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   OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03 - 30/04   

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https://dejure.org/2004,9063
OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03 - 30/04 (https://dejure.org/2004,9063)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.03.2004 - Ss 493/03 - 30/04 (https://dejure.org/2004,9063)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. März 2004 - Ss 493/03 - 30/04 (https://dejure.org/2004,9063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tragen der Feststellungen in Bezug auf eine Verurteilung wegen Vergewaltigung; Finale Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und Willensbeugung des Opfers ; Beurteilung eines Handelns allein gegen den Willen des Opfers oder dessen bloßes Nichteinverstandensein

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Verknüpfung Gewaltanwendung und Beischlaf bei gewaltsamer Überschreitung von gemeinsam gesetzten Grenzen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 168
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03
    Ein Handeln allein gegen den Willen des Opfers oder dessen bloßes Nichteinverstandensein genügt für die Erfüllung des Tatbestandes nicht, da dieser die erkennbare Beugung der Willensfreiheit unter Strafe stellt (so insgesamt BGH NJW 2003, 1263 = StraFo 2003, 61).

    An einer solchen "finalen Verknüpfung" (vgl. BGH a.a.O.; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8; BGH NStZ-RR/J 1998, 322 Nr. 10; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 177 Rdnr. 8 m.w.N.) zwischen Nötigungsmittel und Willensbeugung des Opfers fehlt es in Fällen einer Gewalthandlung z. B. dann, wenn die Vorgehensweise des Täters nicht auf Überwindung eines Abwehrwillens, sondern auf bloße Überrumpelung angelegt ist (BGHSt 31, 76; BGH NStZ 1995, 230; NJW 2003, 1263) oder ausschließlich der Lustbefriedigung dient (vgl. BGHSt 17, 1).

  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02

    Versuchte Freiheitsberaubung (unmittelbares Ansetzen; kurze Dauer der

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03
    Dass hier der (alleinige) Schuldspruch nach § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe unerlässlich macht, liegt keinesfalls auf der Hand, zumal zwischen dem Angeklagten und der Zeugin eine intime Beziehung/Ehe bestand und damit ein Umstand vorlag, der als Milderungsgrund in Betracht kommt (vgl. BGH StV 1998, 76; 2001, 453; NStZ-RR 2003, 168; SenatsE v. 13.01.2004 - Ss 560/03).
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers -

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03
    An einer solchen "finalen Verknüpfung" (vgl. BGH a.a.O.; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8; BGH NStZ-RR/J 1998, 322 Nr. 10; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 177 Rdnr. 8 m.w.N.) zwischen Nötigungsmittel und Willensbeugung des Opfers fehlt es in Fällen einer Gewalthandlung z. B. dann, wenn die Vorgehensweise des Täters nicht auf Überwindung eines Abwehrwillens, sondern auf bloße Überrumpelung angelegt ist (BGHSt 31, 76; BGH NStZ 1995, 230; NJW 2003, 1263) oder ausschließlich der Lustbefriedigung dient (vgl. BGHSt 17, 1).
  • BGH, 18.01.1995 - 3 StR 559/94

    Nötigung - Gewalt - Gewaltanwendung - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03
    An einer solchen "finalen Verknüpfung" (vgl. BGH a.a.O.; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8; BGH NStZ-RR/J 1998, 322 Nr. 10; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 177 Rdnr. 8 m.w.N.) zwischen Nötigungsmittel und Willensbeugung des Opfers fehlt es in Fällen einer Gewalthandlung z. B. dann, wenn die Vorgehensweise des Täters nicht auf Überwindung eines Abwehrwillens, sondern auf bloße Überrumpelung angelegt ist (BGHSt 31, 76; BGH NStZ 1995, 230; NJW 2003, 1263) oder ausschließlich der Lustbefriedigung dient (vgl. BGHSt 17, 1).
  • BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61

    Gewaltsame Vornahme unzüchtiger Handlungen trotz freiwilligen Rücktritts vom

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03
    An einer solchen "finalen Verknüpfung" (vgl. BGH a.a.O.; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8; BGH NStZ-RR/J 1998, 322 Nr. 10; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 177 Rdnr. 8 m.w.N.) zwischen Nötigungsmittel und Willensbeugung des Opfers fehlt es in Fällen einer Gewalthandlung z. B. dann, wenn die Vorgehensweise des Täters nicht auf Überwindung eines Abwehrwillens, sondern auf bloße Überrumpelung angelegt ist (BGHSt 31, 76; BGH NStZ 1995, 230; NJW 2003, 1263) oder ausschließlich der Lustbefriedigung dient (vgl. BGHSt 17, 1).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie mit vorsätzlicher

