Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 28.03.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 (s) Sbd. 6 - 271/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6958
OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 (s) Sbd. 6 - 271/99 (https://dejure.org/2000,6958)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.02.2000 - 2 (s) Sbd. 6 - 271/99 (https://dejure.org/2000,6958)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Februar 2000 - 2 (s) Sbd. 6 - 271/99 (https://dejure.org/2000,6958)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Abkürzung des Verfahrens durch besonders intensive Vorbereitung der Hauptverhandlung, besonders umfangreiches Verfahren, nur kurze Hauptverhandlungsdauer, Wahlverteidigerhöchstgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pauschvergütung; Rechtsanwalt; Bewilligung; Pflichtverteidiger; Hauptverhandlung; Zeitraum

  • Judicialis

    BRAGO § 99; ; JGG § 45; ; JGG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abkürzung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hamm - 13 Ls 69/99
  • OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 (s) Sbd. 6 - 271/99

Papierfundstellen

  • StV 2000, 442
  • StraFo 2000, 214
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 16.09.1996 - 2 (s) Sbd 4-95/96
    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 (s) Sbd 6-271/99
    Eine Pauschvergütung etwa in Höhe der Wahlverteidiger (höchst-)gebühren oder sogar noch darüber hinaus kommt nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur dann in Betracht, wenn der Antragsteller durch die Tätigkeit im Verfahren über einen längeren Zeitraum ausschließlich oder fast ausschließlich in Anspruch genommen worden wäre (vgl. u.a. Senat in JurBüro 1997, 84).
  • OLG Hamm, 03.09.1996 - 2 (s) Sbd 4-138/96
    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 (s) Sbd 6-271/99
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass bei der Bewilligung einer Pauschvergütung eine intensive Verfahrensvorbereitung, die zu einer zügigen Erledigung des Verfahrens führt (mit)zuberücksichtigen ist (vgl. Senat in StraFo 1997, 30 = JurBüro 1997, 85).
  • OLG Hamm, 10.12.1998 - 2 (s) Sbd 5-245/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 (s) Sbd 6-271/99
    Gegen diese Einschätzung ist, da der Angeklagte geständig war, nichts einzuwenden (vgl. zum ausnahmsweisen Abweichen von der Einschätzung des Vorsitzenden Senat in JurBüro 1999, 194 = AGS 1999, 104).
  • OLG Hamm, 15.01.1998 - 2 (s) Sbd 5-265/97
    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 (s) Sbd 6-271/99
    Insoweit schließt sich der Senat - ebenso wie der Leiter des Dezernats 10 der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts in seiner Stellungnahme vom 28. Dezember 1999 - der Einschätzung der Vorsitzenden des Jugendschöffengerichts an (zur grundsätzlichen Maßgeblichkeit der Einschätzung des Vorsitzenden, ob ein Verfahren als "besonders schwierig" anzusehen ist, siehe Senat in AnwBl. 1998, 416 = ZAP EN-Nr. 609/98 = AGS 1998, 104).
  • OLG Hamm, 12.08.1997 - 2 (s) Sbd 5-109 113/97
    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 (s) Sbd 6-271/99
    Sie finden bei der Bewilligung einer Pauschvergütung keine Berücksichtigung (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Senats; u.a. in AGS 1997, 138 = AnwBl. 1998, 219 = ZAP EN-Nr. 807/97).
  • OLG Hamm, 17.05.2001 - 2 (s) Sbd 6-72/01

    Pauschvergütungsbewilligung, Berücksichtigung der als Wahlverteidiger erbrachten

    Dass dieser Zeitaufwand nicht durch die beiden wegen der Inhaftierung des ehemaligen Angeklagten insgesamt um 100 DM erhöhten gesetzlichen Gebühren abgegolten ist, bedarf nach Auffassung des Senats keiner weiteren Erörterung (vgl. dazu näher die bei Burhoff StraFo 2001, 119, 124 zusammengestellte Rechtsprechung des Senats, insbesondere Senat in StraFo 2000, 35 = StV 2000, 93 = AGS 2000, 26 = …
  • OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 (s) Sbd 6-133/01

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers, stillschweigende Beiordnung, ausdrückliche

