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   BGH, 12.09.1995 - 1 StR 437/95   

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https://dejure.org/1995,2706
BGH, 12.09.1995 - 1 StR 437/95 (https://dejure.org/1995,2706)
BGH, Entscheidung vom 12.09.1995 - 1 StR 437/95 (https://dejure.org/1995,2706)
BGH, Entscheidung vom 12. September 1995 - 1 StR 437/95 (https://dejure.org/1995,2706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fremder Kulturkreis - Eingewurzelte Vorstellungen - Befolgung deutscher Rechtsnormen - Strafmilderung - Zuschlagen mit dem Messer - Zustechen mit dem Messer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223a, § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 80
  • StV 1996, 25
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94

    Blutrache - § 211 StGB, sonstiger niedriger Beweggrund, Ostanatolier, "andere

    Auszug aus BGH, 12.09.1995 - 1 StR 437/95
    Es versteht sich von selbst, daß auch für die Auslegung des Gesetzes die Vorstellungen der deutschen Rechtsgemeinschaft maßgeblich sind (vgl. BGH NStZ 1995, 79); sonst würde - im Wege der Auslegung - § 3 StGB unterlaufen.
  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 16a D 17.65

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einer vorsätzlichen Vorteilsnahme und

    Dies entspricht auch der strafgerichtlichen Rechtsprechung zur Bemessung einer Kriminalstrafe (BGH U.v. 12.9.1995 - 1 StR 437/95 - juris Rn. 6).
  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99

    Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung;

    b) Entgegen der in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts geäußerten Ansicht ist es rechtlich unbedenklich, den Umstand der persönlichen Bereicherung bei der Untreue strafschärfend zu berücksichtigen (BGH StV 1996, 25, 26; BGH, Beschluß vom 10. August 1999 - 5 StR 371/99; vgl. auch Tröndle/Fischer aaO § 266 Rdn. 31 a.E.).
  • BVerwG, 02.05.2017 - 2 B 21.16

    Entfernung einer Polizeiobeamtin aus dem Beamtenverhältnis; Betrügerisches

    Dies entspricht auch der strafgerichtlichen Rechtsprechung zur Bemessung einer Kriminalstrafe (vgl. BGH, Urteile vom 12. September 1995 - 1 StR 437/95 - juris Rn. 6 und vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01 - BGHSt 47, 295 = juris Rn. 39 f.).
  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

    Abgesehen davon, daß der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der hier geltenden Werteordnung zu entnehmen ist (vgl. BGH NStZ 1996, 80; 1995, 79), kommt es darauf schon deshalb nicht an, weil R nicht aufgrund traditioneller Moral- und Wertvorstellungen seiner Heimat bereit war, die Tötungen auszuführen (vgl. BGH NStZ 1995, 79 betreffend Blutrache; BGH StV.
  • BGH, 01.02.2007 - 4 StR 514/06

    Minder schwerer Fall der Geiselnahme; sexuelle Nötigung und Vergewaltigung;

    Sie durfte aber - entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft - unter den festgestellten Umständen strafmildernd berücksichtigen, dass der - wie auch die Nebenklägerin - aus einem anderen Kulturkreis stammende Angeklagte unter dem "Erwartungsdruck" seiner Familie stand und daher zur Begehung der Tat insgesamt eine geringere Hemmschwelle zu überwinden hatte (vgl. BGH NStZ 1996, 80; StV 2002, 20; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 46 Rdn. 43a).
  • BGH, 27.01.2011 - 2 StR 493/10

    Strafzumessung beim minder schweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge

    Solche vermittelten Vorstellungen eines aus einer ausländischen Rechtsordnung stammenden Täters können zwar grundsätzlich strafmildernd zu Buche schlagen (vgl. BGH NStZ 1996, 80).
  • BGH, 18.08.2009 - 1 StR 351/09

    Maßgeblichkeit der Wertvorstellungen des deutschen Kulturkreises bei der

    Der Generalbundesanwalt hat hierzu in seiner Antragsschrift vom 29. Juni 2009 (hinsichtlich des Angeklagten U. G.) unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2006 - 1 StR 307/06 -, Rdn. 15 (vgl. auch BGH, Urteile vom 12. September 1995 - 1 StR 437/95 (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Kulturkreis, fremder 1); und vom 22. August 1996 - 4 StR 280/96 (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Kulturkreis, fremder 2)) bemerkt, dass die Annahme, die Verwurzelung in einem archaischen Wertesystem spräche grundsätzlich für einen minder schweren Fall, rechtsfehlerhaft - zu Gunsten des Angeklagten - ist.
  • BVerwG, 02.05.2017 - 2 B 20.16

    Entfernung einer Polizeiobeamtin aus dem Beamtenverhältnis; Betrügerisches

    Dies entspricht auch der strafgerichtlichen Rechtsprechung zur Bemessung einer Kriminalstrafe (vgl. BGH, Urteile vom 12. September 1995 - 1 StR 437/95 - juris Rn. 6 und vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01 - BGHSt 47, 295 = juris Rn. 39 f.).
  • BGH, 24.06.1998 - 5 StR 258/98

    Begriff des minder schweren Falls der Vergewaltigung - Überbewertung von

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn diese im Einklang mit der fremden Rechtsordnung stehen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Kulturkreis, fremder 1).
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 280/96

    Ausländerdelinquenz - Fremder Kulturkreis - Srafmilderung

    Gegen die Erwägung könnten Bedenken bestehen, wenn ihr die Auffassung zugrunde läge, Straftaten eines aus einem fremden Kulturkreis stammenden Ausländers seien grundsätzlich milder zu beurteilen (BGH NStZ 1996, 80).
  • BGH, 10.08.1999 - 5 StR 371/99

    Verurteilung eines ehemaligen Vorstandsmitglieds der VEBA AG rechtskräftig

  • BGH, 22.12.1998 - 3 StR 587/98

    Zulässigkeitsanforderungen an die Aufklärungsrüge - Strafmildernde Bedeutung von

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