Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.10.1997 - 1 Ws 337/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 127 (Ls.)
- StV 1998, 151
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Bamberg, 29.06.1998 - Ws 415/98
Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe ; Entfallen einer verhängten Geldstrafe
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Oldenburg, 24.04.2006 - 1 Ws 234/06
Vollstreckung des Restes einer teilverbüßten Ersatzfreiheitsstrafe; Möglichkeit …
Die vom Beschwerdeführer zitierte abweichende Ansicht (etwa OLG Koblenz NStZ 1995, 254; OLG Hamm StV 1998, 151) verkennt diese Zusammenhänge. - OLG Zweibrücken, 29.03.2001 - 1 Ws 152/01
Ersatzfreiheitsstrafe; Vollstreckung; Strafausspruch; Bewährung; Aussetzung; …
Bislang hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass die Vorschrift des § 57 StGB auf die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe anwendbar ist (Senat NJW 1976, 155f.; MDR 1987, 782 und MDR 1988, 1071; so auch OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NJW 1977, 308; OLG Koblenz, 1. Strafsenat, NStZ 1987, 120f. und 2. Strafsenat NStZ 1995, 254f.; OLG Hamm, 1. Strafsenat, StV 1998, 151f.).
- OLG Hamm, 05.01.2010 - 1 VAs 114/09
Änderung der Vollstreckungsreihenfolge zum Zweck der Zurückstellung der …
Der Senat gibt insoweit die in einer früheren Entscheidung (OLG Hamm StV 1998, 151 f.) vertretene Rechtsauffassung auf und schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung herrschenden Meinung (vgl. hierzu die Nachweise bei. - OLG Hamm, 16.12.2003 - 1 VAs 60/03
Vollstreckungsreihenfolge; nachträgliche Änderung
Die letztgenannte Auffassung hat auch der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm in seinem Beschluss vom 23. Oktober 1997 - 1 Ws 337/97 - (StV 1998, 151) vertreten. - OLG Hamm, 24.03.1998 - 2 Ws 126/98
Ablehnung der Strafaussetzung, Anwendung auf Ersatzfreiheitsstrafen
Im Hinblick auf die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft und den von ihr zitierten Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 23. Oktober 1997 (1 Ws 337/97 StV 1998, 151), wonach eine Entscheidung über die bedingte Entlassung nach § 57 StGB erst dann zu treffen ist, wenn über die Aussetzung der Vollstreckung aller Strafreste einschließlich der Restersatzfreiheitsstrafen entschieden werden kann, ist jedoch folgendes anzumerken:. - OLG Hamm, 26.10.2000 - 3 Ws 348/00
Ersatzfreiheitsstrafe, bedingte Entlassung, entsprechende Anwendung von § 57 StGB
Eine abweichende Auffassung hat hierzu im Hause bislang allein der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm (StV 1998, 151 f.) vertreten.