Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 27.01.1987

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.10.1986 - 3 Ws 313/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4597
OLG Stuttgart, 24.10.1986 - 3 Ws 313/86 (https://dejure.org/1986,4597)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.10.1986 - 3 Ws 313/86 (https://dejure.org/1986,4597)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Oktober 1986 - 3 Ws 313/86 (https://dejure.org/1986,4597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urteil gegen Asylbewerber; Verstoß gegen Aufenthaltsbeschränkung; Geldbuße; Notwendige Verteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1987, 240
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.01.1987 - 1 Ws 1042/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3303
OLG Düsseldorf, 27.01.1987 - 1 Ws 1042/86 (https://dejure.org/1987,3303)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.01.1987 - 1 Ws 1042/86 (https://dejure.org/1987,3303)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Januar 1987 - 1 Ws 1042/86 (https://dejure.org/1987,3303)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auswahlermessen; Pflichtverteidigerbestellung; Auswärtiger Verteidiger; Anwalt des Vertrauens; Gerichtszulassung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 142

Papierfundstellen

  • StV 1987, 240
  • AnwBl 1987, 285
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Soll die Beiordnung eines Verteidigers grundsätzlich gleichen Rechtsschutz gewähren wie die Wahlverteidigung (BVerfG aaO), so konnte dieses Ziel nur durch die Beiordnung des Rechtsanwalts E. erreicht werden; kein mit ausreichenden Mitteln ausgestatteter Beschuldigter wäre gezwungen gewesen, trotz schwerster Tatvorwürfe beim Übergang vom Ermittlungs- zum Hauptverfahren den bisherigen Verteidiger zu wechseln (vgl. für das Auseinanderfallen von Haftort und Gerichtsort auch OLG München StV 1984, 67; LG Oldenburg StV 1984, 506; OLG Nürnberg StV 1987, 191; OLG Düsseldorf StV 1987, 240, 241; OLG Hamm StV 1990, 395; für ein Auseinanderfallen von Wohnort des Angeklagten und Gerichtsort OLG Schleswig StV 1987, 478, 479; OLG München StV 1993, 180; OLG Koblenz StV 1995, 118).

    Die Vertretung durch Rechtsanwalt E. im Ermittlungsverfahren hatte hier zu einem schutzwürdigen besonderen Vertrauensverhältnis geführt, dem die Beiordnungsentscheidung Rechnung tragen mußte (vgl. dazu OLG München StV 1984, 67; OLG Frankfurt StV 1985, 315; StV 1985, 449; OLG Nürnberg StV 1987, 191, 192; OLG Karlsruhe NJW 1978, 1064), zumal der Rechtsanwalt die Angeklagte im Februar 1995 in einem weiteren Verfahren wegen Betrugstaten, die die Angeklagte im Zusammenhang mit ihren Beziehungen zu dem hier u.a. wegen mehrfachen Mordes verurteilten Mitangeklagten R. begangen hatte, als bestellter Verteidiger vor dem Amtsgericht Fürth vertreten hatte (zu diesem Gesichtspunkt vgl. OLG Zweibrücken StV 1981, 288; OLG Saarbrücken StV 1983, 362; OLG Düsseldorf StV 1987, 240).

  • OLG Frankfurt, 17.03.2009 - 3 Ws 223/09

    Notwendige Verteidigung: Anhörung des Angeklagten zur Beiordnung eines zweiten

    Dem entspricht es, dass dem Beschuldigten der Anwalt seines Vertrauens als Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen (vgl. BVerfGE 9, 36 [38]; dieser Entscheidung folgend: BGH StV 1992, 53 m. w. N.; BGHSt 43, 153 [154 f.]; OLG Düsseldorf StV 1992, 9 f.; 1991, 508; 1987, 240 f.; 1985, 450 ;1984, 372; OLG Stuttgart StV 1989, 521 f.; OLG Nürnberg StV 1987, 191 f.; OLG Frankfurt StV 1985, 449 f.; 1985, 315; 1983, 408; OLG Saarbrücken StV 1983, 362 f.; HansOLG Bremen StV 1982, 360; OLG Zweibrücken StV 1981, 288 f.; SchlHOLG StV 1987, 478 f.; OLG Köln StV 1990, 395; OLG München StV 1993, 180 f.).
  • BVerfG, 25.04.1995 - 2 BvR 62/95

