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   BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R   

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BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R (https://dejure.org/2008,2327)
BSG, Entscheidung vom 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R (https://dejure.org/2008,2327)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - B 6 KA 40/06 R (https://dejure.org/2008,2327)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - kein Anspruch auf Ermächtigung eines Psychotherapeuten wegen ausländischer Sprachkenntnisse

  • openjur.de

    Vertragsärztliche Versorgung - kein Anspruch auf Ermächtigung eines Psychotherapeuten wegen ausländischer Sprachkenntnisse; Verpflichtungsklage als zutreffende Klageart; Gewährleistung einer Verständigung in nichtdeutscher Muttersprache gehört ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung einer psychologischen Psychotherapeutin zur Teilnahme an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung i.R.d. fremdsprachigen Psychotherapie; Ermächtigung anderer Ärzte und ärztlich geleiteter Einrichtungen zur Abwehr oder Vermeidung einer drohenden oder ...

  • Judicialis

    SGB X § 33 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermächtigung eines Psychotherapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung aufgrund ausländischer Sprachkenntnisse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 3/06 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - keine Ermächtigung für psychologische

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R
    Der Umstand, dass ein Versicherter nicht Deutsch als Muttersprache hat, ist keine Behinderung iS des § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB X. Deshalb muss es dabei bleiben, dass weder die Krankenkassen noch die Zulassungsgremien verpflichtet sind, allen Versicherten Leistungserbringer zur Verfügung zu stellen, mit denen sie sich in ihrer Muttersprache verständigen können (vgl Senatsbeschluss vom 19.7.2006 - B 6 KA 33/05 B - juris RdNr 9; ebenso BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 1 RdNr 25; BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R - RdNr 26 f).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 7.2.2007 (SozR 4-5520 § 31 Nr. 1 RdNr 23 bis 25) näher dargelegt, dass die Ermächtigung zur Versorgung eines begrenzten Personenkreises nur in ganz besonders gelagerten Fällen in Betracht kommt, in denen der Zweck, zu dem sich die diesen "begrenzten Personenkreis" bildenden Personen freiwillig oder unfreiwillig zusammengefunden haben, nicht erreicht werden könnte, wenn nicht ein bestimmter Arzt oder eine ärztlich geleitete Einrichtung zur Behandlung von auftretenden Gesundheitsstörungen ermächtigt wird.

    Der in dieser Bestimmung zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke schließt jedenfalls Ermächtigungen aus, die von vornherein darauf angelegt sind, außerhalb des nunmehr in § 20 Abs. 2 Satz 2 Ärzte-ZV in der seit dem 1.1.2007 geltenden Fassung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes zugelassenen Rahmens eine Vermischung von Leistungen der Haupttätigkeit (hier Beratungsdienst für Ausländer des C. ) und der Krankenbehandlung zu Lasten der GKV hervorzurufen (vgl dazu auch BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 1 RdNr 26).

  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94

    Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers bei ärztlicher Behandlung

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R
    Die Ermöglichung einer sprachlichen Verständigung zwischen Therapeut und Patient in einer nicht deutschen Sprache ist dabei, wie der 1. Senat des BSG bereits entschieden hat, als Nebenleistung zur Krankenbehandlung nach der insoweit nicht lückenhaften gesetzlichen Regelung nicht vom Leistungsanspruch der Versicherten umfasst; im Rahmen einer Krankenbehandlung ggf erforderliche Kosten für die Hinzuziehung eines Dolmetschers dürfen daher nicht von den Krankenkassen übernommen werden (BSGE 76, 109, 111 f = SozR 3-2500 § 28 Nr. 1 S 3 f; bekräftigt in BSG SozR 4-2500 § 32 Nr. 1 RdNr 6).

    Das entspricht der allgemein für alle Sozialleistungen geltenden Vorschrift des § 17 Abs. 2 SGB I. Ob und inwieweit diese Regelung auch auf die Beziehung zwischen einem hörbehinderten Menschen und seinem Therapeuten anzuwenden ist, mit der Folge, dass die Grundsätze des BSG-Urteils vom 10.5.1965 (BSGE 76, 109 = SozR 3-2500 § 28 Nr. 1) insoweit nicht mehr zur Anwendung kommen können, bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R
    Denn das Diskriminierungsverbot verpflichtet nicht zum Ausgleich sprachbedingter Erschwernisse, die im Tatsächlichen auftreten (BVerfGE 64, 135, 157).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R
    Gemäß § 72 Abs. 2 SGB V ist die vertragsärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift und der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ua so zu regeln, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist; ein Anspruch auf "optimale Versorgung" oder auf Bereitstellung bestimmter und insbesondere spezieller Gesundheitsleistungen besteht hingegen nicht (BSGE 94, 302 = SozR 4-2500 § 34 Nr. 2, jeweils RdNr 21; BVerfGE 115, 25, 44, 45 f = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 24, 26, 27).
  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R
    Der 1. Senat des BSG hat in der letztgenannten Entscheidung darauf hingewiesen, dass Begleitleistungen zur Krankenbehandlung, die selbst keine Behandlung beinhalten, von den Krankenkassen nur dann zu finanzieren sind, wenn dies ausdrücklich gesetzlich bestimmt ist (so auch BSG - Großer Senat -, Beschluss vom 25.9.2007 - GS 1/06 - RdNr 20 bis 22, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R
    Der Senat hat im Einzelnen in seinem Urteil vom 30.1.2002 (BSGE 89, 934, 144 ff = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 28 ff) ausgeführt, dass Interessenkollisionen zwischen der Haupttätigkeit in einer Beratungsstelle und in einer angestrebten Nebentätigkeit im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Behandlung ausgeschlossen sein müssen.
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R
    Ihr Begehren hat sich - anders als regelmäßig beim Streit über den Umfang befristeter Ermächtigungen (vgl zuletzt BSG SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 14) - nicht durch Zeitablauf erledigt.
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R
    Gemäß § 72 Abs. 2 SGB V ist die vertragsärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift und der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ua so zu regeln, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist; ein Anspruch auf "optimale Versorgung" oder auf Bereitstellung bestimmter und insbesondere spezieller Gesundheitsleistungen besteht hingegen nicht (BSGE 94, 302 = SozR 4-2500 § 34 Nr. 2, jeweils RdNr 21; BVerfGE 115, 25, 44, 45 f = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 24, 26, 27).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R
    Eine Erstattung der Kosten der Beigeladenen zu 3. bis 7. ist nicht veranlasst, weil sie sich im Verfahren nicht beteiligt haben (§ 162 Abs. 3 VwGO, vgl BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3, jeweils RdNr 16).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R
    Streitgegenstand in Zulassungssachen ist (nur) der das Verwaltungsverfahren abschließende Bescheid des Berufungsausschusses (s BSG SozR 3-2500 § 96 Nr. 1 S 6).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung der Prüfgremien bei hohem Anteil an ausländischen

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B

    Ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung zur Sicherstellung der

  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07

    Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für die Teilnahme von Ärzten an der

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 23/01 R

    Krankenversicherung - Heilmittel - Umkleiden - An- bzw Auskleiden -

  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 31/07 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassungsbeschränkung -

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R

    Ermächtigung - Krankenhausarzt

  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren -

    Deshalb bedarf es hier insoweit keines Übergangs zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage iS des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG (BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 3 RdNr 12) .
  • BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 2/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung der spezialisierten fachärztlichen

    Versicherte haben keinen Anspruch auf eine an ihren Wünschen ausgerichtete - optimale - Versorgung (BSG Urteil vom 6.2.2008 - B 6 KA 40/06 R - SozR 4-5520 § 31 Nr. 3 RdNr 16; BSG Urteil vom 29.6.2011 - B 6 KA 34/10 R - SozR 4-2500 § 119 Nr. 1 RdNr 18 mwN zur Ermächtigung eines Sozialpädiatrischen Zentrums) .
  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

