Weitere Entscheidungen unten: BGH, 14.02.1984 | BGH, 08.05.1984

Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1984 - 5 StR 986/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3703
BGH, 03.04.1984 - 5 StR 986/83 (https://dejure.org/1984,3703)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1984 - 5 StR 986/83 (https://dejure.org/1984,3703)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1984 - 5 StR 986/83 (https://dejure.org/1984,3703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betrauung eines Referendaren mit Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle - Entscheidungsbefugnis des Behördenleiters über die Betrauung eines Referendaren mit Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 327
  • StV 1984, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.04.1982 - 5 StR 521/81

    Verbot der Protokollführung eines Referendars "aus der Natur der Sache" -

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 986/83
    Allerdings können auch Referendare unter den in § 153 Abs. 5 GVG bezeichneten Voraussetzungen mit Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle betraut werden, wenn das Landesrecht dies vorsieht (BGH Urteil vom 20. April 1982 - 5 StR 521/81 -).
  • BGH, 12.01.2017 - 5 StR 548/16

    Übernahme von Aufgaben der Protokollführung durch nicht der erkennenden

    a) Die Revisionen wollen den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20. April 1982 (5 StR 521/81) und vom 3. April 1984 (5 StR 986/83, NStZ 1984, 327) entnehmen, dass Referendare nicht mit Aufgaben des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle betraut werden dürften, wenn sie - wie hier - im Zeitpunkt der Protokollführung nicht der erkennenden Strafkammer als "Stationsreferendare' zugewiesen seien.
  • OLG Dresden, 04.07.2003 - 1 Ss 616/02

    Referendar; Protokollführer

    Hiernach können auch Rechtsreferendare unter den in § 153 Abs. 5 GVG bezeichneten Voraussetzungen mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle betraut werden, wenn das Landesrecht dies vorsieht (BGH, NStZ 1984, 327).
  • BGH, 04.06.1985 - 1 StR 18/85

    Anforderungen an die Sachbeschwerde - Stattfinden der Hauptverhandlung zeitweise

    Auf den Beschluß des 5- Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. April 1984 (NStZ 1984, 327) läßt sie sich nicht stützen.
  • OLG Koblenz, 11.10.1984 - 1 Ss 259/84

    Anwesenheit und Abwesenheit des Urkundsbeamten als wesentliche Förmlichkeit;

    Bereits insoweit unterscheidet sich der hier zur Beurteilung stehende Sachverhalt von der Fallgestaltung, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. April 1984 - 5 StR 986/83 - (NStZ 1984, 327) mit § 8 der Nieder sächsischen Anordnung über die Geschäftsstellen der ordentlichen Gerichte und der Staatsanwaltschaften in der Fassung der AV vom 3. Dezember 1980 (NdsRpfl 1980, 273) zugrunde lag.
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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1984 - 5 StR 895/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5133
BGH, 14.02.1984 - 5 StR 895/83 (https://dejure.org/1984,5133)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1984 - 5 StR 895/83 (https://dejure.org/1984,5133)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1984 - 5 StR 895/83 (https://dejure.org/1984,5133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung - Fehlerhaftigkeit - Urteil - Motiv - Auskunftsverweigerung - Zeuge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 233
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Insbesondere ist nach der Rechtsprechung und der h.M. im Schrifttum die Tatsache, daß ein Zeuge unter Berufung auf § 55 StPO die Auskunft verweigert, der freien Beweiswürdigung zugänglich, so daß aus seiner Auskunftsverweigerung unter Umständen Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten gezogen werden können (BGH StV 1984, 233; BGH Urteil vom 29. Oktober 1957 - 5 StR 494/57 - BGH Urteil vom 3. Februar 1959 - 1 StR 544/58 - vgl. auch BGH Urteil vom 15. August 1990 - 2 StR 202/90 - ebenso OLG Hamm HESt 3, 44; Dahs in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 55 Rdn. 17; Gollwitzer ebenda § 261 Rdn. 88; Pelchen in KK 2. Aufl. § 55 Rdn. 16; Hürxthal ebenda § 261 Rdn. 43; Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 261 Rdn. 20; G. Schäfer Die Praxis des Strafverfahrens 4. Aufl. § 65 V 3; a.A. Paulus in KMR Stand Juli 1991 § 55 Rdn. 26 m.w.N; vgl. auch Rogall a.a.O. S. 235).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Ob eine derartige Erörterung geboten ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern ist von den Gesamtumständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig (vgl. zur Pflicht einer kritischen Würdigung der Berufung eines Belastungszeugen auf ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO und zu deren Darlegung in den Urteilsgründen BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 11 f.; Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 223 f.; Beschluss vom 14. Februar 1984 - 5 StR 895/83, StV 1984, 233).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2001 - 3 Ss 178/00

    Erwerb von Betäubungsmitteln ; Haschisch ; Paketübergabe; Beweiswürdigung;

    Welche Beweggründe die Zeugen zur Verweigerung ihrer Aussage und zum Aufsichnehmen einer Beugehaft von jeweils sechs Monaten bewogen haben könnten, kann den Feststellungen indes nicht entnommen werden (vgl. BGH StV 1984, 233).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.1984 - 5 StR 127/84   

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https://dejure.org/1984,7870
BGH, 08.05.1984 - 5 StR 127/84 (https://dejure.org/1984,7870)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1984 - 5 StR 127/84 (https://dejure.org/1984,7870)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1984 - 5 StR 127/84 (https://dejure.org/1984,7870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Heroin in einem Fall trotz verschiedener Verhandlungen über Heroinlieferungen - Hineinziehung in Rauschgiftgeschäfte durch einen Informant der Polizei als Strafmilderungsgrund - Erforderlichkeit der Vereidigung einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 233
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.1981 - 5 StR 595/81

    Erneuter Eintritt in eine Verhandlung nach Verkündung eines Beschlusses -

    Auszug aus BGH, 08.05.1984 - 5 StR 127/84
    Die Strafkammer war mit der Verkündung dieses Beschlusses wieder in die Verhandlung eingetreten (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 4; auch Strafverteidiger 1981, 221).
  • BGH, 03.03.1981 - 5 StR 28/81

    Revision aufgrund fehlender Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten

    Auszug aus BGH, 08.05.1984 - 5 StR 127/84
    Die Strafkammer war mit der Verkündung dieses Beschlusses wieder in die Verhandlung eingetreten (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 4; auch Strafverteidiger 1981, 221).
  • BGH, 25.10.1988 - 5 StR 514/88

    Revision auf Grund der Nichtgewährung des letzten Wortes

    "Zu Recht beanstandet der Beschwerdeführer unter Bezug auf die Rechtsprechung des Senats (u.a. in StV 1984, 233), daß das Landgericht ihm nach Verkündung des Abtrennungsbeschlusses nicht nochmals das letzte Wort erteilt hat.
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