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03
    Dass hier der (alleinige) Schuldspruch nach § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe unerlässlich macht, liegt keinesfalls auf der Hand, zumal zwischen dem Angeklagten und der Zeugin eine intime Beziehung/Ehe bestand und damit ein Umstand vorlag, der als Milderungsgrund in Betracht kommt (vgl. BGH StV 1998, 76; 2001, 453; NStZ-RR 2003, 168; SenatsE v. 13.01.2004 - Ss 560/03).
  • BGH, 28.02.1991 - 4 StR 553/90

    Voraussetzungen einer Verurteilung des Angeklagten wegen Vergewaltigung -

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03
    An einer solchen "finalen Verknüpfung" (vgl. BGH a.a.O.; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 8; BGH NStZ-RR/J 1998, 322 Nr. 10; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 177 Rdnr. 8 m.w.N.) zwischen Nötigungsmittel und Willensbeugung des Opfers fehlt es in Fällen einer Gewalthandlung z. B. dann, wenn die Vorgehensweise des Täters nicht auf Überwindung eines Abwehrwillens, sondern auf bloße Überrumpelung angelegt ist (BGHSt 31, 76; BGH NStZ 1995, 230; NJW 2003, 1263) oder ausschließlich der Lustbefriedigung dient (vgl. BGHSt 17, 1).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07

    Anforderungen an die Auslegung des hinreichenden Tatverdachts im Sinne des § 203

    Selbst die Feststellung, dass das Opfer mit den sexuellen Handlungen des Täters erkennbar oder gar erklärtermaßen nicht einverstanden war, rechtfertigt nicht den Vorwurf der sexuellen Nötigung (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 12 = NStZ 1995, 229; StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 15; BGH, 3 StR 256/04 vom 5. Oktober 2004, Seite 5; OLG Köln NStZ-RR 2004, 168).
  • OLG Hamm, 18.03.2014 - 5 RVs 5/14

    Anforderungen an die Gewaltausübung im Rahmen der Nötigung nach § 177 StGB

    Ein Handeln allein gegen den Willen des Opfers oder dessen bloßes Nichteinverstandensein genügt für die Erfüllung des Tatbestandes nicht, da dieser die erkennbare Beugung der Willensfreiheit unter Strafe stellt (OLG Karlsruhe, NJW 2003, 1263 ; OLG Köln, Beschluss vom 05. März 2004, Ss 493/03, zitiert nach [...] Rn. 11 m.w.N.).

    Denn die einmal gegebene Einwilligung ist kein Freibrief, sondern jederzeit widerruflich (BGH, GA 1970, 57 ; OLG Köln, Beschluss vom 05. März 2004, Ss 493/03, zitiert nach [...] Rn. 10).

    Dient nämlich im Falle einer Gewalthandlung die Vorgehensweise des Täters ausschließlich der Lustbefriedigung und nicht (auch) der Überwindung eines Abwehrwillens, fehlt es an der erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und Willensbeugung des Opfers (BGH, Urteil vom 07. November 1961, 1 StR 407/61, zitiert nach [...] Rn. 11 m.w.N., veröffentlicht in: BGHSt 17, 1 -5; OLG Köln, Beschluss vom 05. März 2004, Ss 493/03, zitiert nach [...] Rn. 11 m.w.N.).

  • KG, 04.01.2012 - 4 Ws 107/11

    Rechtsmittelbeschränkung und Strafzumessung bei fehlenden Angaben zum

    Auch beim Fehlen von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels kann der Schuldspruch je nach Lage des Einzelfalles - wenn tatbestandliche Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, nicht in Frage stehen - revisionsrechtlicher Prüfung standhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2011 - (4) 1 Ss 29/11 (47/11) - KG, Beschluss vom 27. April 2004 - (3) 1 Ss 493/03 (31/04); Brandenburgisches OLG, NStZ-RR 2009, 209; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2008, 117; Thüringer OLG, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 Ss 188/07 - [Juris]).
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