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   KG, 09.12.2003 - (5) 1 Ss 404/03 (69/03)   

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https://dejure.org/2003,5461
KG, 09.12.2003 - (5) 1 Ss 404/03 (69/03) (https://dejure.org/2003,5461)
KG, Entscheidung vom 09.12.2003 - (5) 1 Ss 404/03 (69/03) (https://dejure.org/2003,5461)
KG, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - (5) 1 Ss 404/03 (69/03) (https://dejure.org/2003,5461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess; Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Erschleichens von Leistungen ; Anforderungen an die Bewilligung einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 47 S. 1
    Zur Verhängung kurzer Freiheitsstrafen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2004, 383
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03
    Die nach § 47 Abs. 1 StGB nur in Ausnahmefällen zulässige Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten bedarf einer umfassenden Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnende Umstände (vgl. nur BGH StV 1994, 370).

    Sie dürfen nach dem Willen des Gesetzgebers allein verhängt werden, wenn dies aus ganz besonderen Gründen bei einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalls unverzichtbar erscheint (vgl. BGH StV 1994, 370 und NStZ 1996, 429; KG StV 1998, 427, 428; OLG Düsseldorf StV 1991, 264).

  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung

    Auszug aus KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03
    Das gebietet es, in Fällen, in denen der Unrechtsgehalt der Tat und die Schuld des Täters gering erscheinen, zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern, ob die Verhängung einer Freiheitsstrafe als Sanktion unangemessen hart ist (vgl. OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).

    Ob ein außergewöhnlich geringfügiger Schaden als Folge der Tat der Verhängung einer Freiheitsstrafe entgegensteht, wird in der jüngeren Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (verneinend: OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75 für den Diebstahl von Zigaretten im Wert von 5 DM; BayObLG NJW 2003, 2926 für den Diebstahl von Waren im Wert von 31, 26 DM; bejahend OLG Stuttgart NJW 2002, 3188 für den Diebstahl einer Milchschnitte im Wert von 26 Cent; vgl. dazu auch OLG Karlsruhe NJW 2003, 25: Unverhältnismäßigkeit einer Freiheitsstrafe für den Besitz geringster Mengen eines Betäubungsmittels).

  • BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen

    Auszug aus KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat die - im Schrifttum nach wie vor in Zweifel gezogene - Verfassungsmäßigkeit dieser Tatbestandsalternative des § 265 a Abs. 1 StGB zwar bejaht (vgl. BVerfG NJW 1998, 1135).
  • KG, 31.05.2006 - 1 Ss 68/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung:

    Dem gesetzgeberischen Gebot ist dadurch Rechnung zu tragen, daß von dieser Ahndungsmöglichkeit äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht wird (vgl. dazu und zum Folgenden KG StV 2004, 383; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 47 Rn. 2, 6 ff., jeweils mit weit. Nachw.).

    Hier wie im gesamten Bereich der Strafzumessung ist das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit von Tat und Rechtsfolge zu beachten (vgl. KG StV 2004, 383; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188).

    Aus der Entscheidung des Gesetzgebers für eine Beschränkung der kurzen Freiheitsstrafe auf Ausnahmefälle ergeben sich auch besondere Anforderungen an die Begründung der Sanktionsentscheidung im tatgerichtlichen Urteil (vgl. KG StV 2004, 383).

    Eine Beförderungserschleichung, die lediglich im Fahren ohne Fahrschein besteht, liegt nach ihrem objektiven Gewicht an der untersten Grenze desjenigen Bereichs menschlichen Verhaltens, den die Rechtsordnung mit Strafe bedroht (vgl. KG StV 2004, 383).

    Diese wird, sollte sie - auch unter Berücksichtigung der hier dargelegten Grundsätze - die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe für unerläßlich halten, im Rahmen der Prüfung einer etwaigen Strafaussetzung zur Bewährung wiederum den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten und das geringe Gewicht der angeklagten Taten zu bedenken haben (vgl. KG StV 2004, 383).

  • KG, 15.01.2007 - 1 Ss 245/06

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe allein wegen täterbezogener

    a) Dem in § 47 Abs. 1 StGB zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers, bei Straftaten von geringem Gewicht der Geldstrafe den Vorzug zu geben und die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen auf eng umgrenzte Ausnahmen zu beschränken (vgl. BayObLG NJW 1996, 798; KG, Beschlüsse vom 20. November 2006 - (5) 1 Ss 215/06 (36/06) -, 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS und 10. Januar 1994 - (5) 1 Ss 180/93 (40/93) -), ist dadurch Rechnung zu tragen, daß von dieser Ahndungsmöglichkeit äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht wird (vgl. KG, Beschluß vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS; StV 2004, 383; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl., § 47 Rdn. 2, 6 ff.).

