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   OLG Koblenz, 26.09.2005 - 2 Ss 272/05   

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https://dejure.org/2005,17112
OLG Koblenz, 26.09.2005 - 2 Ss 272/05 (https://dejure.org/2005,17112)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.09.2005 - 2 Ss 272/05 (https://dejure.org/2005,17112)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. September 2005 - 2 Ss 272/05 (https://dejure.org/2005,17112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz; Gemeinschaftlicher Besitz von Betäubungsmitteln durch Aufbewahrung der Drogen in einer gemeinsamen Wohnung; Voraussetzungen für das Vorliegen eines bewussten tatsächlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; StGB § 13 Abs. 1 § 74
    Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlaubter Besitz durch Mitinhaber der Wohnung - Einziehung von Konsumutensilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2006, 24
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.1982 - 3 StR 34/82

    Garantenstellung des Wohnungsinhabers

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2005 - 2 Ss 272/05
    Eine Garantenstellung des Inhabers der Wohnung, die eine Strafbarkeit wegen dort begangener Straftaten eines anderen wegen Unterlassens (§ 13 StGB) begründen könnte, kommt nur bei Hinzutreten - hier nicht vorliegender - besonderer Umstände in Betracht (BGHSt 30, 391 [395 f.]).
  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 27/85

    Fahrt mit Haschisch - § 27 StGB, Beihilfe hinsichtlich des Besitzes, 'kausales

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2005 - 2 Ss 272/05
    Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass weitere tatsächliche Feststellungen getroffen werden können, die eine Strafbarkeit des Angeklagten begründen könnten (zur Frage einer - gegebenenfalls psychischen - Beihilfe zum unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in diesen Fällen BGH, NStZ 1985, 318 [318 m.w.N.]; OLG Karlsruhe, a.a.O.; Körner, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rdnr. 1109), kommt indes eine eigene - freisprechende - Sachentscheidung des Senats gemäß § 354 Abs. 1 StPO nicht in Betracht.
  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2005 - 2 Ss 272/05
    Der Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln setzt ein bewusstes tatsächliches Herrschaftsverhältnis über Betäubungsmittel, das faktisch die unmittelbare Einwirkung auf die Sache unter Ausschluss Dritter ermöglicht, voraus (BGHSt 27, 380 [381], NJW 1982, 708 [709]; BGHR, BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2; 3; Wienroeder in Franke/Wienroeder, BtMG, 2. Aufl., § 29 Rdnr. 135 m.w.N).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2005 - 2 Ss 272/05
    Der Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln setzt ein bewusstes tatsächliches Herrschaftsverhältnis über Betäubungsmittel, das faktisch die unmittelbare Einwirkung auf die Sache unter Ausschluss Dritter ermöglicht, voraus (BGHSt 27, 380 [381], NJW 1982, 708 [709]; BGHR, BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2; 3; Wienroeder in Franke/Wienroeder, BtMG, 2. Aufl., § 29 Rdnr. 135 m.w.N).
  • BGH, 19.01.2005 - 2 StR 402/04

    Verfallsanordnung (hinreichende Tatsachengrundlage für die Schätzung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2005 - 2 Ss 272/05
    Es fehlt bereits an der erforderlichen Konkretisierung der der Einziehung unterliegenden Einziehungsobjekte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Januar 2005 - 2 StR 402/04).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.1997 - 3 Ss 116/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2005 - 2 Ss 272/05
    Die bloße Kenntnis vom Vorhandensein der Betäubungsmittel und die tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Betäubungsmittel reichen hierzu nicht aus (KG, NStZ-RR 1996, 345; OLG Karlsruhe, StV 1998, 80 [81]).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.1974 - 1 Ss 198/74

    Betäubungsmitteln; Besitzen; Mittäterschaft

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.09.2005 - 2 Ss 272/05
    Das gilt auch für Mitbesitz (OLG Karlsruhe, MDR 1975, 166; Hügel/Junge, a.a.O., Rdnr. 13.2).
  • LG Bonn, 09.07.2012 - 28 KLs 17/12

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen i.R.e. Obhutsverhältnisses (hier:

    Denn Besitz im Sinne der Vorschrift bedeutet das Aufrechterhalten eines tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses aufgrund Besitzwillens, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (BGH, Urteil vom 16.04.1975 - 2 StR 60/75 - zitiert nach juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 26.09.2005 - 2 Ss 272/05 - zitiert nach juris Rz. 11).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 5 Ss 216/07

    Verurteilung wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften; Einordnung des

    c) Zur Frage des Besitzes (vgl. OLG Koblenz StV 2006, 24 mwN; jeweils zu dem entsprechenden Tatbestand in § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG) wird der neue Tatrichter konkretere Feststellungen treffen müssen.
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