Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 31.03.1993 - 1 Ws 162 - 163/93   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • StV 1993, 315



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)  

  • OLG Naumburg, 12.07.2007 - 1 Ws 318/07  

    Erfolglose Benachrichtigung des Verteidigers vom Termin zur mündlichen Anhörung

    Der Verurteilte muss von dem Anhörungstermin mindestens eine Woche vorher erfahren (OLG Zweibrücken, StV 1993, 315, 316).

    Der Verurteilte müsse von dem Anhörungstermin mindestens eine Woche vorher erfahren (OLG Zweibrücken, StV 1993, 315, 316).

  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 37/00  

    Verletzung des Grundrechtes auf ein faires Verfahren wegen unterbliebener

    Der Verurteilte müsse von dem Anhörungstermin mindestens eine Woche vorher erfahren (OLG Zweibrücken, StV 1993, 315, 316).
  • OLG Hamm, 10.01.2007 - 2 Ws 6/07  

    Strafvollstreckungsverfahren, Anhörung; Anwesenheit des Verteidigers;

    Der Verurteilte müsse von dem Anhörungstermin mindestens eine Woche vorher erfahren (OLG Zweibrücken, StV 1993, 315, 316; vgl. auch OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2004, 155; NStZ-RR 2001, 348).
mehr
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 3 Ws 465/01  

    StGB § 57 Abs. 1 § 68 f Abs. 2; StPO § 454 Abs. 1 S. 3 § 463 Abs. 3 S. 1 §

    Wieviel Zeit dabei zwischen der Benachrichtigung und der Anhörung liegen muss (vgl. dazu OLG Zweibrücken StV 1993, 315), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Hamm, 02.01.2001 - 2 Ws 331/00  

    Bedingte Entlassung; mündliche Anhörung; Anwesenheit eines Rechtsbeistands;

    Zwar empfiehlt es sich, sowohl den Verurteilten gegen Zustellungsnachweis als auch den Verteidiger gegen Empfangsbekenntnis von dem Anhörungstermin in Kenntnis zu setzen (Bringewat, a.a.O.); dies ist jedoch nur zweckmäßig, nicht geboten (OLG Zweibrücken, StV 1993, 315, 316).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 3 Ws 466/01  

    StGB § 57 Abs. 1 § 68 f Abs. 2; StPO § 454 Abs. 1 S. 3 § 463 Abs. 3 S. 1 §

    Wieviel Zeit dabei zwischen der Benachrichtigung und der Anhörung liegen muss (vgl. dazu OLG Zweibrücken StV 1993, 315), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Brandenburg, 19.08.2008 - 1 Ws 127/08  

    Reststrafenaussetzung: Unterlassen der mündlichen Anhörung des Verurteilten;

    19 Wieviel Zeit zwischen der Benachrichtigung des Verurteilten von der Anhörung und der Anhörung liegen muss, um dem Verurteilten ausreichend Gelegenheit zur Benachrichtigung eines Rechtsbeistands seiner Wahl zu geben, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet und hängt gegebenenfalls von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfG, StV 1994, 552; OLG Zweibrücken, StV 1993, 315, 316; vgl. auch OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 155; NStZ-RR 2001, 348; OLG Hamm, StRR 2007, 198, nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10  

    Strafvollstreckung; Recht auf Verfahrensbeistand; Benachrichtigung des Beistands

    Dabei brauchte der Senat nicht zu entscheiden, welche Frist zwischen der Benachrichtigung des Verurteilten von der Anhörung und deren Durchführung liegen muss, um dem Verurteilten ausreichend Gelegenheit zur Benachrichtigung eines Rechtsbeistands seiner Wahl zu geben (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, StV 1993, 315 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 348; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07, zit. nach juris).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht