Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.04.1996

Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96   

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BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96 (https://dejure.org/1996,2483)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1996 - 1 StR 245/96 (https://dejure.org/1996,2483)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96 (https://dejure.org/1996,2483)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fahrt nach Amsterdam - Erwerb von Betäubungsmitteln - Bloße Vorbereitungshandlung - Vereinbarung mit dem Lieferanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 507
  • StV 1996, 548
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Beschluß vom 22. Juli 1992 - 2 StR 297/92; BGHSt 36, 249 ff.) beginnt der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in einem Kraftfahrzeug regelmäßig erst kurz vor Erreichen der Hoheitsgrenze oder der von ihr eingerichteten Zollstelle.
  • BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94

    Versuch des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (unmittelbares Ansetzen);

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96
    Der Begriff des Handeltreibens im Sinne von §§ 29 ff. BtMG wird zwar von der Rechtsprechung weit ausgelegt, doch hat der Angeklagte hier noch nicht zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar angesetzt (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 1984 - 1 StR 318/84 und BGH, Urteil vom 18. Juni 1986 - 2 StR 201/86; vgl. auch zum versuchten Erwerb von Betäubungsmitteln BGHSt 40, 208 ff.).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91

    Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96
    Anders als in der Entscheidung des Senats vom 20. August 1991 - 1 StR 321/91 - dort Seite 11 (insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 38, 58 ff.) war im vorliegenden Fall die Grenze einer bloßen Vorbereitungshandlung nicht überschritten.
  • BGH, 18.06.1986 - 2 StR 201/86

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Der Begriff

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96
    Der Begriff des Handeltreibens im Sinne von §§ 29 ff. BtMG wird zwar von der Rechtsprechung weit ausgelegt, doch hat der Angeklagte hier noch nicht zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar angesetzt (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 1984 - 1 StR 318/84 und BGH, Urteil vom 18. Juni 1986 - 2 StR 201/86; vgl. auch zum versuchten Erwerb von Betäubungsmitteln BGHSt 40, 208 ff.).
  • BGH, 05.07.1984 - 1 StR 318/84

    Voraussetzungen für die Annahme von Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96
    Der Begriff des Handeltreibens im Sinne von §§ 29 ff. BtMG wird zwar von der Rechtsprechung weit ausgelegt, doch hat der Angeklagte hier noch nicht zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar angesetzt (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 1984 - 1 StR 318/84 und BGH, Urteil vom 18. Juni 1986 - 2 StR 201/86; vgl. auch zum versuchten Erwerb von Betäubungsmitteln BGHSt 40, 208 ff.).
  • BGH, 22.07.1992 - 2 StR 297/92

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Versuch der

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Beschluß vom 22. Juli 1992 - 2 StR 297/92; BGHSt 36, 249 ff.) beginnt der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in einem Kraftfahrzeug regelmäßig erst kurz vor Erreichen der Hoheitsgrenze oder der von ihr eingerichteten Zollstelle.
  • BGH, 07.10.1993 - 4 StR 506/93

    Überschreitung der Versuchsschwelle einer Straftat bei Fehlen eines weiteren,

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96
    Der Senat kann den Schuldspruch selbst ändern (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1993 - 4 StR 506/93).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auch allgemeine, ergebnislose Anfragen nach Betäubungsmitteln und entsprechende Erkundungsfahrten sind bloße Vorbereitungshandlungen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 7; BGH NStZ-RR 1996, 48; BGH NStZ 1996, 507, 508).
  • BGH, 02.08.2016 - 2 StR 154/16

    Diebstahl (Wegnahme: Abgrenzung zum Betrug bei täuschungsbedingter

    Dass die Berichtigung des Schuldspruchs auch im Fall der Angeklagten J. keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat, steht der Erstreckung der Revision nicht entgegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507, 508).
  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15

    Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat beim Handeltreiben

    (2) Die geringe Bedeutung, welche der Fahrt des Täters zum Lieferanten für das Unrecht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zukommt, erhellt auch folgende - geringfügig abweichende - Sachverhaltsvariante: Hat der Täter noch kein Erwerbsgeschäft mit seinem Betäubungsmittellieferanten vereinbart, sondern fährt mit dem Gedanken, bei sich bietender Gelegenheit weitere Drogen zu kaufen, so stellt die Anfahrt zu dem Ort, an dem der Täter ggf. Betäubungsmittel für den gewinnbringenden Weiterverkauf erwerben will, nur eine straflose Vorbereitungshandlung des in Aussicht genommenen Betäubungsmittelhandels dar (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507, 508; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 55).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    (2) Die geringe Bedeutung, welche der Fahrt des Täters zum Lieferanten für das Unrecht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zukommt, erhellt auch folgende - geringfügig abweichende - Sachverhaltsvariante: Hat der Täter noch kein Erwerbsgeschäft mit seinem Betäubungsmittellieferanten vereinbart, sondern fährt mit dem Gedanken, bei sich bietender Gelegenheit weitere Drogen zu kaufen, so stellt die Anfahrt zu dem Ort, an dem der Täter ggf. Betäubungsmittel für den gewinnbringenden Weiterverkauf erwerben will, nur eine straflose Vorbereitungshandlung des in Aussicht genommenen Betäubungsmittelhandels dar (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507, 508; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 55).
  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02

