Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 25.01.2007

Rechtsprechung
   KG, 06.02.2007 - 1 W 243/06   

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https://dejure.org/2007,3731
KG, 06.02.2007 - 1 W 243/06 (https://dejure.org/2007,3731)
KG, Entscheidung vom 06.02.2007 - 1 W 243/06 (https://dejure.org/2007,3731)
KG, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 1 W 243/06 (https://dejure.org/2007,3731)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der Erhöhungsgebühr wegen mehrerer Auftraggeber auf die Beratungsgebühr; Gebühr wegen der Beratung von zwei Personen in derselben Angelegenheit; Erhöhter Aufwand für die Informationsaufnahme und Ratserteilung; Begrenzung der Gebühren

  • Judicialis

    RVG § 44; ; RVG VV Nr. 2501; ; RVG VV Nr. 1008

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 44; RVG -VV Nr. 1008; RVG -VV Nr. 2501
    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts bei Beratungshilfe für mehrere Mandanten in einer Mietsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Anwendbarkeit der Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 805
  • Rpfleger 2007, 401
  • StRR 2007, 277
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 08.01.1992 - 17 W 512/91
    Auszug aus KG, 06.02.2007 - 1 W 243/06
    Nach anderer Ansicht, die auch zu der vor dem Inkrafttreten des RVG geltenden BRAGO vertreten wurde (vgl. dazu OLG Köln JurBüro 1992, 237; OLG Stuttgart JurBüro 1984, 53; Hansens, BRAGO, 8. Aufl., § 6 Rn. 8, § 20 Rn. 7; § 132 Rn. 5) kommt eine Erhöhung einer Beratungsgebühr und damit auch der Gebühr nach Nr. 2501 VV RVG schon nach dem Wortlaut der Nr. 1008 VV RVG bzw. des § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO nicht in Betracht (vgl. Bischof/Jungbauer/Bischof, RVG, 2. Aufl., Nr. 1008 VV Rn. 52; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 1008, Rn. 13ff.; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, RVG, 9. Aufl., § 7 Rn. 37).

    Dagegen spricht auch die Tatsache, dass bereits zu dem dieser Vorschrift vorangehenden § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO dieselbe Rechtsfrage in Streit stand (vgl. OLG Köln JurBüro 1992, 237; OLG Stuttgart JurBüro 1984, 53; Hansen, BRAGO, 8. Aufl., § 6 Rn. 8; Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO, 15. Aufl., § 6 Rn. 32), so dass im Rahmen der Neuordnung des anwaltlichen Gebührenrechts eine entsprechende Klarstellung durch den Gesetzgeber zu erwarten gewesen wäre.

  • OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 20 W 166/17

    Keine Erhöhung der Beratungsgebühr um Mehrvertretungszuschlag bei Vergütung des

    So wurde denn auch die umfangreiche Reformierung der Vorschriften des RVG durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), mit welchem sowohl Nr. 1008 als auch die für die Beratungshilfehilfe geltenden Nr. 2500 ff des VV RVG geändert wurden, nicht zum Anlass genommen, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches des Mehrvertretungszuschlages auf Nr. 2501 VV RVG vorzunehmen, obwohl - worauf bereits das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - die Frage der Erhöhung der Beratungsgebühr bereits unter der Geltung der BRAGO umstritten war (vgl. hierzu insbesondere KG MDR 2007, 805 [KG Berlin 06.02.2007 - 1 W 243/06] m.w.N.).

    Der Senat geht deshalb mit der einhelligen Auffassung in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass im Rahmen der Beratungshilfe eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG zwar im Falle der Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG in Betracht kommt (so auch OLG Oldenburg RPfleger 2010, 603; KG MDR 2007, 805; OLG Naumburg JurBüro 2010, 472; so bereits Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 2013 - 20 W 36/12- und vom 15. Juli 2013 - 20 W 75/12 - n.v.).

  • KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06

    Beratungshilfe: Vertretung mehrerer Familienmitglieder gegenüber der

    bb) Im Übrigen hat der Senat zwar entschieden (Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 W 243/06 -, mitgeteilt von Hansens, in: RVGreport 2007, 143), dass die Erhöhung der Gebühr wegen mehrerer Auftraggeber nach RVG-VV Nr. 1008 auf die Beratungsgebühr nach RVG-VV Nr. 2501 (früher: 2601) keine Anwendung findet, in der Begründung aber darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Regelung im RVG einer Anwendung auf die Geschäftsgebühr in Beratungshilfesachen - wie bisher nach § 132 Abs. 2 BRAGO - nicht entgegen steht.
  • LG Wiesbaden, 10.04.2017 - 4 T 60/17

    Festsetzung einer Erhöhungsgebühr im Rahmen einer aus der Staatskasse zu

    Die Erhöhung soll einen entstehenden Mehraufwand abgelten (vergleiche die Nachweise bei BeckOK RVG/Sommerfeldt/Sommerfeldt RVG 2501 Rn. 14; KG, Beschluss vom 6.2.2007, Az. 1 W 243/06, zitiert nach juris).

    Er hat vielmehr in Vorbemerkung 2.5 VV RVG ausdrücklich bestimmt, dass sich die im Rahmen der Beratungshilfe entstehenden Gebühren ausschließlich nach dem Abschnitt 5 errichten, sodass eine analoge Anwendung der dort nicht erwähnten Gebührentatbestände ausgeschlossen ist (KG, Beschluss vom 6.2.2007, a.a.O; Amtsgericht Köthen, Beschluss vom 13.8.2009, Az. 4 II 148/09, zitiert nach juris).

  • AG Koblenz, 11.06.2007 - 40 UR IIa 1450/06

    Zulässigkeit einer Festsetzung einer Erhöhunggebühr im Rahmen eines

    Insoweit wird auch auf die Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 06.02.2007 (- 1 W 243/06 - RVGreport 07, 143 ), deren Gründe vollinhaltlich zum Gegenstand dieser Nichtabhilfeentscheidung gemacht werden, verwiesen.
  • AG Forchheim, 21.09.2015 - 5 UR II 10/15

    Keine Anwendbarkeit des Mehrvertretungszuschlags

    Eine Beratungsgebühr kann nicht erhöht werden (vergleiche auch Kammergericht Berlin, Beschluss vom 06.02.2007, Az. 1 W 243/06).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 25.01.2007 - 1 Ws 573/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8383
OLG Oldenburg, 25.01.2007 - 1 Ws 573/06 (https://dejure.org/2007,8383)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.01.2007 - 1 Ws 573/06 (https://dejure.org/2007,8383)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 1 Ws 573/06 (https://dejure.org/2007,8383)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Teilfreispruch: Berechnung des Erstattungsanspruchs gegen die Staatskasse im Fall der Pflichtverteidigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 83 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO; § 84 Abs. 1 BRAGO; § 97 BRAGO; § 100 Abs. 1 S. 2 BRAGO; § 465 Abs. 2 StPO
    Streit über den Umfang der Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei einem Teilfreispruch; Kriterien für die Berechnung des Erstattungsanspruchs; Unterscheidung zwischen Pflichtverteidigergebühren und Wahlverteidigergebühren

  • Wolters Kluwer

    Streit über den Umfang der Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei einem Teilfreispruch; Kriterien für die Berechnung des Erstattungsanspruchs; Unterscheidung zwischen Pflichtverteidigergebühren und Wahlverteidigergebühren

  • Judicialis

    BRAGO § 83; ; BRAGO § 97; ; BRAGO § 100 Abs. 1 S. 2; ; StPO § 465 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 100 Abs. 1 S. 2; StPO § 465 Abs. 2
    Gebühren und Kosten: Erstattungsanspruch bei Teilfreispruch, Anrechnung von Pflichtverteidigergebühren auf erstattbare Wahlverteidigergebühren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2007, 277
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 23.05.1990 - 1 Ws 300/90
    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.01.2007 - 1 Ws 573/06
    Diese Kosten und die dem Angeklagten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen sind aus der Staatskasse zu erstatten (OLG Düsseldorf, JurBüro 1990, 1662).
  • OLG Celle, 05.04.2004 - 2 Ws 93/04

