Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 31.03.1993 - 1 Ws 162 - 163/93, 1 Ws 162/93, 1 Ws 163/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2326
OLG Zweibrücken, 31.03.1993 - 1 Ws 162 - 163/93, 1 Ws 162/93, 1 Ws 163/93 (https://dejure.org/1993,2326)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.03.1993 - 1 Ws 162 - 163/93, 1 Ws 162/93, 1 Ws 163/93 (https://dejure.org/1993,2326)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. März 1993 - 1 Ws 162 - 163/93, 1 Ws 162/93, 1 Ws 163/93 (https://dejure.org/1993,2326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schwerwiegender Verfahrensfehler; Anhörung; Verurteiler; Verteidiger; Ohne; Beschluß; Aufhebung; Anhörungstermin; Vorführungsersuchen; Benachrichtigung; Zustellungsnachweis

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 57; StPO § 454 Abs. 1

Papierfundstellen

  • StV 1993, 315
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.02.1993 - 2 BvR 710/91

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei mündlichen Anhörung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.03.1993 - 1 Ws 162/93
    Indessen hat nunmehr das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 11. Februar 1993 - 2 BvR 710/91 - den gegenteiligen Standpunkt eingenommen und damit eine verbindliche Auslegung des § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO vorgeschrieben.
  • OLG Naumburg, 12.07.2007 - 1 Ws 318/07

    Erfolglose Benachrichtigung des Verteidigers vom Termin zur mündlichen Anhörung

    Der Verurteilte muss von dem Anhörungstermin mindestens eine Woche vorher erfahren (OLG Zweibrücken, StV 1993, 315, 316).

    Der Verurteilte müsse von dem Anhörungstermin mindestens eine Woche vorher erfahren (OLG Zweibrücken, StV 1993, 315, 316).

  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 37/00

    Verletzung des Grundrechtes auf ein faires Verfahren wegen unterbliebener

    Der Verurteilte müsse von dem Anhörungstermin mindestens eine Woche vorher erfahren (OLG Zweibrücken, StV 1993, 315, 316).
  • OLG Hamm, 10.01.2007 - 2 Ws 6/07

    Strafvollstreckungsverfahren, Anhörung; Anwesenheit des Verteidigers;

    Der Verurteilte müsse von dem Anhörungstermin mindestens eine Woche vorher erfahren (OLG Zweibrücken, StV 1993, 315, 316; vgl. auch OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2004, 155; NStZ-RR 2001, 348).
  • OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10

    Strafvollstreckung; Recht auf Verfahrensbeistand; Benachrichtigung des Beistands

    Dabei brauchte der Senat nicht zu entscheiden, welche Frist zwischen der Benachrichtigung des Verurteilten von der Anhörung und deren Durchführung liegen muss, um dem Verurteilten ausreichend Gelegenheit zur Benachrichtigung eines Rechtsbeistands seiner Wahl zu geben (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, StV 1993, 315 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 348; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 3 Ws 465/01

    Führungsaufsicht; Aussetzung des Strafrestes; Entfall der gesetzlichen

    Wieviel Zeit dabei zwischen der Benachrichtigung und der Anhörung liegen muss (vgl. dazu OLG Zweibrücken StV 1993, 315), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Hamm, 02.01.2001 - 2 Ws 331/00

    Bedingte Entlassung; mündliche Anhörung; Anwesenheit eines Rechtsbeistands;

    Zwar empfiehlt es sich, sowohl den Verurteilten gegen Zustellungsnachweis als auch den Verteidiger gegen Empfangsbekenntnis von dem Anhörungstermin in Kenntnis zu setzen (Bringewat, a.a.O.); dies ist jedoch nur zweckmäßig, nicht geboten (OLG Zweibrücken, StV 1993, 315, 316).
  • OLG Brandenburg, 19.08.2008 - 1 Ws 127/08

    Reststrafenaussetzung: Unterlassen der mündlichen Anhörung des Verurteilten;

    19 Wieviel Zeit zwischen der Benachrichtigung des Verurteilten von der Anhörung und der Anhörung liegen muss, um dem Verurteilten ausreichend Gelegenheit zur Benachrichtigung eines Rechtsbeistands seiner Wahl zu geben, wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet und hängt gegebenenfalls von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfG, StV 1994, 552; OLG Zweibrücken, StV 1993, 315, 316; vgl. auch OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 155; NStZ-RR 2001, 348; OLG Hamm, StRR 2007, 198, nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 3 Ws 466/01

    Führungsaufsicht; Aussetzung des Strafrestes; Entfall der gesetzlichen

    Wieviel Zeit dabei zwischen der Benachrichtigung und der Anhörung liegen muss (vgl. dazu OLG Zweibrücken StV 1993, 315), bedarf hier keiner Entscheidung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht