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   OLG Köln, 05.10.1993 - Ss 399/93   

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https://dejure.org/1993,5648
OLG Köln, 05.10.1993 - Ss 399/93 (https://dejure.org/1993,5648)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.10.1993 - Ss 399/93 (https://dejure.org/1993,5648)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Oktober 1993 - Ss 399/93 (https://dejure.org/1993,5648)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf; Strafaussetzung zur Bewährung; Freiheitsstrafe; Nachtat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 56 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 205
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 06.07.2007 - 82 Ss 93/07

    Antrag auf Gewährung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung; Voraussetzungen für

    Hat aber der Angeklagte zwischen Begehung und Aburteilung der Tat durch Haft einen längeren Freiheitsentzug erlitten, so muss das Tatgericht bei seiner Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) jedenfalls dann auch darauf eingehen, welche Wirkungen diese Haft auf den Angeklagten hatte, wenn es sich um die erste Inhaftierung gehandelt hat (BGH StV 2001, 626; BayObLG DAR 1982, 248; OLG Dresden StV 2001, 626 u. StV 2002, 658 = StraFo 2003, 21; OLG Karlsruhe StV 2001, 625 u. zfs 2005, 410 = VRS 108, 423; SenE v. 31.10.2003 - Ss 448/03 - SenE v. 27.03.2007 - 81 Ss 15/07 - Tröndle/Fischer, StGB, 54. Auflage, § 56 Rn. 6 b m.w.N.) oder wenn er zuvor lediglich den Jugendstrafvollzug kennengelernt hatte und dieser schon längere Zeit zurückliegt (vgl. SenE v. 05.10.1993 - Ss 399/93 = NStZ 1994, 205, 206; SenE v. 19.06.2007 - 83 Ss 70/07 -).

    Darüber hinaus hätte es bei einer Ablehnung der Strafaussetzung in vorliegender Sache auch näherer Ausführungen dazu bedurft, dass der Angeklagte selbst durch die anstehende Verbüßung der Freiheitsstrafe von 9 Monaten aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Erkelenz, bezüglich derer wegen der vorliegend abgeurteilten Tat die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen worden ist, nicht hinreichend zu beeindrucken sein wird, sondern weitere 10 Monate Freiheitsstrafe verbüßen muss, um ihn verlässlich von künftiger Straffälligkeit abzuhalten (vgl. dazu SenE v. 05.10.1993 - Ss 399/93 - = NStZ 1994, 205 m. Anm. Berg).

  • OLG Köln, 07.11.2006 - 83 Ss 70/06

    Divergenz bezüglich der Urteilsformel zwischen Sitzungsniederschrift und

    Hat der Angeklagte zwischen Begehung und Aburteilung der Tat durch Haft erstmals einen längeren Freiheitsentzug erlitten, so muss das Tatgericht bei seiner Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) auch darauf eingehen, welche Wirkungen diese Haft auf den Angeklagten hatte (vgl. OLG Dresden StV 2001, 626; BayObLG DAR 1982, 248; OLG Dresden StV 2002, 658 = StraFo 2003, 21; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senat v. 05.10.1993 = NStZ 1994, 205; SenE v. 03.05.2005 - 8 Ss 64/05; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Auflage, § 56 Rn. 6 b m.w.N.).
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