Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 30.09.1992 - 1 Ws 795/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 121
Papierfundstellen
- NJW 1993, 1088
- StV 1993, 86
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.1992 - 1 Ws 795/92
Hiernach kommen in Betracht nur Gründe von solchem Gewicht, die es rechtfertigen, das Beschleunigungsinteresse und den Freiheitsanspruch des Beschuldigten hinter den unabweisbaren Bedürfnissen einer wirksamen Strafverfolgung zurücktreten zu lassen (BVerfGE 36, 264,274).Nach der ständ. Rechtspr. des BVerfG, an die der Senat gebunden ist, "darf eine nicht nur kurzfristige Überlastung des zuständigen Spruchkörpers nicht als "wichtiger Grund" im Sinne von § 121 Abs. 1 StPO angesehen werden" (vgl. BVerfGE 36, 264,273 f.; NJW 1991, 689 = JMBl NW 1990, 236; sowie Beschlüsse vom 28.2.1991 - 2 BvR 162/91 - und vom 9.4.1991 - 2 BvR 378/91 -).
Engpässe in der Geschäftslage des Gerichts bilden vielmehr nur dann einen die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund, wenn es sich um kurzfristige, nicht oder kaum vorhersehbare und durch organisatorische Maßnahmen nicht behebbare Schwierigkeiten handelt (BVerfGE 36, 264,272 ff.).
- BVerfG, 06.08.1990 - 2 BvR 918/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft über …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.1992 - 1 Ws 795/92
Nach der ständ. Rechtspr. des BVerfG, an die der Senat gebunden ist, "darf eine nicht nur kurzfristige Überlastung des zuständigen Spruchkörpers nicht als "wichtiger Grund" im Sinne von § 121 Abs. 1 StPO angesehen werden" (vgl. BVerfGE 36, 264,273 f.; NJW 1991, 689 = JMBl NW 1990, 236; sowie Beschlüsse vom 28.2.1991 - 2 BvR 162/91 - und vom 9.4.1991 - 2 BvR 378/91 -). - BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 162/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer von Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.1992 - 1 Ws 795/92
Nach der ständ. Rechtspr. des BVerfG, an die der Senat gebunden ist, "darf eine nicht nur kurzfristige Überlastung des zuständigen Spruchkörpers nicht als "wichtiger Grund" im Sinne von § 121 Abs. 1 StPO angesehen werden" (vgl. BVerfGE 36, 264,273 f.; NJW 1991, 689 = JMBl NW 1990, 236; sowie Beschlüsse vom 28.2.1991 - 2 BvR 162/91 - und vom 9.4.1991 - 2 BvR 378/91 -).
- OLG Düsseldorf, 25.07.2001 - 4 Ws 346/01
Verfahrensverzögerung durch Akteneinsicht; Überlastung der Gerichte
a) Die besondere Schwierigkeit und der besondere Umfang der Ermittlungen rechtfertigen die Fortdauer der Untersuchungshaft schon deswegen nicht mehr, weil der Sachverhalt in objektiver und subjektiver Hinsicht - spätestens seit Fertigung und Vorlage der Anklageschrift vom 19. April 2001 - ausermittelt ist und weitere verfahrensfördernde Handlungen bis zum Beginn der Hauptverhandlungen nicht vorgesehen sind und deren Notwendigkeit auch nicht ersichtlich ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NJW 1993, 1088; OLG Bremen, StV 1992, 480; 1994, 326). - OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 1 Ws 448/96 Soweit justizinterne Organisationsmängel oder die fehlende personelle Ausstattung des Gerichts eine hinreichende Entlastung der VII. Strafkammer bislang verhindert haben, dürfte sich dies daher nicht zu Lasten der in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten auswirken (vgl. auch Senatsbeschluß vom 30. September 1992 in NJW 1993, 1088 = StV 1993, 86 = wistra 1993, 79 = VRS 84, 338 ).
Rechtsprechung
OLG Köln, 11.09.1992 - 2 Ws 381/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fluchtgefahr; Freiheitsstrafe; Höhe; Bewährung; Arbeitslosenhilfe
Papierfundstellen
- StV 1993, 86 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 21.12.1984 - 1 HEs 339/84
Wesentliche Änderung der Verfahrenslage; Öffentliches Strafverfolgungsinteresse; …
Auszug aus OLG Köln, 11.09.1992 - 2 Ws 381/92
Der Haftbefehl von 15. Oktober 1992 kann aber auch dann keinen Bestand haben, wenn der Auffassung gefolgt wird, ein neuer Haftbefehl könne ergehen, wenn sich die Verfahrenslage wesentlich geändert habe, insbesondere der Beschuldigte sich dem weiteren Verfahren in einer Weise entziehe, daß dieses ohne die erneute Verhaftung nicht durchgeführt werden könne, und es angesichts des Tatvorwurfs auch unter Berücksichtigung der bisherigen Haftdauer unvertretbar erscheine, das hinzunehmen (…Boujong in KK a.a.0. § 121 Rdn. 31; OLG Frankfurt, StV 1985, 196; OLG Celle NJW 1973, 1988). - OLG Celle, 18.08.1972 - 3 Ws 255/72
Auszug aus OLG Köln, 11.09.1992 - 2 Ws 381/92
Der Haftbefehl von 15. Oktober 1992 kann aber auch dann keinen Bestand haben, wenn der Auffassung gefolgt wird, ein neuer Haftbefehl könne ergehen, wenn sich die Verfahrenslage wesentlich geändert habe, insbesondere der Beschuldigte sich dem weiteren Verfahren in einer Weise entziehe, daß dieses ohne die erneute Verhaftung nicht durchgeführt werden könne, und es angesichts des Tatvorwurfs auch unter Berücksichtigung der bisherigen Haftdauer unvertretbar erscheine, das hinzunehmen (…Boujong in KK a.a.0. § 121 Rdn. 31; OLG Frankfurt, StV 1985, 196; OLG Celle NJW 1973, 1988). - OLG Stuttgart, 22.04.1975 - 1 Ws 111/75
Voraussetzungen eines Haftbefehls; Fluchtgefahr; Rechtmäßigkeit des Erlasses …
Auszug aus OLG Köln, 11.09.1992 - 2 Ws 381/92
Nach der einen Auffassung (…Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Auflage, § 122 Rdn. 19; OLG Stuttgart, NJW 1975, 1572) darf eine einmal nach dieser Vorschrift für unzulässig befundene Untersuchungshaft nicht erneut vollzogen werden; die Aufhebung des Haftbefehls ist danach endgültig.
Rechtsprechung
LG Bremen, 24.07.1992 - Qs 60/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1993, 86 (Ls.)