Rechtsprechung
OLG München, 04.03.2014 - 4c Ws 51/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütungsanspruch eines bestellten Zeugenbeistands nur gemäß einer Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziff. 4 VV RVG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 68b; VV RVG Nr. 4301 Ziffer 4
Vergütung eines bestellten Zeugenbeistands nur gemäß einer Einzeltätigkeit nach VV RVG Nr. 4301 Ziffer 4 (und nicht gemäß der Vergütungsvorschriften für einen Pflichtverteidiger)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Dann ändern wir mal unsere Rechtsprechung zur Abrechnung des Zeugenbeistandes…
Verfahrensgang
- LG Kempten, 22.01.2014 - 3 Qs 203/13
- OLG München, 04.03.2014 - 4c Ws 51/14
Papierfundstellen
- StRR 2014, 270
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Bamberg, 14.04.2008 - 1 Ws 157/08
Rechtsanwaltsgebühr: Vergütung für eine Tätigkeit als Zeugenbeistand in einem …
Auszug aus OLG München, 04.03.2014 - 4c Ws 51/14
Denn wäre Abschnitt 3 nicht anwendbar, hätte hinsichtlich der Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistandes statt auf den gesamten Teil 4 lediglich auf den 1. Abschnitt des 4. Teils verwiesen werden dürfen (OLG Bamberg 1. Strafsenat Beschluss vom 14.4.2008 AZ.: 1 Ws 157/08 zitiert nach [...] Rdn. 19). - OLG München, 25.03.2008 - 4 Ws 27/08
Rechtsanwaltsgebühren: Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands
Auszug aus OLG München, 04.03.2014 - 4c Ws 51/14
a) Der Senat gibt seine mit Beschluss vom 25.3.2008 (Az.: 4 Ws 27/08) im Einzelnen begründete Rechtsauffassung auf, wonach die Vergütung des Zeugenbeistandes nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG wie bei einem Pflichtverteidiger zu bemessen ist. - OLG Stuttgart, 15.08.2011 - 2 StE 2/10
Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung des Zeugenbeistands
Auszug aus OLG München, 04.03.2014 - 4c Ws 51/14
Auch wenn eine sachdienliche Tätigkeit bei dieser Beistandsleistung eine Information über den Verfahrensstand und/oder ein Vorgespräch mit dem Beschuldigten/Zeugen erfordert, hat der Gesetzgeber für diesen Bereich der Einzeltätigkeit keine Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG für die Einarbeitung in die Sache vorgesehen (OLG Stuttgart 6. Strafsenat Beschluss vom 15.8.2011 AZ.: 6- 2 StE 2/10 zitiert nach [...] Rdn. 10).