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   OLG Hamm, 23.10.1997 - 1 Ws 337/97   

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https://dejure.org/1997,4549
OLG Hamm, 23.10.1997 - 1 Ws 337/97 (https://dejure.org/1997,4549)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.1997 - 1 Ws 337/97 (https://dejure.org/1997,4549)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 1 Ws 337/97 (https://dejure.org/1997,4549)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 127 (Ls.)
  • StV 1998, 151
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 05.01.2010 - 1 VAs 114/09

    Änderung der Vollstreckungsreihenfolge zum Zweck der Zurückstellung der

    Der Senat gibt insoweit die in einer früheren Entscheidung (OLG Hamm StV 1998, 151 f.) vertretene Rechtsauffassung auf und schließt sich der in der obergerichtlichen Rechtsprechung herrschenden Meinung (vgl. hierzu die Nachweise bei.
  • OLG Hamm, 16.12.2003 - 1 VAs 60/03

    Vollstreckungsreihenfolge; nachträgliche Änderung

    Die letztgenannte Auffassung hat auch der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm in seinem Beschluss vom 23. Oktober 1997 - 1 Ws 337/97 - (StV 1998, 151) vertreten.
  • OLG Hamm, 24.03.1998 - 2 Ws 126/98

    Ablehnung der Strafaussetzung, Anwendung auf Ersatzfreiheitsstrafen

    Im Hinblick auf die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft und den von ihr zitierten Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 23. Oktober 1997 (1 Ws 337/97 StV 1998, 151), wonach eine Entscheidung über die bedingte Entlassung nach § 57 StGB erst dann zu treffen ist, wenn über die Aussetzung der Vollstreckung aller Strafreste einschließlich der Restersatzfreiheitsstrafen entschieden werden kann, ist jedoch folgendes anzumerken:.
  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 3 Ws 348/00

    Ersatzfreiheitsstrafe, bedingte Entlassung, entsprechende Anwendung von § 57 StGB

    Eine abweichende Auffassung hat hierzu im Hause bislang allein der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm (StV 1998, 151 f.) vertreten.
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