Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.01.2006 - 16 Wx 217/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12184
OLG Köln, 06.01.2006 - 16 Wx 217/05 (https://dejure.org/2006,12184)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.01.2006 - 16 Wx 217/05 (https://dejure.org/2006,12184)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Januar 2006 - 16 Wx 217/05 (https://dejure.org/2006,12184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung der Eintragung des Familiennamens im Geburtseintrag; Fehlerhafte Transliteration des Familiennamens aus der lateinischen in die kyrillische Schrift; Falsche Eintrag in einer Geburtsurkunde

  • Judicialis

    PStG § 47; ; NamÜbK Art. 2 I

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NamÜbK Art. 2 Abs. 1; PStG § 47
    Nachweis unrichtiger Schreibweise eines Namens in ausländischer Geburtsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StAZ 2006, 107
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 91/93

    Begriff der anderen Urkunde

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2006 - 16 Wx 217/05
    Auch der von einem ausländischen Staat ausgestellte Reisepass ist als maßgebende andere Urkunde im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen (vgl. BGH StAZ 1994, 42; KG Berlin StAZ 2000, 216 f.).
  • KG, 04.04.2000 - 1 W 8107/99
    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2006 - 16 Wx 217/05
    Auch der von einem ausländischen Staat ausgestellte Reisepass ist als maßgebende andere Urkunde im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen (vgl. BGH StAZ 1994, 42; KG Berlin StAZ 2000, 216 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.12.2009 - 3 Wx 73/09

    Wahl des für die Namensführung maßgeblichen Rechts bei Ehegatten mit

    Die Beteiligten zu 1 und 2 einerseits und der Beteiligte zu 3 andererseits sind nicht im Sinne des § 13 a Abs. 1 FGG in einem entgegengesetzten Sinne - als "Gegenparteien" - am vorliegenden Verfahren beteiligt (BGH StAZ 1994, S. 42/45; KG StAZ 2000, S. 216/217; OLG Hamm StAZ 2006, S. 355/357; OLG Köln StAZ 2006, S. 107/108).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2007 - 3 Wx 57/07

    Zur Weigerung eines Standesbeamten, ein Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im

    Weder der Beigetretene noch die ihn tragende juristische Person ist Beteiligter im Sinne des § 13 a Abs. 1 FGG, weil der Beigetretene am vorliegenden Verfahren allein im öffentlichen Interesse und somit nicht in einem der Antragstellerin entgegengesetzten Sinne - als "Gegenpartei" - beteiligt ist (BGH StAZ 1994, S. 42/45; KG StAZ 2000, S. 216/217; OLG Hamm StAZ 2006, S. 355/357; OLG Köln StAZ 2006, S. 107/108).
  • OLG München, 28.05.2009 - 31 Wx 43/09

    Personenstandsverfahren: Transliteration eines in einem griechischen

    Ein berichtigungsfähiger unrichtiger Namenseintrag liegt jedoch nach inzwischen gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung auch dann vor, wenn die gewählte Transliteration zum Zeitpunkt der Eintragung dem damaligen Erkenntnisstand entsprach, der aktuelle amtliche ausländische Ausweis aber eine andere lateinische Schreibweise des Namens enthält (vgl. OLG Köln StAZ 2006, 107; OLG Hamm StAZ 2006, 166 und StAZ 2002, 124; OLG Stuttgart StAZ 2005, 77; KG Berlin StAZ 2000, 216).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2009 - 3 Wx 12/08
    Der Beteiligte zu 1. einerseits und die Beteiligten zu 3. und 4. andererseits sind nicht im Sinne des § 13 a Abs. 1 FGG in einem entgegengesetzten Sinne - als "Gegenparteien" - am vorliegenden Verfahren beteiligt (BGH StAZ 1994, S. 42/45; KG StAZ 2000, S. 216/217; OLG Hamm StAZ 2006, S. 355/357; OLG Köln StAZ 2006, S. 107/108).
  • LG Rottweil, 20.09.2010 - 1 T 96/07
    Das Standesamt hat deswegen nicht eine unrichtige Schreibweise übernommen (OLG Köln STAZ 2006, 107).
  • LG Stralsund, 22.08.2006 - 2 T 230/06
    Eine Kostenentscheidung war nicht veranlasst, da die Beschwerdeführerin nicht Beteiligte im Sinne des § 13a FGG ist, sondern als Standesamtaufsichtsbehörde öffentliche Interessen wahrnimmt (vgl. z.B. LG Berlin Beschluss vom 07.04.2005 Az. : 84 T 503/04 in StAZ 2005, 204, (206); OLG Köln Beschluss vom 06.01.2006 Az.: 16 Wx 217/05 StAZ 2006, 107 (108)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht