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   BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95   

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BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95 (https://dejure.org/1995,945)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1995 - 2 StR 341/95 (https://dejure.org/1995,945)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1995 - 2 StR 341/95 (https://dejure.org/1995,945)
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Lästiger Schreier

§ 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gefühlsregung - Wut - Niedriger Beweggrund - Persönliche Verhältnisse - Innere Verfassung - Zur Tat führendes Geschehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 99
  • StV 1996, 211
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95
    Eine Gefühlsregung wie Wut kommt nur dann als niedriger Beweggrund in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruht (BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 8, 16 und 22).

    Auch eine affektive Belastung, die nicht zu einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB geführt hat, kann den mit der Bewertung der Tatmotive verbundenen Schuldvorwurf mildern und der Annahme niedriger Beweggründe entgegenstehen (vgl. BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 1 und 8).

  • BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92

    Tötung aus niedrigem Beweggrund

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen (vgl. u.a. BGHSt 3, 132, 133; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 25 und 28), hat aber aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (BGHSt 35, 116, 127 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 23 und 24).

    Namentlich dann, wenn der Täter - wie hier - aus Wut handelt, kommen dabei auch seinen persönlichen Verhältnissen und seiner Persönlichkeit Bedeutung zu (BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 23, 28).

  • BGH, 10.11.1993 - 3 StR 476/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines niedrigen Beweggrundes

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen (vgl. u.a. BGHSt 3, 132, 133; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 25 und 28), hat aber aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (BGHSt 35, 116, 127 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 23 und 24).

    Namentlich dann, wenn der Täter - wie hier - aus Wut handelt, kommen dabei auch seinen persönlichen Verhältnissen und seiner Persönlichkeit Bedeutung zu (BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 23, 28).

  • BGH, 08.01.1993 - 3 StR 568/92

    Subjektive Seite des Mordmerkmals "niedrige Beweggründe"

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen (vgl. u.a. BGHSt 3, 132, 133; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 25 und 28), hat aber aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (BGHSt 35, 116, 127 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 23 und 24).
  • BGH, 11.06.1986 - 4 StR 275/86

    Tötung eines Kindes aus niedrigen Beweggründen nach körperlicher und seelischer

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95
    Auch eine affektive Belastung, die nicht zu einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB geführt hat, kann den mit der Bewertung der Tatmotive verbundenen Schuldvorwurf mildern und der Annahme niedriger Beweggründe entgegenstehen (vgl. BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 1 und 8).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen (vgl. u.a. BGHSt 3, 132, 133; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 25 und 28), hat aber aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (BGHSt 35, 116, 127 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 23 und 24).
  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen (vgl. u.a. BGHSt 3, 132, 133; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 25 und 28), hat aber aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (BGHSt 35, 116, 127 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 23 und 24).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe, Konkurrenz zum Raub

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95
    Eine Gefühlsregung wie Wut kommt nur dann als niedriger Beweggrund in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruht (BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 8, 16 und 22).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen (vgl. u.a. BGHSt 3, 132, 133; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 25 und 28), hat aber aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (BGHSt 35, 116, 127 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 23 und 24).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat -

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95
    Entwickelt sich eine Tat plötzlich und ohne Vorbereitung aus der Situation (Spontantat), bedarf die Annahme niedriger Beweggründe stets besonders sorgfältiger Prüfung (BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 11), in die insbesondere das zur Tat führende Geschehen und der Anlaß zur Tat (BGHR StGB § 211 II 17 und 23) sowie alle naheliegenden Möglichkeiten der inneren Verfassung des Täters einzubeziehen sind (vgl. Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 32).
  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89

    Verurteilung wegen Totschlags - Nichtberücksichtigung einer Tötung aus niedrigen

  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Diese muß Vorgeschichte, Anlaß und Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließen (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 11, 39), sich mithin auf alle äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren erstrecken (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 23, 24, 31).

    Sie war hier auch nicht etwa deshalb entbehrlich, weil die Angeklagte den Tötungsentschluß nach den Feststellungen erst im Laufe der heftigen körperlichen Auseinandersetzung, also spontan gefaßt hat; denn dies braucht der Bejahung niedriger Beweggründe nicht entgegenzustehen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11; BGH, Urt. v. 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00; zu den dann gesteigerten Prüfungsanforderungen vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16 und 31; BGH, Urt. v.,11. Januar 2000 - 1 StR 505/99).

  • BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Begriff des Straßenverkehrs und

    Sollte der neue Tatrichter wiederum zur Annahme eines versuchten Tötungsdelikts kommen, wird er aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Angeklagten maßgeblichen Faktoren (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212) zu prüfen haben, ob das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe gegeben ist.
  • BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01

    Tötung eines kurdischen Liebespaares durch die PKK in Bremen

    a) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08

    Mord (niedrige Beweggründe); verminderte Schuldfähigkeit (eingeschränkte

    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind und - in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).
  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).
  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive

    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind und - in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

    a) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 139/02

    Mord (Heimtücke, Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, niedrige Beweggründe, Hass, Wut,

    Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind, wobei eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen hat (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).
  • BGH, 21.12.2000 - 4 StR 499/00

    Niedrige Beweggründe (Ausschließende nachvollziehbare Gründe); Mord; Totschlag;

    Beweggründe zu einem Tötungsverbrechen sind "niedrig", wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen; die Beurteilung dieser Frage hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 116, 127. BGH StV 1996, 211, 212), Das Landgericht begründet die Annahme, der Angeklagte habe Patrick E. aus "niedrigen Beweggründen" getötet, wie folgt.
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2016 - 6 StS 1/16

    14 Jahre Haft - Frank S. wegen versuchten Mordes an der Kölner

    Ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, ist auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu beurteilen (vgl. BGHSt 35, 116; BGH NStZ-RR 1996, 99).
  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 419/06

    Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz); Mord (Prüfung niedriger

  • BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen bei Sachverständigengutachten);

  • BGH, 07.11.2017 - 4 StR 327/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Verhältnis zu anderen Mordmerkmalen; Heimtücke bei

  • BGH, 09.12.1998 - 5 StR 569/98

    Versuchter Totschlag; Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand

  • BGH, 05.11.2002 - 1 StR 247/02

    Mord (niedrige Beweggründe: menschenverachtender Vernichtungswille; Bewusstsein

  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96

    Anforderungen an den Totschlag - Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

  • BGH, 17.04.2007 - 5 StR 548/06

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe: besondere Gesamtwürdigung bei verminderter

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95

    Revision - Verwertungsverbot - Vernehmungsmethoden - Täuschung - Verfahrensrüge -

  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 489/01

    Mord (niedrige Beweggründe) ; Totschlag; Beweiswürdigung (Lücke)

  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95

    Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat -

  • LG Hamburg, 15.02.2019 - 601 Ks 7/18

    Strafverfahren wegen des tödlichen Messerangriffs am S-Bahnhof Jungfernstieg

  • BGH, 22.09.1998 - 4 StR 376/98

    Niedrige Beweggründe; Besondere Schwere der Schuld

  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 115/10

    Mord (niedrige Beweggründe; "Abreibung"; Rache; Selbstjustiz); beendeter Versuch

  • LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05

    Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines

  • BGH, 06.03.2001 - 4 StR 541/00

    Niedrige Beweggründe (Prüfung bei einer situationsbezogenen Tat); Totschlag;

  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

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