    Der Ansatz des Regelwerts je Quartal und deshalb insgesamt zwölfmal - und nicht nur einmal insgesamt oder nur einmal je Jahr - entspricht der Rechtsprechung des Senats, in Zulassungs- und zulassungsähnlichen Angelegenheiten, in denen die Anknüpfung an andere Werte nicht angemessen erscheint, pauschal je Quartal den sog Regelwert von 5.000 Euro anzusetzen (vgl hierzu BSG SozR 4-1920 § 47 Nr. 1 RdNr 4 betr Zulassung eines Vertragsarztes mit nur minimalem Tätigkeitsumfang; BSG, Beschluss vom 15.2.2007 - B 6 KA 40/06 R - betr Ermächtigung für geplante psychotherapeutische Praxistätigkeit; Beschluss vom 19.5.2006 - B 6 KA 12/06 R - betr Entziehung der Zulassung.
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Eine vorrangiges Prinzip, dass Versorgungslücken auf jeden Fall zu schließen seien, lässt sich aus dem Bundesrecht nicht ableiten (vgl zB BSG, Urteil vom 27.6.2007 - B 6 KA 24/06 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen - RdNr 20 am Ende; zur Verneinung eines Anspruchs der Versicherten auf eine optimale Versorgung s zB BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 8 RdNr 29; BSG, Urteil vom 6.2.2008 - B 6 KA 40/06 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen - RdNr 16 mwN).
  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 40/09 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung mit hälftigem

    Der Senat weist allerdings darauf hin, dass er uneingeschränkt an seiner Rechtsprechung festhält, dass die psychologische Behandlung ehemaliger Straftäter, bei der die Durchsetzung strafgerichtlicher Therapieauflagen und die Verhinderung von Rückfalltaten im Vordergrund stehen, typischerweise keine Behandlung iS des Krankenversicherungsrechts ist, ein Psychologischer Psychotherapeut mithin für derartige Behandlungen auch nicht zugelassen werden kann (vgl BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 1; vgl zu möglichen Interessenkollisionen auch BSGE 89, 134, 144 ff = SozR 3-5520 § 20 Nr. 3 S 28 ff; BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 3).
  • BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 2/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche

    Zwar bedarf es nach der Rechtsprechung des Senats nicht des Übergangs zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage, wenn ein Ermächtigungsantrag (vollständig) abgelehnt wird (siehe hierzu BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 3 RdNr 12; BSGE 120, 254 = SozR 4-2500 § 119 Nr. 2, RdNr 23) .

    Wenn eine Erweiterung einer befristet erteilten Ermächtigung im Streit ist, gelten die allgemeinen Grundsätze (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 S 148; siehe auch BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 3 RdNr 12; BSGE 120, 254 = SozR 4-2500 § 119 Nr. 2, RdNr 23) : Da die begehrte Erweiterung ohne die zugrunde liegende Ermächtigung gegenstandslos würde, nimmt sie auch an deren rechtlichem Schicksal teil.

  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 15/16 B

    Vertragsarztrecht - Leistungserbringung - Vorrangigkeit des Bundesrechts -

    In seinem Urteil vom 6.2.2008 hat der Senat entschieden, dass der Rechtsgedanke des dem Wortlaut nach nur auf Zulassungen bezogenen § 20 Abs. 2 Ärzte-ZV die Erteilung von Ermächtigungen ausschließt, die darauf angelegt sind, eine Vermischung der Haupttätigkeit des Arztes oder Psychotherapeuten außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Krankenbehandlung zu Lasten der Krankenkassen hervorzurufen (SozR 4-5520 § 31 Nr. 3 RdNr 24).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 6.2.2008 gerade über die Anwendbarkeit des § 20 Abs. 2 Ärzte-ZV für eine Ermächtigung wegen Unterversorgung entschieden (vgl SozR 4-5520 § 31 Nr. 3 RdNr 14) .

    b) Der Vortrag der Klägerin hinsichtlich einer Abweichung des LSG-Urteils vom Urteil des BSG vom 6.2.2008 (SozR 4-5520 § 31 Nr. 3) , mangelt ebenfalls schon an der Darlegung voneinander abweichender Aussagen.

  • SG Berlin, 17.10.2018 - S 112 KR 1247/17

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Versorgung mit psychotherapeutischen

    Die Bedeutung der Sprachkenntnisse für eine sinnvolle psychotherapeutische Behandlung hat das BSG im Rahmen der Prüfung eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz ausführlich thematisiert (Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 40/06 R - SozR 4-5520 § 31 Nr. 3).

    Für den Bereich der vertragspsychotherapeutischen Versorgung hat der 6. Senat diesen Grundsatz mit ausführlicher Begründung bekräftigt (BSG, Beschluss vom 19. Juli 2006 - B 6 KA 33/05 B - juris, Rn. 6f.; BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 40/06 R -, SozR 4-5520 § 31 Nr. 3).

