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   OLG Köln, 07.04.1997 - Ss 208/95 (Z)   

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OLG Köln, 07.04.1997 - Ss 208/95 (Z) (https://dejure.org/1997,7430)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.04.1997 - Ss 208/95 (Z) (https://dejure.org/1997,7430)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. April 1997 - Ss 208/95 (Z) (https://dejure.org/1997,7430)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92

    Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung;

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1997 - Ss 208/95
    In diesem Zusammenhang wäre es zudem erforderlich gewesen, das Ausmaß der "Bekanntschaft" zwischen dem Betroffenen und den Polizeizeugen zu konkretisieren, wenn daraus auf die Verläßlichkeit des Wiedererkennens geschlossen werden soll (vgl. Senat StV 1994, 67, 68).
  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 532/94

    Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1997 - Ss 208/95
    Hätte der Tatrichter die Identitätsfeststellung aufgrund eigenen Augenscheins vorgenommen, wäre er nach der Rechtsprechung zumindest verpflichtet gewesen, im Urteil die einerseits auf dem Lichtbild und andererseits an dem Betroffenen erkennbaren charakteristischen Identifizierungsmerkmale zu nennen (vgl. Senat NZV 1991, 122 = VRS 80, 374; SenE vom 10.06.1994 - Ss 201/94 (B) - und vom 13.01.1995 - Ss 532/94 (B) ; jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 16.11.1990 - Ss 289/90

    Rechtmäßigkeit einer tatrichterlichen Beweiswürdigung im Rahmen der

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1997 - Ss 208/95
    Hätte der Tatrichter die Identitätsfeststellung aufgrund eigenen Augenscheins vorgenommen, wäre er nach der Rechtsprechung zumindest verpflichtet gewesen, im Urteil die einerseits auf dem Lichtbild und andererseits an dem Betroffenen erkennbaren charakteristischen Identifizierungsmerkmale zu nennen (vgl. Senat NZV 1991, 122 = VRS 80, 374; SenE vom 10.06.1994 - Ss 201/94 (B) - und vom 13.01.1995 - Ss 532/94 (B) ; jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.06.1994 - Ss 201/94
    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1997 - Ss 208/95
    Hätte der Tatrichter die Identitätsfeststellung aufgrund eigenen Augenscheins vorgenommen, wäre er nach der Rechtsprechung zumindest verpflichtet gewesen, im Urteil die einerseits auf dem Lichtbild und andererseits an dem Betroffenen erkennbaren charakteristischen Identifizierungsmerkmale zu nennen (vgl. Senat NZV 1991, 122 = VRS 80, 374; SenE vom 10.06.1994 - Ss 201/94 (B) - und vom 13.01.1995 - Ss 532/94 (B) ; jeweils m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 12.11.1993 - Ss 448/93/93
    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1997 - Ss 208/95
    Darüber hinaus wäre es nach bislang herrschender Meinung (vgl. den Vorlagebeschluß des Senats vom 13.01.1995 m.w.N.; anderer Auffassung: OLG Oldenburg VRS 87, 202 ) erforderlich gewesen, auch die Art und das Maß der Übereinstimmung dieser Merkmale anzugeben.
  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1997 - Ss 208/95
    Als solche Beweismittel kommen neben Sachverständigen auch Zeugen in Betracht, die sich ihrerseits von dem Zustand oder Vorgang unterrichtet haben und vor dem Tatgericht über ihre Wahrnehmungen aussagen (vgl. RGSt 47, 101, 106; BGHSt 27, 135 = JR 1978, 117, 118; BayObLG, bei Rüth, DAR 1967, 294; OLG Hamm, a.a.O.; Alsberg/Nüse/Meyer, a.a.O., S. 225), wobei es keinen Unterschied macht, ob diese Zeugen ihre Wahrnehmungen im Auftrag des Gerichts als sog. Augenscheinsgehilfen oder auf eigene Veranlassung bzw. auf Veranlassung Dritter (z.B. der Ermittlungsbehörde) getroffen haben (vgl. LR-Dahs, StPO , 24. Aufl., § 86 Rn. 5; Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 228).
  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1997 - Ss 208/95
    Ungeachtet dessen ist der Tatrichter jedoch gemäß § 261 StPO , der im Bußgeldverfahren sinngemäß gilt (vgl. Göhler a.a.O. § 71 Rn. 40), verpflichtet, eine umfassende Beweiswürdigung vorzunehmen und dabei alle in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zu würdigen und dem Urteil zugrunde zulegen, sofern nicht im Einzelfall ausnahmsweise ein Beweisverwertungsverbot entgegensteht (vgl. BGHSt 29, 109, 110; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., § 261 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.09.1967 - 3 Ss 890/67

    Vernehmung eines Polizeibeamten; Zeugen; Sichtverhältnisse am Unfallort; Einnahme

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1997 - Ss 208/95
    Anders als der Zeugenbeweis ist die Augenscheinseinnahme nämlich durch andere Beweismittel ersetzbar (vgl. OLG Hamm VRS 34, 61 ).
  • OLG Koblenz, 28.09.2000 - 2 Ss 216/00