    Anrechnung von gezahlten Pflichtverteidigergebühren auf die zu erstattenden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.01.2007 - 1 Ws 573/06
    Dies erscheint nicht sachgerecht, weil die Pflichtverteidigergebühren sowohl den verurteilenden als auch den freisprechenden Teil betreffen (so OLG Celle, NJW 2004, 2396; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 64; Löwe - Rosenberg - Hilger StPO, 25. Auflage, § 465 Rdn. 42 a. E.; Hartmann, Kostengesetze, 35. Auflage, § 52 Rdn. 11; a. A.: HansOLG Hamburg Rechtspfleger 1999, 413; Saarl.OLG Rechtspfleger 2000, 564; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe RVG, 16. Auflage, § 56 Rdn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.1997 - 3 Ws 625/97
    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.01.2007 - 1 Ws 573/06
    Dies erscheint nicht sachgerecht, weil die Pflichtverteidigergebühren sowohl den verurteilenden als auch den freisprechenden Teil betreffen (so OLG Celle, NJW 2004, 2396; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 1999, 64; Löwe - Rosenberg - Hilger StPO, 25. Auflage, § 465 Rdn. 42 a. E.; Hartmann, Kostengesetze, 35. Auflage, § 52 Rdn. 11; a. A.: HansOLG Hamburg Rechtspfleger 1999, 413; Saarl.OLG Rechtspfleger 2000, 564; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe RVG, 16. Auflage, § 56 Rdn. 17).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2015 - 1 Ws 197/15

    Umfang der Anrechnung gezahlter Pflichtverteidigergebühren bei einem

    An dieser von ihm bereits unter der Geltung der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung vertretenen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juli 2000 - 1 Ws 57/00 -, Rpfleger 2000, 564 f., Rn. 34 ff. nach juris) und auch unter der Geltung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes aufrechterhaltenen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 2010 - 1 Ws 64/09 -) Auffassung, die auch von der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 03.09.2007 - 2 Ws 194/07, Rn. 24 ff. nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 264 - Rn. 3 nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.02.2010 - 1 Ws 700/09, Rn. 29 nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.01.2013 - 1 Ws 363/13, Rn. 20 nach juris; OLG Köln NStZ-RR 2013, 127 f. - Rn. 7 ff. nach juris; Thüringer OLG, Beschl. v. 28.02.2014 - 1 Ws 403/13, Rn. 16 f. nach juris; OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 263 f. - Rn. 13 nach juris; a. A.: OLG Celle NJW 2004, 2396 - Rn. 7 ff. nach juris; OLG Oldenburg StraFo 2007, 127 f. - Rn. 10 nach juris) sowie einem Teil der Literatur (vgl. Mayer/Kroiß, a. a. O., § 52 Rn. 2; Volpert, a. a. O., Teil B, § 52 RVG Rn. 57 ff. unter Aufgabe der in der Vorauflage vertretenen Auffassung; a. A.: Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., § 52 RVG Rn. 11; NK-GK/Kotz, § 52 RVG Rn. 15; Löwe-Rosenberg/Hilger, a. a. O., § 465 Rn. 42)geteilt wird, hält der Senat auch unter Berücksichtigung der von dem Verteidiger hiergegen vorgebrachten Argumente fest.
  • OLG Jena, 28.02.2014 - 1 Ws 403/13

    Kostenfestsetzung bei teilweisem Freispruch

    Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde vom 27.09.2013, mit der die Verteidigerin auf ihre bisherigen Ausführungen Bezug nimmt und insbesondere auf die vom OLG Oldenburg mit Beschluss vom 25.01.2007, 1 Ws 573/06, vertretene Rechtsauffassung verweist.

    Die gegenteilige Auffassung (vgl. dazu OLG Oldenburg StraFo 2007, 127, OLG Celle, NJW 2004, 2396, 3. Senat des OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 64) überzeugt nicht.