    Hier wie im gesamten Bereich der Strafzumessung ist das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit von Tat und Rechtsfolge zu beachten (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; NStZ-RR 1997, 2; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; KG StV 2004, 383).

    Sie muß auch erkennen lassen, daß das Gericht sich der Bedeutung des verfassungsrechtlichen Übermaßverbotes bewußt gewesen ist und die besondere Härte der kurzen Freiheitsstrafe im Vergleich zur Geldstrafe in seine Erwägungen einbezogen hat (vgl. KG, Beschluß vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - bei JURIS; StV 2004, 383).

    Ebenso fehlen Feststellungen zu der Entwicklung des Angeklagten nach Begehung der letzten Tat, obwohl diese für die Beurteilung seiner künftigen Lebensführung und damit auch für die Frage, ob die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe unerläßlich ist, von erheblicher Bedeutung sein kann (vgl. KG StV 2004, 383; 1997, 640, 641).

  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17

    Begründungsanforderungen an die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Aus der Entscheidung des Gesetzgebers für eine Beschränkung der kurzen Freiheitsstrafe auf Ausnahmefälle ergeben sich besondere Anforderungen an die Begründung der Sanktionsentscheidung im tatgerichtlichen Urteil (vgl. KG StV 2004, 383).
  • KG, 30.11.2006 - 3 Ss 89/06

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Dem gesetzgeberischen Gebot ist dadurch Rechnung zu tragen, dass von dieser Ahndungsmöglichkeit äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht wird (vgl. dazu und zum Folgenden KG Beschluss vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - sowie StV 2004, 383, 384; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl., § 47 Rdn. 2, 6 ff, jeweils m.w.N.).

    Aus der Entscheidung des Gesetzgebers für eine Beschränkung der kurzen Freiheitsstrafe auf Ausnahmefälle ergeben sich auch besondere Anforderungen an die Begründung der Sanktionsentscheidung im tatgerichtlichen Urteil (vgl. KG StV 2004, 383 [KG Berlin 09.12.2003 - (5) 1 Ss 404/03] ).

  • OLG Jena, 14.02.2006 - 1 Ss 301/05

    Verhängung einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe bei Ladendiebstahl; Belastung des

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  • OLG Brandenburg, 19.01.2009 - 1 Ss 99/08

    Strafzumessung: (Un-)Verhältnismäßigkeit von kurzen Freiheitsstrafen auf Grund

    Eine Beförderungserschleichung, die lediglich im Fahren ohne Fahrschein besteht, liegt nach ihrem objektiven Gewicht an der untersten Grenze desjenigen Bereichs menschlichen Verhaltens, den die Rechtsordnung mit Strafe bedroht (vgl. KG Strafverteidiger 2004, 383; Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Ss 68/06 - zitiert nach juris).
  • KG, 20.11.2006 - 1 Ss 215/06

    Berufung im Strafverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts: Bindungswirkung

    Hier wie im gesamten Bereich der Strafzumessung ist dem verfassungsrechtlichen Gebot Rechnung zu tragen, dass die Rechtsfolge in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen muss (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188; KG StV 2004, 383; Senat, Beschluss vom 31. Mai 2006 - (5) 1 Ss 68/06 (8/06) - juris).
  • OLG Hamm, 02.04.2019 - 1 RVs 14/19

    Kurzfristige Freiheitsstrafe, unerlässlich, Urteilsgründe

    Aus der Entscheidung des Gesetzgebers für eine Beschränkung der kurzen Freiheitsstrafe auf Ausnahmefälle ergeben sich besondere Anforderungen an die Begründung der Sanktionsentscheidung im tatgerichtlichen Urteil (vgl. KG StV 2004, 383).
  • OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 1 Ss 79/07

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit von Verstößen gegen eine räumliche

    Dem gesetzgeberischen Gebot ist dadurch Rechnung zu tragen, dass von dieser Ahndungsmöglichkeit äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht wird (vgl. dazu und zum Folgenden KG Berlin, StV 2004, 383; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 47 Rn. 2, 6 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 18.08.2004 - 1 Ss 210/04

    Berufungsurteil: Nicht ausreichende Bezugnahme auf die Strafzumessung des

    Die aufgrund dieser Überlegungen zur Interessenlage der Staatsanwaltschaft angenommene Beschränkung wäre dann jedenfalls unwirksam, weil die Erwägungen zum Strafmaß in dem angefochtenen Urteil derart unzulänglich sind, daß sie keine hinreichende Grundlage für die Aussetzungsentscheidung bilden können (vgl. KG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - [5] 1 Ss 404/03 [69/03]).
  • KG, 03.11.2008 - 1 Ss 266/08
  • KG, 24.09.2008 - 1 Ss 326/08

    Strafzumessung: Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

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