    Vorlagebeschluss; Divergenzvorlage; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auch eine Einkaufsfahrt nach Holland, die vergeblich blieb, weil der vorgesehene Lieferant verhaftet, der Coffee-Shop geschlossen und eine andere Bezugsquelle nicht bekannt war, wurde als bloße Vorbereitung bewertet (BGH NStZ 1996, 507).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19

    Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag

    d) Nach § 357 Satz 1 StPO ist die Teilaufhebung auf die nichtrevidierenden Mitangeklagten W. und S. zu erstrecken, auch wenn sich dieses Ergebnis nicht auf die Gesamtstrafen auswirkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 301/18, NStZ-RR 2018, 352, 353; 9. März 2005 - 2 StR 544/04, NStZ-RR 2005, 199, 200; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507, 508).
  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

    Etwas anderes kann etwa dann gelten, wenn dem 12 13 Täter dort ein zuverlässiger Händler bekannt ist (Weber aaO § 29 Rn. 351, 541; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507).
  • BGH, 18.03.2020 - 4 StR 374/19

    Absolute Revisionsgründe; Besetzungseinwand (Zulässigkeit einer Besetzungsrüge:

    Die rechtsfehlerhafte Würdigung der Beteiligungsform des Handeltreibens durch die Strafkammer betrifft den nicht revidierenden Mitangeklagten Y. in gleicher Weise wie den Angeklagten D. Die Schuldspruchänderung ist daher gemäß § 357 StPO auf den Mitangeklagten zu erstrecken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507 f.; vom 31. Juli 1996 - 3 StR 269/96, NStZ 1997, 379 bei Kusch).
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 423/00

    Abgrenzung zwischen tatbestandsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und

    Erforderlich ist aber stets, daß Tätigkeiten erfolgen, die auf die Ermöglichung oder Förderung eines bestimmten Umsatzgeschäfts mit Betäubungsmitteln zumindest in dem Sinne zielen, daß ein konkretes Geschäft "angebahnt" ist oder "läuft" (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22, 37, 43, vgl. auch BGH NStZ 1996, 507, wo der Senat bereits bei noch weiter gediehenen Maßnahmen als im vorliegenden Fall - Fahrt nach Amsterdam, um an Rauschgift heranzukommen - das Versuchsstadium des Handeltreibens noch nicht als erreicht ansah).
  • BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10

    Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt);

    Dass die Berichtigung des Schuldspruchs auch im Fall der Mitangeklagten F., Br. und B. keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat, weil der Senat auch insoweit die Verhängung einer milderen Strafe ausschließen kann, steht der Erstreckung der Revision nach § 357 StPO nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 31. Juli 1996 - 3 StR 269/96, bei Kusch NStZ 1997, 376; Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507).
  • BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung

  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 301/18

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von Handeltreiben und

  • BGH, 13.01.2005 - 3 StR 243/02

    Annahme vollendeten Handeltreibens bei ernsthaften Verhandlungen über den Ankauf

  • BGH, 30.06.2016 - 1 StR 241/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Versuchsbeginn: Erreichen der

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 397/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Teilnahme; Kurier)

  • BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96

    Feststellung der Tateinheit hinsichtlich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.1996 - 4 StR 132/96   

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https://dejure.org/1996,1849
BGH, 23.04.1996 - 4 StR 132/96 (https://dejure.org/1996,1849)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1996 - 4 StR 132/96 (https://dejure.org/1996,1849)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1996 - 4 StR 132/96 (https://dejure.org/1996,1849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 281
  • StV 1996, 548
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus BGH, 23.04.1996 - 4 StR 132/96
    Denn der Senat entnimmt den Gesamtmengen des von dem Angeklagten bezogenen Kokains von jeweils 100 g sowie den sonstigen von der Strafkammer für ihre Schätzung herangezogenen Umstände mit ausreichender Sicherheit, daß die nicht geringe Menge von 5 g Kokainhydrochlorid (BGHSt 33, 133) in beiden Fällen nicht nur erreicht, sondern auch überschritten war.
  • BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95

    Betäubungsmittel - Bandenmäßiges Handeltreiben - Nicht geringe Menge -

    Auszug aus BGH, 23.04.1996 - 4 StR 132/96
    Das Landgericht hätte zu bedenken gehabt, daß bereits gute Qualität bei einem Wirkstoffgehalt von 40 % gegeben ist (vgl. Senatsbeschluß StV 1996, 214, 215; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 a Rdn. 51).
  • BGH, 05.07.1995 - 3 StR 213/95

    Feststellungsverzicht des Wirkstoffgehalts der Betäubungsmittel - Ungenügende

    Auszug aus BGH, 23.04.1996 - 4 StR 132/96
    Die für die Festsetzung schuldangemessener Strafen erforderlichen Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des Kokains (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Juli 1995 - 3 StR 213/95) halten - wie die Revision zu Recht geltend macht - rechtlicher Prüfung nicht stand.
  • OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung der Betäubungsmitteleigenschaft,

