Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.08.1990 - 1 Ws 683/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1990, 503
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99
Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate
Die Fortdauer der Untersuchungshaft kommt danach u.a. dann nicht in Betracht, wenn ihre Dauer dadurch verursacht worden ist und wird, daß die Strafverfolgungsbehörden nicht alle ihr möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens ergriffen haben (vgl. dazu u.a. auch OLG Düsseldorf StV 1990, 503; OLG Frankfurt StV 1995, 423). - OLG Hamm, 19.12.2002 - 5 BL 126/02
Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, unzureichende Vorbereitung der …
Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. OLG Hamm StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Düsseldorf StV 1990, 503). - OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 BL 71/00
Wichtiger Grund, Verhinderung des Sachverständigen, langer Zeitraum zwischen …
Den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zügigkeit der Bearbeitung von Haftsachen wird nur dann genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. OLG Hamm StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Düsseldorf, StV 1990, 503).
- OLG Bremen, 20.01.1992 - BL 4/92
Anforderungen an das Vorliegen eines Haftgrundes (hier: Fluchtgefahr) für eine …
Auch die Strafverfolgungsbehörde muß in Haftsachen alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung treffen (vgl. OLG München, StV 1989, 351 ; OLG Zweibrücken, StV 1989, 158; OLG Düsseldorf, StV 1990, 503 ). - OLG Hamm, 02.10.2001 - 5 BL 183/01
Haftprüfung, Sechsmonatsfrist, wichtiger Grund, Anklage vor einem unzuständigen …
Den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zügigkeit der Bearbeitung von Haftsachen wird nur dann genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg, StV 2000, 37; OLG Frankfurt, StV 1995, 423; OLG Düsseldorf, StV 1990, 503). - OLG Hamm, 18.12.2001 - 4 BL 231/01
Aufhebung, fehlende Beschleunigung, Beschleunigungsgebot, späte Eröffnung des …
Die Fortdauer der Untersuchungshaft kommt danach insbesondere dann nicht in Betracht, wenn ihre Dauer dadurch verursacht worden ist und wird, daß die Strafverfolgungsbehörden nicht alle ihr möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens ergriffen haben (vgl. dazu u.a. auch OLG Düsseldorf StV 1990, 503; OLG Frankfurt StV 1995, 423).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.04.1990 - 1 Ws 961/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 119 Abs. 3
Papierfundstellen
- MDR 1990, 1135
- StV 1990, 503