  • OLG Köln, 04.01.2013 - 2 Ws 837/12

    Anrechnung der gesamten gezahlten Pflichtverteidigergebühren bei Anspruch auf

    Die gegenteilige Auffassung hält die vollständige Anrechnung der Pflichtverteidigergebühren für ungerechtfertigt, weil so der Erstattungsanspruch eines teilweise freigesprochenen Angeklagten häufig ins Leere gehe, was mit dem sich aus § 465 Abs. 2 StPO ergebenden Grundgedanken unvereinbar sei, dass der Angeklagte kostenmäßig so zu stellen sei, wie er gestanden hätte, wenn allein die zur Verurteilung führende Tat Gegenstand des Verfahrens gewesen wäre ( vgl OLGe Celle NJW 2004, 2396; Oldenburg StraFo 2007, 127; Düsseldorf - 3. Strafsenat - NStZ-RR 1999, 64 ).

    Dass der rechtsunkundige Laie die Rechtslage nicht nachvollziehen kann (so OLG Oldenburg StraFO 2007, 127), ist kein tragfähiges Gegenargument.

  • OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14

    Kostenfestsetzung; Teilfreispruch; Pflichtverteidigergebühr;

    Der Gegenauffassung (OLG Celle, Beschluss vom 05.04.2004, 2 Ws 93/04, juris, Rn. 7 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.01.2007, 1 Ws 573/06, juris, Rn. 10) ist nicht zu folgen.
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2010 - 1 Ws 700/09

    Anrechnung der gezahlten Pflichtverteidigergebühren auf den Erstattungsanspruch

    bb) Die gezahlten Pflichtverteidigergebühren sind bei einem Teilfreispruch in voller Höhe - und nicht etwa nur im anteiligen Verhältnis von Freispruch zu Verurteilung (so OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 64; OLG Celle NJW 2004, 2396; OLG Oldenburg StraFo 2007, 127) - auf den nach der Differenzmethode berechneten Erstattungsanspruch anzurechnen.
  • OLG Hamburg, 03.09.2007 - 2 Ws 194/07

    Freispruch; Anrechung; Pflichtverteidigergebühr

    Nach einer insbesondere zu Fällen des Teilfreispruches vertretenen Meinung waren nur die auf den Teilfreispruch entfallenden Pflichtverteidigergebühren auf die zu erstattenden Wahlverteidigergebühren anzurechnen (OLG Düsseldorf in NStZ-RR 1999, 64; OLG Celle in StV 2006, 33 f.; OLG Oldenburg in StraFo 2007, 127 f.).
  • OLG Koblenz, 10.09.2007 - 1 Ws 191/07

    Verteidigervergütung: Aufteilung der zu erstattenden notwendigen Auslagen beim

    Auf den Meinungsstreit, ob der Abzug im Fall des Teilfreispruchs im vollem Umfang zu erfolgen hat (so OLG Saarbrücken Rpfleger 2000, 564; OLG Hamburg Rpfleger 1999, 413; OLG Düsseldorf JurBüro 1991, 1532; LG Koblenz, 1. Strafkammer, Rpfleger 2005, 564) oder nur in der Höhe, die prozentual auf den Freispruch entfällt (so OLG Oldenburg StraFo 2007, 127; OLG Celle NJW 2004, 2396; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 64; LG Koblenz, 9. Strafkammer, JurBüro 2001, 421), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Hamburg, 03.09.2007 - 2 Ws 105/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung geleisteter Pflichtverteidigervergütung auf

    Nach einer insbesondere zu Fällen des Teilfreispruches vertretenen Meinung waren nur die auf den Teilfreispruch entfallenden Pflichtverteidigergebühren auf die zu erstattenden Wahlverteidigergebühren anzurechnen (OLG Düsseldorf in NStZ-RR 1999, 64 ; OLG Celle in StV 2006, 33 f.; OLG Oldenburg in StraFo 2007, 127 f.).
  • LG Berlin, 27.03.2012 - 538 Qs 20/12

    Berechnung der erstattungsfähigen Auslagen durch einen Rechtspfleger bzgl. der

    Darüber hinaus ist aber noch zu berücksichtigen, dass ein Teil der vom Wahlverteidiger angesetzten Vergütung, nämlich die Grundgebühr und die Pauschalen, bereits an den Pflichtverteidiger ausgezahlt wurde und daher in Anrechnung zu bringen ist (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 20.12.2006-3 Ws 559/06; OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.1.2007 in BeckRS 2007, 01831).
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