Rechtsprechung
BGH, 04.05.1988 - StB 15/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mandatsverhältnis - Anwaltsunterlagen - Ausschluß der Beschlagnahme - Entlastungszeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 97
Papierfundstellen
- StV 1988, 468
- StV 1989, 421
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.08.1973 - StB 34/73
Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der …
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- BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97
Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die …
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß Unterlagen, die sich ein Beschuldigter ersichtlich zur Vorbereitung seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, nicht beschlagnahmt werden dürfen (BGH NJW 1973, 2035, 2036 f.; BGH, Beschluß vom 12. April 1978 - StB 92/78; BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2).Diese Entscheidungen haben in der Literatur Zustimmung gefunden (…Nack in KK 3. Aufl. § 97 Rdn. 15;… Rudolphi in SK-StPO § 97 Rdn. 50; Dahs, Meyer Ged.Schr. 61, 68; Schmidt, Anm. zu BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 in StV 1989, 421, 422).
Entscheidend ist, daß ein Beschuldigter die Unterlagen erkennbar, also für einen Außenstehenden nachvollziehbar, zum Zwecke seiner Verteidigung angefertigt hat (BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2; BGH NJW 1973, 2035, 2036 f.; BGH, Beschluß vom 12. April 1978 - StB 92/78).
- LG Hamburg, 17.08.2016 - 618 Qs 30/16
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Reichweite des Beschlagnahmeschutz für …
Unterlagen, die sich ein Beschuldigter ersichtlich zur Vorbereitung seiner Verteidigung in einem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, unterliegen daher einem Beschlagnahmeverbot (BGHSt 44, 46; BGH NJW 1973, 2035, 2036 f. BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2). - BGH, 08.08.1989 - StB 22/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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AG Frankfurt/Main, 14.04.1988 - 91 Js 32948/86 - 931 Gs |
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Papierfundstellen
- StV 1988, 482
- StV 1989, 421