschule - Architekt - …
Vielmehr genügt auch die bloße Ausbildung oder Fortbildung von Laien, um eine laienhafte künstlerische Tätigkeit - zB Musizieren, afrikanisch-karibisches Tanzen, Eurythmie - erstmalig zu ermöglichen oder zu fördern; dies kann auch im Rahmen einer Musikschule und sogar im Rahmen einer bloß privaten entgeltlichen Unterrichtung - auch als Früherziehung für Kinder - erfolgen (…vgl BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 1;… BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 3 und 4). - BSG, 26.11.1998 - B 3 KR 12/97 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Kunst - künstlerischer …
- BSG, 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R
Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - gemeinnütziger Musikverein - Betrieb …
- BSG, 14.12.1994 - 12 RK 62/93
Versicherungspflicht - Lehrerin - Eurythmie - Künstlersozialversicherung - …
- SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 27 KR 377/08
Versicherungspflicht einer Tanzlehrerin aus dem Bereich des so genannten …
- SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 26 R 1670/12
Versicherungspflicht einer Bollywood-Tänzerin nach § 1 …
- BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 29/98 R
§ 58 Abs 1 Satz 1 SGB XI ist verfassungsgemäß
- BSG, 25.08.2009 - B 3 KS 1/09 B
Begrenzung der rückwirkenden Feststellung der Versicherungspflicht eines …
- LSG Baden-Württemberg, 27.03.2007 - L 13 R 2395/06
Rentenversicherung - Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - …
- BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 7/04 R
Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht wegen Betreibens einer …
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2007 - L 5 KR 4654/05
Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmereigenschaft - örtlicher …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 1 KR 251/06
- LSG Baden-Württemberg, 15.07.2008 - L 11 KR 5543/07
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Musikgarten-Lehrerin - …
- SG Karlsruhe, 16.03.2009 - S 5 KR 5778/07
Versicherungspflicht bzw -freiheit in der Künstlersozialversicherung - Malerin - …
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2007 - L 11 KR 523/07
Tanzdozent - meditativer Tanz - internationaler Volkstanz - kein Künstler iS der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2005 - L 16 KR 344/03
Krankenversicherung
- LSG Schleswig-Holstein, 10.06.2003 - L 1 KR 20/02
Pflicht zur Entrichtung der Künstlersozialabgabe; Fotografien im Bereich der …
- LSG Bayern, 26.02.1998 - L 4 KR 8/95
Betreiben eines Künstlersozialabgabenpflichtigen Unternehmens …
- LSG Bayern, 23.09.1999 - L 4 KR 30/97
Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung; Gewerbsmäßige …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2018 - L 4 KR 265/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2009 - L 1 KR 62/07
- SG Karlsruhe, 05.11.2007 - S 5 KR 4041/06
- SG Augsburg, 12.11.2015 - S 7 R 1053/12
Blasmusikverein ist künstlersozialabgabepflichtig