Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 17.03.1998

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.08.1997 - 1 Ws 430/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7617
OLG Zweibrücken, 20.08.1997 - 1 Ws 430/97 (https://dejure.org/1997,7617)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.08.1997 - 1 Ws 430/97 (https://dejure.org/1997,7617)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. August 1997 - 1 Ws 430/97 (https://dejure.org/1997,7617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 119 Abs. 3, Abs. 6; UVollzO Nr. 39

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 32
  • StV 1998, 385 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.08.1997 - 1 Ws 430/97
    Bei gebotener verfassungskonformer Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO genügt dabei nicht, daß ein möglicher Mißbrauch der beantragten Vergünstigungen allgemein nicht auszuschließen ist; die Sicherheitsbedenken müssen vielmehr in der Person des Antragstellerin konkret begründet sein (vgl. BVerfG NJW 1973, 1363 ; OLG Koblenz NStZ 1985, 528; OLG Zweibrücken StV 1979, 537, 538; StV 1993, 593 ).
  • OLG Zweibrücken, 14.07.1993 - 1 Ws 380/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.08.1997 - 1 Ws 430/97
    Bei gebotener verfassungskonformer Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO genügt dabei nicht, daß ein möglicher Mißbrauch der beantragten Vergünstigungen allgemein nicht auszuschließen ist; die Sicherheitsbedenken müssen vielmehr in der Person des Antragstellerin konkret begründet sein (vgl. BVerfG NJW 1973, 1363 ; OLG Koblenz NStZ 1985, 528; OLG Zweibrücken StV 1979, 537, 538; StV 1993, 593 ).
  • OLG Koblenz, 22.05.1985 - 1 Ws 277/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.08.1997 - 1 Ws 430/97
    Bei gebotener verfassungskonformer Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO genügt dabei nicht, daß ein möglicher Mißbrauch der beantragten Vergünstigungen allgemein nicht auszuschließen ist; die Sicherheitsbedenken müssen vielmehr in der Person des Antragstellerin konkret begründet sein (vgl. BVerfG NJW 1973, 1363 ; OLG Koblenz NStZ 1985, 528; OLG Zweibrücken StV 1979, 537, 538; StV 1993, 593 ).
  • OLG Hamm, 04.02.1998 - 2 Ws 508/97

    Untersuchungshaft, Beschränkungen, Akustische Überwachung, Telefonerlaubnis,

    Danach dürfen einem Untersuchungshaftgefangenen nur solche Beschränkungen auferlegt werden, die der Zweck der Untersuchungshaft oder die Ordnung der Anstalt erfordern (vgl. u.a. BVerfG NStZ 1994, 52; OLG Zweibrücken StV 1998, 32; OLG Bremen StV 1998, 33, OLG Hamm StV 1998, 35, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.03.1998 - 1 Ws 56/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,21222
OLG Celle, 17.03.1998 - 1 Ws 56/98 (https://dejure.org/1998,21222)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.03.1998 - 1 Ws 56/98 (https://dejure.org/1998,21222)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. März 1998 - 1 Ws 56/98 (https://dejure.org/1998,21222)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 385
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 Ws 99/22

    Richterliche Unterschrift; Haftbefehl im Sitzungsprotokoll; Form; Schriftlichkeit

    Soweit teilweise weitergehend gefordert wird, darüber hinaus sei auch bei Verkündung und Aufnahme des Haftbefehls in das Sitzungsprotokoll dessen Unterzeichnung durch die mitwirkenden Richter erforderlich (so OLG Celle, Beschluss vom 17.03.1998 - 1 Ws 56/98 - juris), kann der Senat dieser Auffassung nicht beitreten.
  • OLG Hamburg, 12.04.2019 - 2 Ws 43/19

    Untersuchungshaftbefehl nach Urteilsverkündung: Heilung einer nicht in der

    Der Schriftform genügt es aber auch, wenn der Haftbefehl in der Hauptverhandlung verkündet und in das Sitzungsprotokoll aufgenommen wird (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 21. April 2006 - Az.: 1 Ws 233/06 -, Rn. 7 juris; Graf-Krauß, § 114 Rn. 2; Schmitt, a.a.O., § 114 Rn. 2; KMR-Wankel, § 114 Rn. 1; LR-Hilger, StPO, § 114, Rn. 3; weitergehend OLG Celle StV 1998, 385).
  • OLG Hamburg, 15.04.2003 - 2 Ws 114/03

    Bei Erweiterung des Haftbefehls auf zusätzliche Taten vorgeschriebene Sonderform

    Ergeht der Haftbefehl in der Hauptverhandlung, so ist dieser Anforderung genügt, wenn er vollständig protokolliert und verkündet wird (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 114 Rdn. 2; weitergehend OLG Celle StV 1998, 385).
  • LG Zweibrücken, 02.03.2009 - Qs 20/09

    Verpflichtung zur Angabe von Tatsachen für den Haftgrund i.R.e. Anordnung eines

    Eine Behebung solcher - nicht nur unerheblicher - Mängel durch das Beschwerdegericht kommt in einem solchen Fall nicht in Betracht (vgl. Hermann, Untersuchungshaft, ZAP, 1. Auflage 2008, Rn. 495 unter Hinweis auf OLG Oldenburg NStZ 2007, 82; OLG Celle StV 1998, 385 ff).
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