    Hieraus kann jedoch, wie das BSG bereits im Urteil vom 6. Februar 2008 (B 6 KA 40/06 R - SozR 4-5520 § 31 Nr. 3, Rn. 19 f.) ausgeführt hat, nicht abgeleitet werden, die Behandlung könne nur in der jeweiligen Muttersprache des Patienten erfolgversprechend durchgeführt werden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2015 - L 3 KA 88/11

    Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung; Im

    Hintergrund dieser Rechtsprechung ist, dass Interessenkollisionen zwischen der ärztlichen Haupttätigkeit und einer angestrebten Nebentätigkeit im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung ausgeschlossen sein müssen ( BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 1; SozR 4-5520 § 31 Nr. 3 ).

    Derartigen Kostenverschiebungen will § 20 Abs. 2 S 1 Ärzte-ZV aber gerade entgegenwirken (BSG SozR 4-5520 § 31 Nr. 3) .

  • LSG Sachsen, 10.12.2014 - L 8 KA 17/13

    Keine Ermächtigung von Kinderkardiologen zur Behandlung Erwachsener mit

    Gegenstand einer Klage ist daher auch nicht der ursprüngliche Bescheid des Zulassungsausschusses in der Gestalt des Widerspruchsbescheides, sondern allein der Bescheid des Berufungsausschusses (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 27.01.1993 - 6 RKa 40/91 - juris RdNr. 14 ff. = SozR 3-2500 § 96 Nr. 1; Urteil vom 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R - juris RdNr. 18 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 23; Urteil vom 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R - juris RdNr. 12 = SozR 4-5520 § 31 Nr. 3).

    Das vom Kläger zunächst im Wege der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage verfolgte Begehren auf Erweiterung einer befristet erteilten Ermächtigung hat sich dadurch im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG erledigt, dass der im angefochtenen Bescheid bestimmte Befristungszeitraum am 31.03.2014 abgelaufen ist (vgl. BSG, Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R - juris RdNr. 14 = BSGE 99, 145; Urteil vom 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R - juris RdNr. 14 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 3; Urteil vom 14.03.2001 - B 6 KA 49/00 R - juris RdNr. 15 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 30 - anders bei vollumfänglicher Versagung der Ermächtigung: BSG, Urteil vom 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R - juris RdNr. 12 = SozR 4-5520 § 31 Nr. 3).

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 97/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erledigungserklärung - Widerspruch durch

  • SG Karlsruhe, 17.12.2010 - S 1 KA 575/10

    Medizinisches Versorgungszentrum - Umwandlung des Trägers von GmbH in

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2008 - L 4 B 497/08

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Eintragung in das Zahnarztregister -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2018 - L 9 KR 76/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Ausschreibungsverfahren -

  • LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 64/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Zulassungsgremien -

  • SG Marburg, 07.09.2016 - S 12 KA 179/16

    Weder die Zulassungsgremien noch die Gerichte sind verpflichtet, ein

  • LSG Sachsen, 09.12.2015 - L 8 KA 2/13

    Vertragsarztangelegenheiten; Keine rückwirkende Aufhebung einer

  • VG Meiningen, 21.05.2019 - 2 K 8/17

    Keine Heranziehung des Krankenhausträgers zu den Kosten einer polizeilichen

  • SG Marburg, 14.11.2012 - S 12 KA 834/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung einer Anstellung -

  • SG Marburg, 06.04.2021 - S 12 KA 116/19

    Wohlverhalten schützt vor Zulassungsentziehung wegen falscher Honorarabrechnung

  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 5744/09
  • SG Marburg, 24.05.2017 - S 12 KA 137/17

    Die Mitglieder des Berufungsausschusses müssen ihren Wohnsitz nicht in dessen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 3 KA 29/08

    Ambulante sozialpädiatrische Behandlung; ausreichende sozialpädiatrische

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 3 KA 19/12
  • SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 824/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Gründung einer Zweigpraxis - Orthopäde mit

  • SG Kiel, 25.03.2015 - S 14 KA 347/14
  • SG Kassel, 17.12.2010 - S 1 KA 575/10
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