    Neben Art und Menge des Rauchgifts sind daher Wirkstoffgehalt und -menge für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend (BGH NStZ-RR 2002, 52, 53; 1996, 281).
  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat;

    Da nach den Feststellungen zugunsten des Angeklagten von einer mittleren Qualität des Kokains auszugehen ist, also einem geringeren Wirkstoffgehalt als bei guter Qualität, die bereits bei 40 % Wirkstoffgehalt anzunehmen ist (BGH NStZ-RR 1996, 281), hat sich der Angeklagte in den vorgenannten zwölf Fällen jeweils lediglich einer Straftat nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG in der Form des unerlaubten Handeltreibens schuldig gemacht.
  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 229/99

    Reinheitsgehalt; Kokain; Zuständigkeit; Nicht geringe Menge; Pflichtverteidigung

    Doch gefährdet dies den Bestand des angefochtenen Urteils nicht, weil das Landgericht für seine Schätzung (vgl. dazu BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 30, 32) weitere Umstände herangezogen hat, die seine Überzeugung auf eine tragfähige Grundlage stellen, zumal da die Angeklagte ebenso wie der rechtskräftig verurteilte Mitangeklagte - die betreffenden Taten "glaubhaft gestanden" hat (UA 21).
  • BGH, 08.01.2002 - 4 StR 345/01

    Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung; Gerichtskundigkeit): Anordnung

    Anders als in dem der Senatsentscheidung BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 30 zugrundeliegenden Fall berührt der Rechtsverstoß auch den Schuldspruch, weil der Senat auch dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht mit Sicherheit entnehmen kann, daß jeweils die nicht geringe Menge von 5 g Kokainhydrochlorid (BGHSt 33, 133) erreicht war.
  • LG Aurich, 25.07.2018 - 11 KLs 14/18
    Zwar hat der BGH vertreten, dass Kokain guter Qualität bereits bei 40 Prozent Wirkstoffgehalt vorliegen könne (BGH, Beschluss v. 23.4.1996 - 4 StR 132/96; BGH, Beschluss v. 5.5.1999 - 3 StR 125/99; BGH, Beschluss v. 29.6.2000 - 4 StR 202/00); diese ältere Rechtsprechung ist aus Sicht der Kammer allerdings durch die gestiegene allgemeine Qualität des in Deutschland gehandelten Kokains inzwischen überholt.
  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - II-19/02

    Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung ; Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß;

    Wesentlicher Strafzumessungsfaktor für Betäubungsmittelstraftaten ist neben der (Gewichts-) Menge des Betäubungsmittels regelmäßig dessen den Schuldumfang bestimmende Qualität (vgl. BGH in NStZ-RR 1996, 281; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 1).
  • OLG München, 23.01.2007 - 4St RR 3/07

    Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgen bei fehlerhafter Rechtsanwendung durch

    c) Die vom Amtsgericht im Fall II. 4. d getroffenen Feststellungen (AU. S. 4/5) tragen jedoch eine Verurteilung nach § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG nicht, da bei einer Lieferung von 20g Kokain und einem Wirkstoffgehalt von 20 % ein Kokainhydrochloridwirkstoffgehalt von 4g und damit keine nicht geringe Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Ziff. 2 BtMG vorliegt, die erst bei Erreichen von 5g Kokainhydrochlorid angenommen wird (BGH StV 1994, 486/487; 1996, 548).
  • BGH, 05.05.1999 - 3 StR 125/99

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Das kann entgegen der Absicht des Tatrichters den Angeklagten beschweren, denn bei Kokain ist eine gute Qualität bereits bei einem Wirkstoffgehalt von 40 % gegeben (vgl. z.B. BGH, Beschl. vom 23. April 1996 - 4 StR 132/96 m.w.Nachw.).
  • OLG Jena, 29.08.2005 - 1 Ss 156/05

    Strafprozessrecht: Verbot der reformatio in peius im Berufungsverfahren;

    Neben Art und Menge des Rauschgifts sind daher Wirkstoffmenge und -gehalt für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend (BGH NStZ-RR 2002, 52, 53; 1996, 281).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2000 - 2a Ss 272/00

    Feststellung der Qualität des Betäubungsmittels

    Da unzulängliche Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des gehandelten Betäubungsmittels außerhalb der Bestimmung des Grenzwerts zur "nicht geringen Menge" nur den Rechtsfolgenausspruch, nicht aber bereits den Schuldspruch berühren (so die Rechtsprechung des BGH, vgl. NStZ-RR 96, 281; NStZ 96, 498f.; StV 94, 527; NJW 94, 1885f.; Beschlüsse v. 29. Januar 1992 -5 StR 5/92-, 28. April 1994 -4 StR 185/94-, 11. Februar 1992 -5 StR 18/92- und 8. Januar 1992 -5 StR 628/91 begegnet die Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung in den Fällen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG vorliegend keinen Bedenken.
  • BayObLG, 24.06.1997 - 4St RR 128/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang,

  • BayObLG, 04.08.2000 - 4St RR 99/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang,

  • OLG Jena, 23.11.2005 - 1 Ss 305/05

    BtMG

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