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   BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81   

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https://dejure.org/1982,1321
BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81 (https://dejure.org/1982,1321)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1982 - 2 StR 620/81 (https://dejure.org/1982,1321)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1982 - 2 StR 620/81 (https://dejure.org/1982,1321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Definition des Begriffs der Einfuhr im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und im Betäubungsmittelgesetz (BetMG) - Zeitpunkt der Vollendung einer Einfuhr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 291
  • StV 1982, 367
  • StV 1982, 470
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.02.1973 - 1 StR 606/72

    Unerlaubte Einfuhr - Gestellpflicht - Überwachung durch die Zollstelle -

    Auszug aus BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81
    Sie ist vollendet, sobald die Pflicht zu unverzüglicher Gestellung der Ware beim Zoll dadurch verletzt wird, daß der Täter entweder die Überwachung durch die Zollstelle körperlich umgeht oder aber auf dem Zollamtsplatz dem überwachenden Beamten die mitgeführte gestellpflichtige Ware nicht unverzüglich von sich aus vorführt (vgl. BGHSt 25, 137, 139 [BGH 22.02.1973 - 1 StR 606/72], 140) .
  • BGH, 28.11.1973 - 3 StR 225/73

    Verbotene Durchfuhr durch ungenehmigtes Verbringen von Betäubungsmitteln durch

    Auszug aus BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81
    Was unter Einfuhr im Sinne der hier noch anzuwendenden Vorschrift des § 11 BetMG aF zu verstehen ist, kann der in § 4 Abs. 2 Nr. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) vom 28. April 1961 (BGBl I 481) enthaltenen Begriffsbestimmung entnommen werden (BGH NJW 1974, 429 [BGH 28.11.1973 - 3 StR 225/73]).
  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Der 1. und der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs haben allerdings die Auffassung vertreten, daß die Einfuhr erst vollendet sei, wenn der Täter das Betäubungsmittel nicht nur über die Grenze befördert, sondern auch seine Gestellungspflicht nach §§ 6 Abs. 1 ZollG, 7 Abs. 1 Nr. 1 AZO verletzt hat (BGHSt 25, 137, 139, 140; BGH NStZ 1982, 291 = StV 1982, 367 = b. Holtz MDR 1982, 625).
  • LG Berlin, 30.03.1983 - 508-13/83

    Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Einfuhr ist nach der dem § 4 Abs. 2 Nr. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) zu entnehmenden Begriffsbestimmung (vgl. BGH NStZ 1982, 291 = bei Holtz MDR 1982, 625) das Verbringen von Sachen in das Wirtschaftsgebiet im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 AWG.

    Denn vollendet ist sie erst, wenn der Täter die Pflicht zur unverzüglichen Gestellung (§ 6 Abs. 1 ZollG) der Ware beim Zoll dadurch verletzt, daß er entweder die Überwachung durch die Zollstelle körperlich umgeht oder auf dem Zollamtsplatz dem überwachenden Beamten die mitgeführte gestellpflichtige Ware nicht unverzüglich von sich aus vorführt (vgl. BGHSt 25, 137 [140]; BGH NStZ 1982, 291 = bei Holtz MDR 1982, 625).

  • BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Wie aus diesen Ausführungen folgt, hat sich der Angeklagte der (vollendeten) unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln schuldig gemacht, als er die Frage der hierzu berechtigten deutschen Zollbeamten nach mitgeführter Ware verneinte und damit die Pflicht zu unverzüglicher Gestellung des Haschischs verletzte (vgl. BGHSt 25, 137, 139, 140; BGH, Urteil vom 21. April 1982 - 2 StR 620/81 -).
  • BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95

    Unterbrechung der Verhandlung - Ablehnungsgesuch - Ablehnung - Hauptverhandlung

    Bei einer längeren Unterbrechung muß daher das Gesuch außerhalb der Hauptverhandlung unverzüglich schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden (BGH NStZ 1993, 141 [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92]; 1982, 291, 292).
  • BGH, 05.09.1995 - 1 StR 456/95

    Anwesenheit des Angeklagten - Verzicht auf Vernehmung - Geladener und

    Zwar kann bei einer Vielzahl von Einzelfällen und bei insgesamt hohem Schaden die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich sein, doch kommt es auch in solchen Fällen immer auf die Umstände des Einzelfalles an (BGH NStE Nr. 2 zu § 47 StGB; BGH StV 1982, 366; SchlH OLG StV 1982, 367).
  • BGH, 28.09.1990 - 2 StR 289/90

    Zur Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des

    Ihm ist vielmehr eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen seines Gesuchs zu bewilligen (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292) und es ist ihm ausreichend zu ermöglichen, die Berechtigung seiner Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit des betreffenden Richters mit seinem Verteidiger zu erörtern (vgl. BGH NStZ 1984, 371).
  • BGH, 26.01.1983 - 5 StR 513/82
    Nach diesen Ausführungen hat die Strafkammer den Milderungsgrund der langen Verfahrensdauer (vgl. BGHSt 24, 239, 242; 27, 274, 275 BGH GA 1977, 275, 276; BGH NStZ 1982, 291, 292 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 620/81]) dem Angeklagten deshalb nicht zugute gehalten, weil er vor der Hauptverhandlung kein Geständnis abgelegt hatte.
  • BGH, 06.05.1986 - 5 StR 92/86

    Aufhebung einer Verurteilung wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord in 161

    Außerdem begründet eine überlange Verfahrensdauer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrenshindernis (BGHSt 24, 239; 27, 274; BGH NStZ 1982, 291 [BGH 21.04.1982 - 2 StR 620/81] und 1983, 135).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.1992 - 5 Ss 336/92
    Geschieht das, müssen die Urteilsgründe im einzelnen die Umstände anführen, die zur Ablehnung von Geldstrafen geführt haben (vgl. BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 2, 4; Beschluß des 2. Senats vom 13.5.1970 in VRS 39, 328,329; OLG Schleswig, NJW 1982, 116; StV 1982, 367 f.).
  • BGH, 28.09.1990 - 2 StR 189/90

    Unverzüglichkeit eines Ablehnungsgesuchs; Besorgnis der Befangenheit

    Ihm ist vielmehr eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen seines Gesuchs zu bewilligen (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292) und es ist ihm ausreichend zu ermöglichen, die Berechtigung seiner Bedenken gegen die Unvoreingenommenheit des betreffenden Richters mit seinem Verteidiger zu erörtern (vgl. BGH NStZ 1984, 371).
  • LG Frankfurt/Main, 06.06.1988 - 86 Js 36965/87
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