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BGH, 22.10.1997 - StB 15/97, 2 BJs 65/95 - 3 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Anordnung der Erzwingungshaft (Beugehaft) nach § 70 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 70
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge
Auszug aus BGH, 22.10.1997 - StB 15/97
Die dagegen gerichtete Beschwerde der Zeugin ist zulässig (BGHSt 36, 192); in der Sache dringt das Rechtsmittel jedoch nicht durch. - BGH, 28.02.1997 - StB 15/96
Auszug aus BGH, 22.10.1997 - StB 15/97
Das wegen jener früheren Aussageverweigerung mit Verfügung des Generalbundesanwalts vom 21. Mai 1996 gegen sie festgesetzte Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 DM war zwar auf Antrag der Zeugin auf gerichtliche Entscheidung durch Senatsbeschluß vom 28. Februar 1997 - StB 15/96 - auf 500 DM ermäßigt worden.
- KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08
Weitere Beschwerde gegen Erzwingungshaft
Nach alledem war die Anordnung der Erzwingungshaft angesichts der beharrlichen Weigerungshaltung des Zeugen unter Berücksichtigung des Gegenstands des Verfahrens und der möglichen Bedeutung der Aussage für die Sachaufklärung bisher zwar verhältnismäßig und unerlässlich (…vgl. BGHR StPO § 70 Erzwingungshaft 5 und 6 [Gründe]; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - StB 15/97, 2 BJs 65/95 - 3 - StB 15/97 [juris]; KG, Beschluss vom 20. Dezember 1997 - 3 Ws 644 - 645/96 [juris] - ).