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rehctswegerschöpfung

    Die Beschwerdeführerin kann die Auswahl des Pflichtverteidigers unter Berufung auf ihr Recht auf ein faires Verfahren - welches von den Gerichten in jeder Verfahrenslage zu gewährleisten ist - und unter Hinweis auf die für die günstige vorherrschende obergerichtliche Rechtsprechung (vgl OLG Koblenz, StV 1995, 118 f.; OLG München, StV 1993, 180 f.; OLG Düsseldorf, StV 1992, 9 f.; OLG Düsseldorf, StV 1991, 508; OLG Köln, StV 1990, 395 ; OLG Hamm, StV 1990, 395 ; OLG Stuttgart, StV 1989, 521 f.; OLG Nürnberg, StV 1987, 191 f.; OLG Düsseldorf, StV 1987, 240 f.; SchlHOLG , StV 1987, 478 f.; OLG Frankfurt, StV 1985, 449 f.; OLG Düsseldorf, StV 1985, 450 ; OLG Frankfurt, StV 1985, 315 ; OLG München, StV 1984, 67 ; OLG Düsseldorf, StV 1984, 372; OLG Frankfurt, StV 1983, 408; OLG Saarbrücken, StV 1983, 362 f.; Hans. OLG Bremen, StV 1982, 360; OLG Zweibrücken, StV 1981, 288 f.) im weiteren Strafverfahren zur fachgerichtlichen Nachprüfung stellen und sie insbesondere im Falle ihrer Verurteilung dem Revisionsgericht unterbreiten (vgl. Laufhütte in: Karlsruher Kommentar zur StPO , 3. Aufl., § 142 Rn. 12 i.V.m. § 141 Rn. 13; Lüderssen in: Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 142 Rn. 38; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 142 Rn. 20; Müller in: KMR Kommentar zur StPO , § 142 Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1999 - 1 Ws 713/99

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach Berufung der Staatsanwaltschaft gegen

    Der Senat kann daher im Beschwerdeverfahren diesen Rechtsanwalt selbst zum Pflichtverteidiger bestellen, weil eine andere Entscheidung durch die Vorsitzende der Strafkammer nach Lage des Falles nicht in Betracht kommt (vgl. Senat VRS, a.a.O.; ferner Senat StV 1987, 240 und Senatsbeschluß vom 26. November 1982 - 1 Ws 931/82 -).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 1 Ws 292/97
    Denn sie ist durch die Bestellung des Pflichtverteidigers, der gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO zwar einerseits möglichst aus der Zahl der bei einem Gericht des Gerichtsbezirks zugelassenen Rechtsanwälte auszuwählen ist, gemäß § 142 Abs. 1 Satz 3 StPO andererseits aber auch den Wünschen des Beschuldigten Rechnung tragen soll (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1984 in JZ 1985, 100 ; vom 27. Januar 1987 in StV 1987, 240 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O. Rdnr. 5 ff., 11, 12 m.w.N.) für das Kostenfestsetzungsverfahren mitentschieden.
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1991 - VI 11/91
    Der Vorschrift des § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO , wonach der Pflichtverteidiger möglichst aus der Zahl der bei einem Gericht des Gerichtsbezirks zugelassenen Rechtsanwälte auszuwählen ist, liegt der Gedanke zugrunde, daß die Gerichtsnähe des Verteidigers in aller Regel sowohl einer sachdienlichen Verteidigung als auch dem Verfahrensablauf dient (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1987, 240).
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