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   OLG Köln, 07.10.2011 - 6 AuslA 79/05 - 53, 6 Ausl A 79/05 - 53   

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https://dejure.org/2011,35588
OLG Köln, 07.10.2011 - 6 AuslA 79/05 - 53, 6 Ausl A 79/05 - 53 (https://dejure.org/2011,35588)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.10.2011 - 6 AuslA 79/05 - 53, 6 Ausl A 79/05 - 53 (https://dejure.org/2011,35588)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 2011 - 6 AuslA 79/05 - 53, 6 Ausl A 79/05 - 53 (https://dejure.org/2011,35588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten nach Außerkraftsetzung des zugrundeliegenden Europäischen Haftbefehls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 33 Abs. 1
    Aufhebung der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung nach Außerkraftsetzung des zugrundeliegenden Europäischen Haftbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StraFo 2012, 32
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2011 - 6 AuslA 79/05
    Im übrigen bestünde ein solcher Anspruch nach der Rechtsprechung des Senats, die der allgemeinen Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum entspricht und verfassungsrechtlich unbedenklich ist, auch aus Rechtsgründen nicht (BVerfG, Beschluss vom 5.06.1992 - 2 BvR 1403/91 - BGHSt 32, 221; Senat Beschluss vom 04.07.2005 - 6 AuslA 53/05-24- m.w.N.).

    Für die Erstattung notwendiger Auslagen des Verfolgten ist von dem Grundsatz auszugehen, dass bei unberechtigter Antragstellung nach § 29 IRG - die hier im Ergebnis stattgefunden hat - eine Kostenerstattung stattfindet, unabhängig davon, ob die unberechtigte Verfolgung von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland oder den Behörden des ersuchenden Staates zu vertreten ist ( BGHSt 32, 221; Senat NStZ-RR 2000, 29; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner a.a.O., § 40 IRG Randnr. 35 m.w.N.) Dies muss erst recht im vorliegenden Fall gelten, in dem ein nach bereits ergangener Zulässigkeitserklärung eintretender Umstand zur Unzulässigkeit der Auslieferung führt (Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 33 IRG Randnr. 38 m.w.N.).

  • BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1403/91

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung von Haftentschädigung für

    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2011 - 6 AuslA 79/05
    Im übrigen bestünde ein solcher Anspruch nach der Rechtsprechung des Senats, die der allgemeinen Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum entspricht und verfassungsrechtlich unbedenklich ist, auch aus Rechtsgründen nicht (BVerfG, Beschluss vom 5.06.1992 - 2 BvR 1403/91 - BGHSt 32, 221; Senat Beschluss vom 04.07.2005 - 6 AuslA 53/05-24- m.w.N.).
  • OLG Köln, 17.08.1999 - Ausl 164/99
    Auszug aus OLG Köln, 07.10.2011 - 6 AuslA 79/05
    Für die Erstattung notwendiger Auslagen des Verfolgten ist von dem Grundsatz auszugehen, dass bei unberechtigter Antragstellung nach § 29 IRG - die hier im Ergebnis stattgefunden hat - eine Kostenerstattung stattfindet, unabhängig davon, ob die unberechtigte Verfolgung von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland oder den Behörden des ersuchenden Staates zu vertreten ist ( BGHSt 32, 221; Senat NStZ-RR 2000, 29; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner a.a.O., § 40 IRG Randnr. 35 m.w.N.) Dies muss erst recht im vorliegenden Fall gelten, in dem ein nach bereits ergangener Zulässigkeitserklärung eintretender Umstand zur Unzulässigkeit der Auslieferung führt (Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 33 IRG Randnr. 38 m.w.N.).
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