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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1983 - 3 StR 112/83   

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BGH, 25.05.1983 - 3 StR 112/83 (https://dejure.org/1983,4557)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1983 - 3 StR 112/83 (https://dejure.org/1983,4557)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83 (https://dejure.org/1983,4557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Vorliegen eines krassen Missverhältnisses zwischen Anlass der Tat und gewolltem Tötungserfolg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 503
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 26/81

    Verurteilung wegen Mordes - Tötung aus niedrigen Beweggründen - Niederstechen

    Auszug aus BGH, 25.05.1983 - 3 StR 112/83
    Allein genügt es aber nicht für die Annahme eines niedrigen Beweggrundes (BGH MDR 1981, 509, 510; BGH, Beschluß vom 2. April 1980 - 3 StR 130/80).

    Ob ein Beweggrund niedrig ist, muß auf Grund einer Gesamtwürdigung beurteilt werden, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse und die Persönlichkeit des Täters einschließt (BGH MDR 1981, 509, 510; BGH Strafverteidiger 1981, 399, 400).

    Denn Konflikt taten haben häufig das Ergebnis, daß der Angeklagte durch die Tat gerade das zerstört, was er im Grunde erstrebt hat (BGH MDR 1981, 509, 510).

    Soweit gefühlsmäßige und triebhafte Regungen in Betracht kommen, muß er sie auch gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (BGH MDR 1981, 509 mit Nachw.).

  • BGH, 05.05.1981 - 1 StR 145/81

    Definition der niedrigen Beweggründe im Fall einer Ehebruchssituation

    Auszug aus BGH, 25.05.1983 - 3 StR 112/83
    Ob ein Beweggrund niedrig ist, muß auf Grund einer Gesamtwürdigung beurteilt werden, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse und die Persönlichkeit des Täters einschließt (BGH MDR 1981, 509, 510; BGH Strafverteidiger 1981, 399, 400).
  • BGH, 25.06.1980 - 3 StR 223/80

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen

    Auszug aus BGH, 25.05.1983 - 3 StR 112/83
    Liegen mehrere Motive vor, so entfällt die Mordqualifikation, wenn die niedrigen Motive der Tat nicht das Gepräge geben (BGH, Beschluß vom 25. Juni 1980 - 3 StR 223/80).
  • BGH, 02.04.1980 - 3 StR 130/80

    Voraussetzungen der Annahme eines niedrigen Beweggrundes - Rückschluss von der

    Auszug aus BGH, 25.05.1983 - 3 StR 112/83
    Allein genügt es aber nicht für die Annahme eines niedrigen Beweggrundes (BGH MDR 1981, 509, 510; BGH, Beschluß vom 2. April 1980 - 3 StR 130/80).
  • BGH, 14.11.1980 - 3 StR 381/80

    Voraussetzungen für ein Handeln aus niedrigen Beweggründen - Antrieb zum Handeln

    Auszug aus BGH, 25.05.1983 - 3 StR 112/83
    Denn demjenigen, der nicht in der Lage ist, seine Gefühlsregungen im Augenblick der Tat verstandesmäßig zu erkennen, oder, wenn er sie erkennt, sie mit seinem Willen zu steuern, kann die Niedrigkeit dieser Handlung, anders als die Handlung selbst, nicht zum Vorwurf gemacht werden (BGH, Beschluß vom 14. November 1980 - 3 StR 381/80).
  • BGH, 03.12.1980 - 3 StR 404/80

    Niedrige Beweggründe bei der Misshandlung eines Säuglings durch den Vater -

    Auszug aus BGH, 25.05.1983 - 3 StR 112/83
    Ein Ausnahmefall, in dem die Nichterörterung dieser Frage unschädlich ist (BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 404/80), weil die Niedrigkeit des Beweggrundes angesichts der Gesamtumstände außerhalb jeden vernünftigen Zweifels liegt, ist hier nicht gegeben.
  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

    Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind (BGH NJW 1981, 1382; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 20, 25; BGH NStZ 1997, 81; BGH StV 1983, 503, 504 und 2000, 76).
  • BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83

    Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein

    Denn ob ein Umstand niedrig ist, muß auf Grund einer Gesamtwürdigung beurteilt werden, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse und die Persönlichkeit des Täters einschließt (BGH MDR 1981, 509, 510; BGH Strafverteidiger 1981, 399, 400; BGH, Urteil vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Haben ihn wie häufig mehrere Antriebe zum Handeln bestimmt (Motivbündel), kommt es darauf an, durch welchen von ihnen die Tat ihre wesentliche Kennzeichnung, ihr Gepräge erhalten hat (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 809 und MDR 1980, 985 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH NJW 1981, 1382 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81]; BGH StV 1983, 503, 504; Jähnke in LK StGB 10. Aufl. § 211 Rdn. 25).
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Rücktritt vom unbeendeten Versuch -

    Diese Erwägung läßt die erforderliche umfassende Gesamtwürdigung der Tat, der Lebensverhältnisse und der Persönlichkeit des Täters vermissen (vgl. BGH MDR 1981, 509, 510 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81]; BGH StrafVert 1981, 399, 400; BGH, Urteil vom 23. Mai 1983 - 3 StR 112/83 in StrafVert 1983, 503).

    Eine solche Eigensucht besonderer Ausprägung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Mai 1981 - 1 StR 159/81) ist nicht ohne weiteres gleichzusetzen mit einem Handeln aus ungehemmter Eigensucht oder rücksichtslosem Egoismus, durch das der Täter die eigene Situation zu seinem Vorteil ändern will, wie etwa im Falle der Tötung der einer anderen Liebesbeziehung im Wege stehenden Ehefrau oder der Tötung eines Kindes aus Vergnügungssucht (BGH MDR 1981, 509, 510 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 26/81] mit weiteren Nachweisen; vgl. im übrigen auch BGH, Urteil vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83 in StrafVert 1983, 503).

