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   OLG Frankfurt, 27.03.1996 - 1 Ss 187/95   

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https://dejure.org/1996,7004
OLG Frankfurt, 27.03.1996 - 1 Ss 187/95 (https://dejure.org/1996,7004)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.03.1996 - 1 Ss 187/95 (https://dejure.org/1996,7004)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. März 1996 - 1 Ss 187/95 (https://dejure.org/1996,7004)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten eines Revisionsverfahrens im Strafprozess; Ausgestaltung der Strafzumessung bezüglich begangener betäubungsmittelrechtlicher Straftaten; Ausgestaltung der strafrechtlichen Verurteilung wegen Handeltreibens mit Rauschgiften wie Cannabis bzw. Haschisch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 47 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1997, 252
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 1 Ss 402/93

    Schädliche kurzfristige Freiheitsstrafe; Schuldangemessene Sanktion;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.1996 - 1 Ss 187/95
    Es muß darlegen, welche besonderen Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters vorliegen, die nach seiner Auffassung kurzfristige Freiheitsstrafen zur Verteidigung der Rechtsordnung oder zur Einwirkung auf den Täter unerläßlich machen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluß vom 30.10.1989 - 1 Ss 329/89; Senatsbeschluß vom 3.2.1994 - 1 Ss 402/93 - ).

    Besondere Umstände in der Tat oder der Person des Täters liegen dann vor, wenn entweder bestimmte Tatsachen die Konkrettat von den durchschnittlichen, gewöhnlich vorkommenden Taten gleicher Art unterscheiden oder wenn bestimmte Eigenschaften oder Verhältnisse (z.B. kriminelle Neigungen, Begehung mehrerer Taten, einschlägige Vorstrafen) bei dem Täter einen Unterschied gegenüber dem durchschnittlichen Täter derartiger Handlungen begründen (ständige Rechtsprechung; z.B. Senatsbeschluß vom 12.6.1995 - 1 Ss 60/94 - ; Senatsbeschluß vom 3.2.1994 - 1 Ss 402/93 m.w.N.).

    Zu berücksichtigen sind dabei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand von Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Taten und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters (Senatsbeschluß vom 3.2.1994 - 1 Ss 402/93; OLG Schleswig, StV 1993, 29 ), dabei auch, ob deren positive Veränderung die Erwartung begründet, der Angeklagte werde keine weiteren Straftaten begehen (OLG Zweibrücken, StV 1992, 323 ).

    Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB - vom Gesetzgeber als "ultima ratio" gedacht (Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 47 Rdnr. 1) - darf nicht schematisch aus dem Vorliegen einschlägiger Vorstrafen oder der gleichzeitigen Aburteilung einer Anzahl von Fällen geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen (Senatsbeschluß vom 3.2.1994 - 1 Ss 402/93 - m.w.N.).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.1996 - 1 Ss 187/95
    Er liegt zudem weitgehend in den Händen des international organisierten Verbrechens (vgl. zu den vorstehenden Ausführungen: Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9.3.94, Az.: 2 BvL 43/92 u.a.S. 52, 54, 55, 65, 69 und 70).
  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.1996 - 1 Ss 187/95
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann dabei regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist; hierbei sind auch die zugunsten des Angeklagten sprechenden Umstände zu beachten (BGH, StV 1994, 370 ; Senatsbeschluß vom 11.10.1994 - 1 Ss 47/94).
  • OLG Hamburg, 22.07.1994 - 1 Ss 61/94

    Entstehenszeitpunkt des Tatverdachts; Anzeige bei Polizeibeamten; Vortäuschen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.1996 - 1 Ss 187/95
    Zu den die Taten in diesem Sinn kennzeichnenden Faktoren können unter Umständen weiter Art, Menge und Wirkstoffgehalt des veräußerten Rauschgifts zählen, wenn die dadurch vom Täter herbeigeführte Gefährdung Dritter ein Ausmaß erreicht, daß die Tat aus dem gewöhnlich vorkommenden Veräußerungsfällen deutlich heraushebt (BayObLG StV 1995, 588 ).
  • OLG Schleswig, 16.06.1992 - 1 Ss 142/92

    Einschlägige Vorverurteilungen ; Wiederholungstäter; Geldstrafe ; Zeitlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.1996 - 1 Ss 187/95
    Zu berücksichtigen sind dabei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand von Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Taten und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters (Senatsbeschluß vom 3.2.1994 - 1 Ss 402/93; OLG Schleswig, StV 1993, 29 ), dabei auch, ob deren positive Veränderung die Erwartung begründet, der Angeklagte werde keine weiteren Straftaten begehen (OLG Zweibrücken, StV 1992, 323 ).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.1992 - 1 Ss 210/91

    Neue Lebensumstände; Angeklagter; Vergleichbare Straftaten; Tatrichter;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.1996 - 1 Ss 187/95
    Zu berücksichtigen sind dabei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand von Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Taten und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters (Senatsbeschluß vom 3.2.1994 - 1 Ss 402/93; OLG Schleswig, StV 1993, 29 ), dabei auch, ob deren positive Veränderung die Erwartung begründet, der Angeklagte werde keine weiteren Straftaten begehen (OLG Zweibrücken, StV 1992, 323 ).
  • LG Stuttgart, 17.07.1985 - 4 KLs 20/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.1996 - 1 Ss 187/95
    In der Berücksichtigung dieses Umstandes liegt nach Ansicht des Gerichts kein Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung gemäß § 46 III StGB (so im Ergebnis auch BGH NStZ 86, 362).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2017 - 1 Ss 261/16

    Verhängung einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe

    Die kurze Freiheitsstrafe ist in diesem Sinne "ultima ratio" (Bestätigung von OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.04.2005 - 2 Ss 78/05, juris [Rn. 4]) und OLG Frankfurt, StV 1997, 252 [253]).

    Die kurze Freiheitsstrafe ist in diesem Sinne "ultima ratio" ( Senat , StV 1997, 252 [253]).

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