    Lichtbild, Wiedererkennen, Beweiswürdigung

    Die Überzeugung davon, dass der Betroffene mit dem Fahrzeugführer identisch ist, kann der Tatrichter nicht allein auf Aussagen von Zeugen stützen, die den Betroffenen auf dem Radarfoto wiedererkannt haben; vielmehr muss er im Rahmen der Beweiswürdigung darlegen, welchen Eindruck er selbst über die Identität der dort abgebildeten Person mit dem in der Hauptverhandlung anwesenden Betroffenen gewonnen hat (OLG KÖln VRS 94, 112).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.04.1995 - Ss 208/95 (Z) - 102 Z   

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https://dejure.org/1995,16178
OLG Köln, 07.04.1995 - Ss 208/95 (Z) - 102 Z (https://dejure.org/1995,16178)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.04.1995 - Ss 208/95 (Z) - 102 Z (https://dejure.org/1995,16178)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. April 1995 - Ss 208/95 (Z) - 102 Z (https://dejure.org/1995,16178)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92

    Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung;

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1995 - Ss 208/95
    In diesem Zusammenhang wäre es zudem erforderlich gewesen, das Ausmaß der "Bekanntschaft" zwischen dem Betroffenen und den Polizeizeugen zu konkretisieren, wenn daraus auf die Verläßlichkeit des Wiedererkennens geschlossen werden soll (vgl. Senat StV 1994, 67, 68).
  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 532/94

    Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1995 - Ss 208/95
    Hätte der Tatrichter die Identitätsfeststellung aufgrund eigenen Augenscheins vorgenommen, wäre er nach der Rechtsprechung zumindest verpflichtet gewesen, im Urteil die einerseits auf dem Lichtbild und andererseits an dem Betroffenen erkennbaren charakteristischen Identifizierungsmerkmale zu nennen (vgl. Senat NZV 1991, 122 = VRS 80, 374; SenE vom 10.06.1994 - Ss 201/94 (B) - und vom 13.01.1995 - Ss 532/94 (B) - jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 16.11.1990 - Ss 289/90

    Rechtmäßigkeit einer tatrichterlichen Beweiswürdigung im Rahmen der

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1995 - Ss 208/95
    Hätte der Tatrichter die Identitätsfeststellung aufgrund eigenen Augenscheins vorgenommen, wäre er nach der Rechtsprechung zumindest verpflichtet gewesen, im Urteil die einerseits auf dem Lichtbild und andererseits an dem Betroffenen erkennbaren charakteristischen Identifizierungsmerkmale zu nennen (vgl. Senat NZV 1991, 122 = VRS 80, 374; SenE vom 10.06.1994 - Ss 201/94 (B) - und vom 13.01.1995 - Ss 532/94 (B) - jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.06.1994 - Ss 201/94
    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1995 - Ss 208/95
    Hätte der Tatrichter die Identitätsfeststellung aufgrund eigenen Augenscheins vorgenommen, wäre er nach der Rechtsprechung zumindest verpflichtet gewesen, im Urteil die einerseits auf dem Lichtbild und andererseits an dem Betroffenen erkennbaren charakteristischen Identifizierungsmerkmale zu nennen (vgl. Senat NZV 1991, 122 = VRS 80, 374; SenE vom 10.06.1994 - Ss 201/94 (B) - und vom 13.01.1995 - Ss 532/94 (B) - jeweils m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 12.11.1993 - Ss 448/93/93
    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1995 - Ss 208/95
    Darüber hinaus wäre es nach bislang herrschender Meinung (vgl. den Vorlagebeschluß des Senats vom 13.01.1995 m.w.N.; anderer Auffassung: OLG Oldenburg VRS 87, 202) erforderlich gewesen, auch die Art und das Maß der Übereinstimmung dieser Merkmale anzugeben.
  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1995 - Ss 208/95
    Als solche Beweismittel kommen neben Sachverständigen auch Zeugen in Betracht, die sich ihrerseits von dem Zustand oder Vorgang unterrichtet haben und vor dem Tatgericht über ihre Wahrnehmungen aussagen (vgl. RGSt 47, 101, 106; BGHSt 27, 135 = JR 1978, 117, 118; BayObLG, bei Rüth, DAR 1967, 294; OLG Hamm, a.a.O.; Alsberg/Nüse/Meyer, a.a.O., S. 225), wobei es keinen Unterschied macht, ob diese Zeugen ihre Wahrnehmungen im Auftrag des Gerichts als sog. Augenscheinsgehilfen oder auf eigene Veranlassung bzw. auf Veranlassung Dritter (z.B. der Ermittlungsbehörde) getroffen haben (vgl. LR-Dahs, StPO, 24. Aufl., § 86 Rn. 5; Alsberg/Nüse/Meyer a.a.O. S. 228).
  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1995 - Ss 208/95
    Ungeachtet dessen ist der Tatrichter jedoch gemäß § 261 StPO, der im Bußgeldverfahren sinngemäß gilt (vgl. Göhler a.a.O. § 71 Rn. 40), verpflichtet, eine umfassende Beweiswürdigung vorzunehmen und dabei alle in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zu würdigen und dem Urteil zugrunde zulegen, sofern nicht im Einzelfall ausnahmsweise ein Beweisverwertungsverbot entgegensteht (vgl. BGHSt 29, 109, 110; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., § 261 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.09.1967 - 3 Ss 890/67

    Vernehmung eines Polizeibeamten; Zeugen; Sichtverhältnisse am Unfallort; Einnahme

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1995 - Ss 208/95
    Anders als der Zeugenbeweis ist die Augenscheinseinnahme nämlich durch andere Beweismittel ersetzbar (vgl. OLG Hamm VRS 34, 61).
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