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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1986 - 1 StR 314/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2502
BGH, 26.06.1986 - 1 StR 314/86 (https://dejure.org/1986,2502)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1986 - 1 StR 314/86 (https://dejure.org/1986,2502)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1986 - 1 StR 314/86 (https://dejure.org/1986,2502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Annahme fortgesetzten Handeltreibens bei Änderung des bisherigen Gesamtvorsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 435 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00

    Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des

    Demgegenüber ist es nicht von Bedeutung, ob die zuständigen Strafverfolgungsbehörden gegen die vom Angeklagten benannten Tatbeteiligten tatsächlich vorgehen (vgl. BGH StV 1986, 435; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10 und 24).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 711/98

    Bande; Mittäterschaft; Durchschnittsmenge; Doppelverwertungsverbot; Eigenkonsum

    b) Der Angeklagte hat sich hiernach in allen 25 Fällen jeweils des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit (den Eigenkonsumanteil betreffendem) unerlaubtem Erwerb schuldig gemacht; die jeweils weiter verwirklichte unerlaubte Einfuhr wird durch das Handeltreiben verdrängt (BGHSt 30, 28, 30; 31, 163, 165; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 14.02.1989 - 1 StR 808/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung; Erfolgsaussicht eines gegen einen Dritten

    § 31 Nr. 1 BtMG ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter durch konkrete Angaben die Voraussetzung dafür geschaffen hat, daß gegen den Belasteten im Falle seiner Ergreifung ein Strafverfahren voraussichtlich mit Erfolg durchgeführt werden kann (BGH StV 1986, 435; BGH NStZ 1989, 77) ... Es ist somit ausreichend, daß die Offenbarung zu einem tatsächlichen Aufklärungserfolg geführt hat (BGHSt 31, 163, 166).
  • BGH, 16.07.1998 - 4 StR 174/98

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begehungsformen

    Zwar ist das Landgericht im Ansatz zu Recht davon ausgegangen, daß Erwerb und Besitz in dem umfassenden Tatbestand des Handeltreibens aufgehen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 1 und Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; Franke/Wienroeder BtMG § 29 Rdn. 70 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1986 - 2 StR 226/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3440
BGH, 04.06.1986 - 2 StR 226/86 (https://dejure.org/1986,3440)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1986 - 2 StR 226/86 (https://dejure.org/1986,3440)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1986 - 2 StR 226/86 (https://dejure.org/1986,3440)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines Aufklärungserfolges nach § 31 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 435
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 30.01.1992 - 1 StR 751/91

    Aufklärungsbeitrag - Lieferant - Handeltreiben mit Betäubungsmittel -

    Daß die Strafkammer die Kooperationsbereitschaft des Angeklagten bei der Strafzumessung im engeren Sinn positiv bewertet hat, genügt unter den gegebenen Umständen nicht (vgl. BGH, Beschl. vom 4. Juni 1986 - 2 StR 226/86; Körner a.a.O. Rdn. 33).
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