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   OLG Düsseldorf, 16.08.1990 - 1 Ws 683/90   

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OLG Düsseldorf, 16.08.1990 - 1 Ws 683/90 (https://dejure.org/1990,18634)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.1990 - 1 Ws 683/90 (https://dejure.org/1990,18634)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 1990 - 1 Ws 683/90 (https://dejure.org/1990,18634)
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Papierfundstellen

  • StV 1990, 503
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99

    Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate

    Die Fortdauer der Untersuchungshaft kommt danach u.a. dann nicht in Betracht, wenn ihre Dauer dadurch verursacht worden ist und wird, daß die Strafverfolgungsbehörden nicht alle ihr möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens ergriffen haben (vgl. dazu u.a. auch OLG Düsseldorf StV 1990, 503; OLG Frankfurt StV 1995, 423).
  • OLG Hamm, 19.12.2002 - 5 BL 126/02

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, unzureichende Vorbereitung der

    Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. OLG Hamm StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Düsseldorf StV 1990, 503).
  • OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 BL 71/00

    Wichtiger Grund, Verhinderung des Sachverständigen, langer Zeitraum zwischen

    Den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zügigkeit der Bearbeitung von Haftsachen wird nur dann genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. OLG Hamm StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg StV 2000, 37; OLG Frankfurt StV 1995, 423; OLG Düsseldorf, StV 1990, 503).
  • OLG Bremen, 20.01.1992 - BL 4/92

    Anforderungen an das Vorliegen eines Haftgrundes (hier: Fluchtgefahr) für eine

    Auch die Strafverfolgungsbehörde muß in Haftsachen alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung treffen (vgl. OLG München, StV 1989, 351 ; OLG Zweibrücken, StV 1989, 158; OLG Düsseldorf, StV 1990, 503 ).
  • OLG Hamm, 02.10.2001 - 5 BL 183/01

    Haftprüfung, Sechsmonatsfrist, wichtiger Grund, Anklage vor einem unzuständigen

    Den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zügigkeit der Bearbeitung von Haftsachen wird nur dann genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 90, 91; OLG Brandenburg, StV 2000, 37; OLG Frankfurt, StV 1995, 423; OLG Düsseldorf, StV 1990, 503).
  • OLG Hamm, 18.12.2001 - 4 BL 231/01

    Aufhebung, fehlende Beschleunigung, Beschleunigungsgebot, späte Eröffnung des

    Die Fortdauer der Untersuchungshaft kommt danach insbesondere dann nicht in Betracht, wenn ihre Dauer dadurch verursacht worden ist und wird, daß die Strafverfolgungsbehörden nicht alle ihr möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens ergriffen haben (vgl. dazu u.a. auch OLG Düsseldorf StV 1990, 503; OLG Frankfurt StV 1995, 423).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.04.1990 - 1 Ws 961/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5797
OLG Düsseldorf, 12.04.1990 - 1 Ws 961/89 (https://dejure.org/1990,5797)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.04.1990 - 1 Ws 961/89 (https://dejure.org/1990,5797)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 1990 - 1 Ws 961/89 (https://dejure.org/1990,5797)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 1135
  • StV 1990, 503
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