Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.01.2007 - 2 Ws 6/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StPO § 453; StGB § 57; GG Art. 20
Strafvollstreckungsverfahren, Anhörung; Anwesenheit des Verteidigers; Verfahrensfehler; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines inhaftierten Straftäters auf Aussetzung der hälftigen Freiheitsstrafe zur Bewährung; Bestehen eines Verfahrensfehlers aufgrund der Durchführung einer mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren in Abwesenheit des Verteidigers; ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 453; StGB § 57; GG Art. 20
Strafvollstreckungsverfahren, Anhörung; Anwesenheit des Verteidigers; Verfahrensfehler - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen - 61 StVK 583/06
- OLG Hamm, 10.01.2007 - 2 Ws 6/07
Papierfundstellen
- StRR 2007, 198
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 11.02.1993 - 2 BvR 710/91
Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei mündlichen Anhörung im …
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2007 - 2 Ws 6/07
Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es dem Verurteilten nach dem Gebot des fairen Verfahrens zu gestatten ist, bei seiner mündlichen Anhörung im Verfahren zur Aussetzung eines Strafrestes einen Rechtsbeistand seines Vertrauens hinzuzuziehen (BverfG NJW 1993, 2301;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 454, Rdnr. 36 m. w. N.).Erfolgt die Anhörung jedoch kurzfristig, so hat das Gericht den Verteidiger zu benachrichtigen, da anders der Anspruch auf eine faire Verfahrensgestaltung nicht einzulösen ist (BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1993, 2301, 2303; StV 1994, 552, 553).
- BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 2653/93
Verteidigerbeistand bei der mündlichen Anhörung im vollstreckungsrechtlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2007 - 2 Ws 6/07
Erfolgt die Anhörung jedoch kurzfristig, so hat das Gericht den Verteidiger zu benachrichtigen, da anders der Anspruch auf eine faire Verfahrensgestaltung nicht einzulösen ist (BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1993, 2301, 2303; StV 1994, 552, 553).Wieviel Zeit zwischen der Benachrichtigung des Verurteilten von der Anhörung und der Anhörung liegen muss, um dem Verurteilten ausreichend Gelegenheit zur Benachrichtigung eines Rechtsbeistands seiner Wahl zu geben, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet und hängt gegebenenfalls von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfG, StV 1994, 552, 553).
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Rechtsbeistand
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2007 - 2 Ws 6/07
Allerdings gewährleistet das Recht auf ein faires Verfahren nicht schlechthin einen allgemeinen Anspruch auf Anwesenheit eines Rechtsbeistandes, sondern lediglich in den Grenzen einer am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierten Abwägung zwischen den Verfahrensrechten des Strafgefangenen und dem öffentlichen Interesse an der Effizienz des Verfahrens (BVerfGE 38, 105, 118 = NJW 1975, 103). - OLG Frankfurt, 11.04.2001 - 3 Ws 243/01
Vollstreckungsverfahren; Faire Verfahrensgestaltung; Aussetzung einer Reststrafe; …
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2007 - 2 Ws 6/07
Der Verurteilte müsse von dem Anhörungstermin mindestens eine Woche vorher erfahren (OLG Zweibrücken, StV 1993, 315, 316; vgl. auch OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2004, 155; NStZ-RR 2001, 348). - OLG Zweibrücken, 31.03.1993 - 1 Ws 162/93
Schwerwiegender Verfahrensfehler; Anhörung; Verurteiler; Verteidiger; Ohne; …
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2007 - 2 Ws 6/07
Der Verurteilte müsse von dem Anhörungstermin mindestens eine Woche vorher erfahren (OLG Zweibrücken, StV 1993, 315, 316; vgl. auch OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2004, 155; NStZ-RR 2001, 348).
- OLG Brandenburg, 19.08.2008 - 1 Ws 127/08
Reststrafenaussetzung: Unterlassen der mündlichen Anhörung des Verurteilten; …
19 Wieviel Zeit zwischen der Benachrichtigung des Verurteilten von der Anhörung und der Anhörung liegen muss, um dem Verurteilten ausreichend Gelegenheit zur Benachrichtigung eines Rechtsbeistands seiner Wahl zu geben, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet und hängt gegebenenfalls von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfG, StV 1994, 552; OLG Zweibrücken, StV 1993, 315, 316; vgl. auch OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 155; NStZ-RR 2001, 348; OLG Hamm, StRR 2007, 198, nach juris).