  • BGH, 11.01.2000 - 1 StR 505/99

    Totschlag; Mord; Auslieferungsrechtlicher Grundsatz der Spezialität; Niedrige

    Faßte der Täter den Tötungsentschluß ohne Plan und Vorbereitung "spontan" aus der Situation heraus, ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob er sich bei der Tat der Umstände bewußt war, die seine Beweggründe als niedrig erscheinen lassen (BGH StV 1982, 566 = NStZ 1983, 19; StV 1984, 72; 1984, 465; Urt. vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83).
  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 682/85

    Anforderungen an niedrige Beweggründe bei Tötung aus Wut und Verärgerung -

    Darüberhinaus ist jedoch für die Annahme des Mordmerkmals die Feststellung erforderlich, daß der Täter seine Antriebsregungen gedanklich erfassen und willentlich steuern konnte (BGH bei Dallinger MDR 1974, 546; BGH GA 1975, 306; 1977, 235; BGH Strafverteidiger 1983, 503; 1984, 72; BGH, Urteile vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 764/76 -, vom 26. März 1980 - 3 StR 65/80 - und vom 24. Juli 1984 - 1 StR 287/84 - BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 652/76 -, vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76 - und vom 14. November 1980 - 3 StR 381/80; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 35 bis 37; Eser NStZ 1981, 383, 384 ff.).
  • BGH, 25.10.1983 - 1 StR 636/83

    Wut über das eventuelle Verlieren des Sorgerechts für ein Kind als niedriger

    In einem solchen Fall ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob der Täter sich bei der Tat der umstände bewußt war, die seine Beweggründe als niedrig erscheinen lassen (BGH NStZ 1983, 19), zumal wenn gefühlsmäßige und triebhafte Regungen in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83); er muß in der Lage gewesen sein, seine Motive gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn 36).
  • BGH, 15.07.1983 - 3 StR 107/83

    Tötungsvorsatz bei Affekttaten - Abgrenzung des bedingten Vorsatzes von bewusster

    Denn Affekttaten haben häufig das Ergebnis, daß der Angeklagte durch die Tat gerade das zerstört, was er im Grunde erstrebt hat (vgl. BGH MDR 1981, 509, 510; BGH, Urteil vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83).
  • BGH, 28.11.1984 - 3 StR 443/84

    Mordmerkmal der Heimtücke - Revision wegen mangelhafter Beweiswürdigung -

    Die Feststellung, die Tötung beruhe "auf ausschließlich eigensüchtigen Motiven" (UA S. 44), und die Darlegungen zur inneren Tatseite der niedrigen Beweggründe (vgl. dazu das in diesem Strafverfahren ergangene Urteil des Senats vom 25. Mai 1983 - 3 StR 112/83) sind durch die Annahme des Landgerichts beeinflußt, daß der Angeklagte die Tötung nicht spontan beschlossen und ausgeführt, sondern eine Überlegungsfrist gehabt hat, in welcher er besänftigend auf seine Ehefrau einwirkte.
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Rechtsprechung
   BGH, 02.08.1983 - 5 StR 137/83   

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https://dejure.org/1983,2646
BGH, 02.08.1983 - 5 StR 137/83 (https://dejure.org/1983,2646)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1983 - 5 StR 137/83 (https://dejure.org/1983,2646)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1983 - 5 StR 137/83 (https://dejure.org/1983,2646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Zusammenhang mit Vermögensstraftaten - Sinn und Zweck der Sicherungsverwahrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3

Papierfundstellen

  • StV 1983, 503
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.06.1980 - 5 StR 276/80

    Auseinandersetzung mit der Neigung des Angeklagten zur Selbstüberschätzung und

    Auszug aus BGH, 02.08.1983 - 5 StR 137/83
    Nach den Feststellungen sind die Versicherungsunternehmen durchaus in der Lage, "die Regulierung von Bagatellschäden durch bestimmte, interne Maßnahmen gegen Betrügereien der vorliegenden Art" abzusichern (UA S. 95); auch dieser Gesichtspunkt ist bei der Beurteilung der Schwere der Taten zu berücksichtigen (vgl. BGH Beschluß vom 3. Juni 1980 - 5 StR 276/80 - S. 4).
  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 02.08.1983 - 5 StR 137/83
    Die Frage, wann drohende Vermögensstraftaten derart erheblich sind, daß die Gefahr ihrer Begehung die Sicherungsverwahrung zu rechtfertigen vermag, läßt sich nicht mit allgemeingültigen Formeln beantworten (vgl. BGHSt 24, 153, 154) [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71].
  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Auszug aus BGH, 02.08.1983 - 5 StR 137/83
    Die Sicherungsverwahrung soll der Begehung solcher Taten begegnen, die den Rechtsfrieden in besonders schwerwiegender Weise zu stören geeignet sind (BGHSt 24, 160, 162).
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 305/87

    Gesamtvorsatz als Voraussetzung für einen Fortsetzungszusammenhang - Beschränkung

    Der Tatrichter ist freilich gehalten, das Gewicht des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit der Schwere der in Zukunft vom Verurteilten zu erwartenden Taten abzuwägen (BGHSt StV 1983, 503).
  • KG, 12.02.2002 - 5 Ws 468/01
    Erheblich im Sinne dieser Bestimmung sind Straftaten, die einen hohen Schweregrad aufweisen und den Rechtsfrieden in besonders schwerwiegender Weise zu stören geeignet sind (vgl. BGHSt 24, 153, 154; BGH StV 1983, 503; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., § 66 Rdn. 20 bis 22 m. weit. Nachw.).
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