    Dass dieser Zeitaufwand nicht durch die beiden wegen der Inhaftierung des ehemaligen Angeklagten insgesamt um 180 DM erhöhten gesetzlichen Gebühren abgegolten ist, bedarf nach Auffassung des Senats keiner weiteren Erörterung (vgl. dazu näher die bei Burhoff StraFo 2001, 119, 124 zusammengestellte Rechtsprechung des Senats, insbesondere Senat in StraFo 2000, 35 = StV 2000, 93 = AGS 2000, 26 = …
  • OLG Hamm, 14.11.2000 - 2 (s) Sbd 6-213/00

    Pauschvergütung, besonderer Umfang, inhaftierter Mandant, Berücksichtigung von

    6- 209/99 = StraFo 2000, 35 = StV 2000, 93, 440 = AGS 2000, 26 = …
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 28.03.2000 - ARs 25/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12736
OLG Nürnberg, 28.03.2000 - ARs 25/00 (https://dejure.org/2000,12736)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.03.2000 - ARs 25/00 (https://dejure.org/2000,12736)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. März 2000 - ARs 25/00 (https://dejure.org/2000,12736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger - Besonderer Umfang

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 441
  • StraFo 2000, 214
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 13.05.1990 - 1 AR 10/90
    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.03.2000 - ARs 25/00
    Der Senat hält jedoch an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, daß Fahrzeiten des Pflichtverteidigers nicht zur Begründung einer nach § 99 Abs. 1 BRAGO gegebenenfalls zu bewilligenden Pauschvergütung herangezogen werden können (anderer Ansicht OLG Karlsruhe, StV 1990, 369).
  • OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 (s) Sbd 5-183/98

    Besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Fahrtzeiten, Dolmetscher

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.03.2000 - ARs 25/00
    Dieser Aufwand wird regelmäßig gemäß § 28 BRAGO berücksichtigt, er kann nicht nochmals Eingang in einer Pauschgebühr finden (OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 31, 32).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Bei den vom Ort des Kanzleisitzes des Pflichtverteidigers abhängigen Fahrtzeiten handelt es sich hingegen nicht um einen verfahrensbezogenen, sondern um einen verteidigerbezogenen persönlichen Umstand (OLG Hamm NJW 2007, 311 Rdn. 6 nach juris; ähnlich OLG Saarbrücken StRR 2011, 121 Rdn. 18 nach juris; so auch zu § 99 BRAGO OLG Nürnberg StV 2000, 441 Rdn. 7 nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 1 AR 36/05

    Pflichtverteidigerkosten: Gewährung einer Pauschvergütung für das Vorverfahren

    Jedoch begründet dies vorliegend in Verbindung mit der erforderlichen Fahrzeit - der Verteidiger hat insgesamt nahezu einen ganzen Arbeitstag verloren - (OLG Karlsruhe StV 1990, 369) und der problematischen Persönlichkeitsstruktur des Verurteilten (OLG Nürnberg StV 2000, 441 f), die sich aus seiner Zugehörigkeit zu einem anderen Kulturkreis, seiner Neigung zu aufbrausendem Verhalten und der festgestellten Nähe zum Obdachlosen- und Trinkermilieu ergibt, einen besonderen Umfang der Tätigkeit des Verteidigers im Ermittlungsverfahren, zumal er nach seinem Vortrag darüber hinausgehend noch eine Tatortbesichtigung durchgeführt hat.
  • OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 (s) Sbd VII-201/03

    Pauschvergütung; besonderer Umfang; Wahlverteidigerhöchstgebühr; zeitintensive

    VI - 271/99 = StraFo 2000, 214 = StV 2000, 442).
  • OLG Hamm, 23.09.2004 - 2 (s) Sbd VIII-186/04

    besonderer Umfang; Pauschvergütung; Vorbereitung der Hauptverhandlung;

    Insoweit ist von besonderer Bedeutung, dass dies zu einer Abkürzung des Verfahrens geführt hat, was nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei der Bewilligung einer Pauschvergütung zu berücksichtigen ist (vgl. u.a. OG Hamm StraFo 2000, 214, Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, § 51 RVG Rn. 68).
  • OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 (s) Sdb. VII - 201/03
    VI - 271/99 = StraFo 2000, 214 = StV 2000, 442).
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