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   LG Frankfurt/Main, 11.12.1997 - 5/12 KLs 87 Js 20588.4/97, 5-12 KLs 87 Js 205884/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10623
LG Frankfurt/Main, 11.12.1997 - 5/12 KLs 87 Js 20588.4/97, 5-12 KLs 87 Js 205884/97 (https://dejure.org/1997,10623)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.12.1997 - 5/12 KLs 87 Js 20588.4/97, 5-12 KLs 87 Js 205884/97 (https://dejure.org/1997,10623)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 5/12 KLs 87 Js 20588.4/97, 5-12 KLs 87 Js 205884/97 (https://dejure.org/1997,10623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BRAK-Mitteilungen

    Ablehnung der Beiordnung bei Verteidigung durch Sozien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1998, 358
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Rostock, 17.03.2003 - I Ws 64/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger - Interessenkonflikt bei

    Voraussetzung ist vielmehr das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte dafür, dass sich ein möglicher Interessenkonflikt real manifestiert hat (ebenso OLG Frankfurt NJW 1999, 1414 ff. und NStZ-RR 1999, 333f.; OLG Stuttgart 5. Strafsenat StV 2000, 656ff. - entgegen OLG Stuttgart 1. Strafsenat OLGSt StPO § 142 Nr. 5, der jedoch an dieser Auffassung nicht mehr festhält, vgl. StV 2000, 658 - a.A. LG Frankfurt StV 1998, 358).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1999 - 3 Ws 53/99
    Es fehlt bereits -anders als in dem Fall, welcher der vom Kammervorsitzenden in Bezug genommenen Entscheidung des BVerfG (StV 1998, 358) zugrunde lag schon an einer realiter gegenläufigen Interessenlage der beiden Angekl. Denn die Angekl. S und R hatten bereits vor der erfolgten Pflichtverteidigerbestellung und vor deren Widerruf die Tat gestanden und auch zum Umfang des jeweiligen Tatbeitrags bzw. der Beteiligung an der Tatbeute keine voneinander abweichenden Angaben gemacht.
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