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   OLG Dresden, 24.02.2005 - 1 Ws 29/05   

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https://dejure.org/2005,24883
OLG Dresden, 24.02.2005 - 1 Ws 29/05 (https://dejure.org/2005,24883)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.02.2005 - 1 Ws 29/05 (https://dejure.org/2005,24883)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 1 Ws 29/05 (https://dejure.org/2005,24883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftbefehl aufgrund des Tatverdachts des Einschleusens von Ausländern; Begründung des Haftgrundes der Fluchtgefahr; Erfordernis von konkreten Anhaltspunkten bzw. Umständen für die Annahme einer Fluchtgefahr; Lebensmittelpunkt im Ausland für die Annahme von Fluchtgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zur Fluchtgefahr bei Sachverhalten mit Auslandsbezug (RA Dr. Markus Adick; HRRS 5/2010, S. 247 ff.)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2005, 224
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2004 - 3 Ws 44/04

    Haftgrund der Fluchtgefahr: Verneinung bei Bereitschaft des im Ausland

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2005 - 1 Ws 29/05
    Fluchtgefahr bestünde nur dann, wenn aufgrund der Würdigung der Umstände des vorliegenden Einzelfalles mit größerer Wahrscheinlichkeit anzunehmen wäre, dass sich der Beschuldigte dem Strafverfahren entziehen, anstatt sich ihm stellen bzw. zur Verfügung halten würde (OLG Karlsruhe, StV 2005, 33 ff. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 17.01.1996 - 2 Ws 183/95

    Bestehen eines Haftgundes für einen polnischen Angeklagten mit Wohnsitz in Polen

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2005 - 1 Ws 29/05
    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass er seinen Lebensmittelpunkt in Polen verlassen werde, liegen nicht vor (vgl. OLG Frankfurt, StV 1994, 581 f.; OLG Stuttgart, StV 1995, 258 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, StV 1996, 381 f.).
  • OLG Frankfurt, 16.06.1994 - 1 Ws 131/94

    Ausländer; Rückkehr in Heimatland; Erreichbarkeit für Ermittlungsbehörden;

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2005 - 1 Ws 29/05
    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass er seinen Lebensmittelpunkt in Polen verlassen werde, liegen nicht vor (vgl. OLG Frankfurt, StV 1994, 581 f.; OLG Stuttgart, StV 1995, 258 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, StV 1996, 381 f.).
  • OLG Stuttgart, 09.01.1995 - 1 Ws 263/94

    Ausländer; Flucht; Arbeitsverhältnis; Deutschland; Frankreich; Heimat; Kündigung;

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2005 - 1 Ws 29/05
    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass er seinen Lebensmittelpunkt in Polen verlassen werde, liegen nicht vor (vgl. OLG Frankfurt, StV 1994, 581 f.; OLG Stuttgart, StV 1995, 258 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, StV 1996, 381 f.).
  • LG Hamburg, 01.03.2002 - 620 Qs 19/02

    Haftgrund der Flucht oder der Fluchtgefahr bei einem ausländischen Beschuldigten

    Auszug aus OLG Dresden, 24.02.2005 - 1 Ws 29/05
    Der Beschuldigte lebt unter einer den Strafverfolgungsbehörden und dem Gericht bekannten Anschrift in Polen und ist damit weder flüchtig noch hält er sich verborgen (vgl. LG Hamburg, StV 2002, 205).
  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 44/20

    Soziale Bindungen; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; Gewahrsamsbruch;

    Insbesondere trägt der Umstand, dass der Angeschuldigte seinen Lebensmittelpunkt im Ausland (hier: Rumänien) hat, die Annahme von Fluchtgefahr nicht (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2005 - 1 Ws 29/05, juris Rn. 6).

    Sollte der Beschuldigte zu der anzuberaumenden Hauptverhandlung nicht erscheinen, wird zu prüfen sein, ob nunmehr die Voraussetzungen des § 112 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO vorliegen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.10.2005 - 2 Ws 488/05; OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2005 - 1 Ws 29/05, juris Rn. 8; a.A. Ullenboom , NJW 2018, 2671 f. [Erlass eines Sitzungshaftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO]).

  • LG Aachen, 06.04.2020 - 60 Qs 17/20

    Haftbefehl; Flucht; Fluchtgefahr; soziale Bindungen; Coronavirus

    Die Absicht, im Ausland zu bleiben, also einen Zustand aufrechtzuerhalten, der seine Strafverfolgung zu erschweren geeignet ist, kann einem positiven "Sich-Entziehen" im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO nicht gleichgestellt werden (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.03.2005 - 2 Ws 32/05, juris Rn. 11; OLG Köln, Beschl. v. 16.07.2004 - 2 Ws 351/04, juris Rn. 2; KG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, juris Rn. 18; KG, Beschl. v. 24.01.2017 - 4 Ws 10/17, juris Rn. 26; OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2005 - 1 Ws 29/05, juris Rn. 6; OLG Naumburg, Beschl. v. 10.10.1996 - 1 Ws 101/96, StV 1997, 138; krit. demgegenüber noch OLG Köln, Beschl. v. 07.08.2002 - 2 Ws 358/02, juris Rn. 18 ff.).

    Sollte der Beschuldigte zu der anzuberaumenden Hauptverhandlung nicht erscheinen, wird zu prüfen sein, ob nunmehr die Voraussetzungen des § 112 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO vorliegen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.10.2005 - 2 Ws 488/05; OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2005 - 1 Ws 29/05, juris Rn. 8).

  • LG Neuruppin, 12.08.2009 - 11 Qs 119/09

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Fluchtgefahr bei einem polnischen

    Insbesondere der Umstand, dass der Angeschuldigte seinen Lebensmittelpunkt im Ausland (Polen) hat, trägt die Annahme von Fluchtgefahr nicht (vgl. OLG Dresden StV 2005, 224, 225; Brandenburgisches Oberlandesgericht StV 1996, 381, 382).
  • LG Bonn, 15.12.2022 - 64 Qs 83/22
    Hat der Beschuldigte seinen Wohnsitz im Ausland, gleichgültig ob er Deutscher oder Ausländer ist, begründet das allein noch keine Fluchtgefahr (KG Beschluss vom 24.01.2017, BeckRS 2017, 114079, Beschluss vom Oldenburg StV 2010, 29; Dresden StV 2005, 224; Köln StV 2005, 393; 2006, 25 ).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 3-IV-09
    Es ist nicht Gegenstand der Haftentscheidungen, ob bei einem Tatverdächtigen, der in der Tschechischen Republik über einen festen Wohnsitz verfügt, der Haftgrund der Fluchtgefahr angenommen werden könnte (vgl. dazu auch OLG Dresden StV 2005, 224 [225]).
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