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   EuG, 27.09.2012 - T-359/06   

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https://dejure.org/2012,28128
EuG, 27.09.2012 - T-359/06 (https://dejure.org/2012,28128)
EuG, Entscheidung vom 27.09.2012 - T-359/06 (https://dejure.org/2012,28128)
EuG, Entscheidung vom 27. September 2012 - T-359/06 (https://dejure.org/2012,28128)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Heijmans Infrastructuur / Kommission

  • EU-Kommission

    Heijmans Infrastructuur BV gegen Europäische Kommission.

    Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer Straßenbaubitumenmarkt - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Beweislast - Geldbußen - Schwere der Zuwiderhandlung - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Begründungspflicht - ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 5. Dezember 2006 - Heijmans Infrastructuur / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K (2006) 4090 endg. der Kommission vom 13. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG (Sache COMP/38.456 - Bitumen - NL) betreffend Vereinbarungen über den Bruttopreis von Straßenbaubitumen in den Niederlanden sowie die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 05.04.2004 - C-3/02

    Mosconi und Ordine degli Ingegneri di Verona e Provincia

    Auszug aus EuG, 27.09.2012 - T-359/06
    Kartelle - Verbot - Befreiung - Geltungsbereich - Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit - Einkaufsvereinbarungen - Beschränkungen, die zur Erreichung der mit den Vereinbarungen verbundenen wirtschaftlichen Vorteile nicht unerlässlich sind - Ausschluss (Art. 81 Abs. 1 und 3 EG; Mitteilung 2001/C 3/02 der Kommission, Nrn. 124 und 133) (vgl. Randnr. 31).

    Kartelle - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Beurteilungskriterien - Wettbewerbsfeindlichkeit - Hinreichende Feststellung - Keine Verpflichtung, eine gründliche Untersuchung der Marktmacht der Mitglieder eines Kartells vorzunehmen (Art. 81 Abs. 1 EG; Mitteilung 2001/C 3/02 der Kommission, Nr. 18) (vgl. Randnr. 33).

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Da der verfügende Teil und die Begründung eines Beschlusses somit ein unteilbares Ganzes bilden, ist es nach dem Kollegialprinzip ausschließlich Sache des Kollegiums, beide zugleich anzunehmen (Urteil vom 27. September 2012, Heijmans Infrastructuur/Kommission, T-359/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:489, Rn. 126 und 127).

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Anforderungen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil vom 27. September 2012, Heijmans Infrastructuur/Kommission, T-359/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:489, Rn. 133 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 13.09.2013 - T-380/08

    Niederlande / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

    In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass, als der Antrag auf Zugang zu den streitigen Informationen gestellt wurde, mehrere Nichtigkeitsklagegen gegen die Bitumen-Entscheidung vor dem Gericht anhängig waren (Rechtssachen, in denen ergangen sind: der Beschluss des Gerichts vom 4. Juli 2008, Wegenbouwmaatschappij J. Heijmans/Kommission, T-358/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht; sowie die Urteile des Gerichts vom 27. September 2012, Shell Petroleum u. a./Kommission, T-343/06, Total/Kommission, T-344/06, Nynäs Petroleum und Nynas Belgium/Kommission, T-347/06, Total Nederland/Kommission, T-348/06, Dura Vermeer Groep/Kommission, T-351/06, Dura Vermeer Infra/Kommission, T-352/06, Vermeer Infrastructuur/Kommission, T-353/06, BAM NBM Wegenbouw und HBG Civiel/Kommission, T-354/06, Koninklijke BAM Groep/Kommission, T-355/06, Koninklijke Volker Wessels Stevin/Kommission, T-356/06, Koninklijke Wegenbouw Stevin/Kommission, T-357/06, Heijmans Infrastructuur/Kommission, T-359/06, Heijmans/Kommission, T-360/06, Ballast Nedam/Kommission, T-361/06, Ballast Nedam Infra/Kommission, T-362/06, und Kuwait Petroleum u. a./Kommission, T-370/06), so dass die von dieser Entscheidung betroffenen Unternehmen nicht als endgültig verurteilt angesehen werden konnten.
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