Rechtsprechung
   BSG, 20.03.1997 - 3 RK 15/96   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • eventlaw.de

    Künstlereigenschaft - Musikinstrumentenbauer - Kunstbegriff iS des KSVG - Bindungswirkung - Verwaltungsakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Künstlereigenschaft eines Musikinstrumentenbauers

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 80, 136
  • DB 1997, Beil. 15 S. 3



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)  

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KS 2/07 R  

    Künstlersozialversicherung - Tätigkeit mit Schwerpunkt auf dem Einsatz

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass handwerkliche Tätigkeiten, auch wenn ihnen ein gestalterischer Freiraum immanent ist (zB Steinmetze, Goldschmiede und andere Kunsthandwerker sowie Fotografen), entsprechend der historischen Entwicklung und der allgemeinen Verkehrsauffassung grundsätzlich nicht zum Bereich der Kunst im Sinne des KSVG gehören (vgl BSGE 80, 136 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 zum Musikinstrumentenbauer; BSGE 82, 164 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 8 zum Feintäschner).

    Ein Handwerker bzw Kunsthandwerker kann zum Einen dadurch zum Künstler werden, dass er mit seiner Tätigkeit sein angestammtes handwerkliches Berufsfeld verlässt und einen künstlerischen Berufsbereich wählt, wie es zB bei Industrie- und Produktdesignern, Schmuckdesignern, Modedesignern und künstlerischen Fotografen/Werbefotografen der Fall ist (vgl BSGE 80, 136 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 zum Musikinstrumentenbauer; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 3 zum Werbefotografen; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 11 zur Gemäldefotografie für ein Diaarchiv; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 11 zum Industriedesigner; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 13 zum Modellbauer ausgestorbener Tiere; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 4 zur Visagistin).

    Zum Anderen ist trotz der handwerklichen Arbeit nach eigenen Entwürfen eine Zuordnung zum Bereich der Kunst dann möglich, wenn ein Tätowierer ähnlich wie ein Kunsthandwerker mit seinen Werken in Kunstkreisen als Künstler anerkannt und behandelt wird (BSGE 80, 136, 138 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5; BSGE 82, 164 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 8).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - L 11 KR 5550/08  

    Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft - Fotografin

    Dieses Kriterium sei in anderen Fällen genannt worden, etwa bei dem Instrumentenbauer (Urteil vom 20. März 1997, 3 RK 15/96) oder dem Feintäschner (Urteil vom 24. Juni 1998, B 3 KR 13/97 R).

    Dieser Begriff ist deshalb aus dem Regelungszweck des KSVG unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung und der historischen Entwicklung zu erschließen (zB BSG, Urteil vom 20. März 1997, 3 RK 15/96, SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 mwN).

    Als Künstler ist er vielmehr erst dann einzuordnen, wenn er das typische handwerkliche Berufsfeld verlässt, sich mit seinen Produkten in einem künstlerischen Umfeld bewegt und in künstlerischen Kreisen als gleichrangig (BSG, Urteil vom 12. November 2003, B 3 KR 10/03 R, SozR 4-5425 § 24 Nr. 3 zur Mode- und Werbefotografie) oder ebenbürtig (BSG, Urteil vom 20. März 1997, 3 RK 15/96, SozR 3-5425 § 2 Nr. 5) anerkannt wird bzw in fachkundigen Kreisen als Künstler anerkannt und behandelt wird (BSG, Urteil vom 7. Juli 2005, B 3 KR 37/04 R zum Webdesign SozR 4-5425 § 2 Nr. 5).

    Um die Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung festzustellen, muss auf einen nachvollziehbaren, allgemeingültigen Abgrenzungsmaßstab zurückgegriffen werden können (BSG, Urteil vom 20. März 1997, 3 RK 15/96, SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 zum Musikinstrumentenbauer).

    Die Folge ist, dass häufig kaum nachvollziehbar begründet werden kann, weshalb im Einzelfall eine künstlerische Qualität vorliegt oder nicht (BSG, Urteil vom 20. März 1997, 3 RK 15/96, SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 zum Musikinstrumentenbauer).

    Denn eine einzelne Ausstellung in einer Kunstgalerie ist (derzeit) nur eine vereinzelte Anerkennung und kann noch nicht ausreichen, um die Anerkennung in fachkundigen Kreisen insgesamt zu belegen (vgl BSG, Urteil vom 20. März 1997, 3 RK 15/96 zum Musikinstrumentenbauer aaO bezüglich einzelner Stellungnahmen von Kunden).

  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 13/97 R  

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Feintäschner -

    Hiervon ist der Senat bereits im Urteil vom 20. März 1997 (3 RK 15/96 = BSGE 80, 136, 138 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5) ausgegangen.

    Dies schließt aber, wie der Senat bereits im Urteil vom 20. März 1997 (aaO) dargelegt hat, nicht aus, daß auch in einem Beruf, der allgemein als Handwerk ausgeübt wird, in einzelnen Fällen auf handwerklicher Grundlage künstlerische Leistungen erbracht werden.

    Schon dies spricht gegen die Auffassung von Eichenhofer (SGb 1998, 136 = Anmerkung zum Urteil vom 20. März 1997, aaO), der historische Gesetzgeber habe die Absicht gehabt, sämtliche Berufe, die (auch) handwerklich ausgeübt werden und etwa in der Anlage zur HwO aufgeführt sind, ohne Rücksicht auf den künstlerischen Gehalt im Einzelfall aus dem Anwendungsbereich des KSVG auszuklammern.

    Der Senat hält vielmehr an seiner Rechtsprechung fest, daß bei der handwerklichen Fertigung von Einzelstücken nach eigenen Entwürfen eine Zuordnung zum Bereich der Kunst nur dann anzunehmen ist, wenn der Betroffene mit seinen Werken in einschlägigen fachkundigen Kreisen als "Künstler" anerkannt und behandelt wird (vgl Urteil vom 20. März 1997, aaO).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht