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   OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ss 347/07   

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OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ss 347/07 (https://dejure.org/2007,12209)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.2007 - 3 Ss 347/07 (https://dejure.org/2007,12209)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 3 Ss 347/07 (https://dejure.org/2007,12209)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung; Anforderungen an die Gesamtwürdigung aller Indizien i.R. der tatrichterlichen Beweiswürdigung bei Verurteilung eines Angeklagten aufgrund der Aussage eines einzigen Belastungszeugen

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 130
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ss 347/07
    Die Urteilsgründe müssen daher erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHSt 44, 153, 158 m.w.N.).

    Sofern der Anklagevorwurf wegen zweier Taten auf der Aussage einer einzigen Belastungszeugin aufbaut, wegen einer dieser Taten das Verfahren aber nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist, kommt der Aussage der einzigen Belastungszeugin zu dem eingestellten Vorfall jedenfalls dann Beweisbedeutung für die allein entscheidende Frage der Glaubwürdigkeit ihrer Person zu, wenn es sich um einen Vorfall mit ähnlicher Begehungsweise und ähnlichem Gewicht wie die abgeurteilte Tat handelt (vgl. BGHSt 44, 153).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ss 347/07
    Hält das erkennende Gericht aufgrund besonderer Umstände in der Persönlichkeit der Belastungszeugin die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens einer Sachverständigen für erforderlich, so hat es deren Ausführungen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der wesentlichen Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit wiederzugeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH, StV 1994, 359; BGH, NStZ-RR 1996, 233; BGHSt 45, 164, 182).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ss 347/07
    Eine Beweiswürdigung, die darüber hinweg geht, ist deshalb rechtsfehlerhaft (BGH, NStZ-RR 04, 238, 239; BGH, NStZ 02, 656, 657).
  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ss 347/07
    Eine Beweiswürdigung, die darüber hinweg geht, ist deshalb rechtsfehlerhaft (BGH, NStZ-RR 04, 238, 239; BGH, NStZ 02, 656, 657).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ss 347/07
    Trotz der nach § 154 Abs. 2 StPO erfolgten Einstellung war das Landgericht nicht gehindert, solche Tatsachen zu ermitteln und festzustellen, die zumindest mittelbar für die Beurteilung von Tat oder Täter von Bedeutung sind (BGH, NJW 85, 1479 m.w.N.; BGHSt 34, 209, 210; BGH, StV 88, 191).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ss 347/07
    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, NStZ 1983, 277, 278; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 337, Rdnr. 27 m.w.N.).
  • BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93

    Glaubwürdigkeitsgutachten - Aussage - Urteil - Zusammenfassung - Zeuge

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ss 347/07
    Hält das erkennende Gericht aufgrund besonderer Umstände in der Persönlichkeit der Belastungszeugin die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens einer Sachverständigen für erforderlich, so hat es deren Ausführungen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der wesentlichen Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit wiederzugeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH, StV 1994, 359; BGH, NStZ-RR 1996, 233; BGHSt 45, 164, 182).
  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ss 347/07
    Trotz der nach § 154 Abs. 2 StPO erfolgten Einstellung war das Landgericht nicht gehindert, solche Tatsachen zu ermitteln und festzustellen, die zumindest mittelbar für die Beurteilung von Tat oder Täter von Bedeutung sind (BGH, NJW 85, 1479 m.w.N.; BGHSt 34, 209, 210; BGH, StV 88, 191).
  • BGH, 24.04.1996 - 3 StR 131/96

    Glaubwürdigkeit - Urteilsgründe - Entscheidung beeinflussen - In Überlegungen mit

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ss 347/07
    Hält das erkennende Gericht aufgrund besonderer Umstände in der Persönlichkeit der Belastungszeugin die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens einer Sachverständigen für erforderlich, so hat es deren Ausführungen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der wesentlichen Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit wiederzugeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH, StV 1994, 359; BGH, NStZ-RR 1996, 233; BGHSt 45, 164, 182).
  • OLG Hamm, 13.03.2008 - 3 Ws 67/08

    Wiederholtes Wiedererkennen; Einzellichtbildvorlage

    Frei von Lücken ist die Beweiswürdigung des Tatrichters nur dann, wenn das Revisionsgericht durch Mitteilung der notwendigen Tatsachen in die Lage versetzt wird, die Schlüsse des Tatrichters auf ihre Rechtsfehlerfreiheit hin zu überprüfen (vgl. BGH NJW 1996, 1420, 1421; BGH Urt. v. 21.06.2007 - 5 StR 532/06; BGH Urt. v. 22.06.2007 - 1 StR 582/06; OLG Hamm Beschl. v. 16.10.2007 - 3 Ss 347/07; OLG Hamm Beschl. v. 06.09.2007 - 3 Ss 262/07 ).
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