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   EuG, 17.06.2016 - T-629/15   

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EuG, 17.06.2016 - T-629/15 (https://dejure.org/2016,16210)
EuG, Entscheidung vom 17.06.2016 - T-629/15 (https://dejure.org/2016,16210)
EuG, Entscheidung vom 17. Juni 2016 - T-629/15 (https://dejure.org/2016,16210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hako / EUIPO (SCRUBMASTER)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke SCRUBMASTER - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Hako / EUIPO (SCRUBMASTER)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke SCRUBMASTER - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 22.05.2008 - T-254/06

    Radio Regenbogen Hörfunk in Baden / HABM (RadioCom) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 17.06.2016 - T-629/15
    Unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 fallen solche Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis des angesprochenen Publikums die Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt wird, entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können (Urteile vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, EU:C:2001:461, Rn. 39, und vom 22. Mai 2008, Radio Regenbogen Hörfunk in Baden/HABM [RadioCom], T-254/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:165, Rn. 28).

    Demnach fällt ein Zeichen nur dann unter das in dieser Vorschrift ausgesprochene Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den erfassten Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den angesprochenen Verkehrskreisen ermöglicht, sofort und ohne weiteres Nachdenken eine Beschreibung der Kategorie der erfassten Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (Urteile vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 25, und vom 22. Mai 2008, RadioCom, T-254/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:165, Rn. 29).

    Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (Urteile vom 22. Juni 2005, PAPERLAB, T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 27, und vom 22. Mai 2008, RadioCom, T-254/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:165, Rn. 31).

    Ob ein Zeichen beschreibenden Charakter hat, kann nur in Bezug auf die betreffenden Waren oder Dienstleistungen und nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise, die aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen bestehen, beurteilt werden (Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 38, und vom 22. Mai 2008, RadioCom, T-254/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:165, Rn. 33).

  • EuG, 22.06.2005 - T-19/04

    Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus EuG, 17.06.2016 - T-629/15
    Demnach fällt ein Zeichen nur dann unter das in dieser Vorschrift ausgesprochene Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den erfassten Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den angesprochenen Verkehrskreisen ermöglicht, sofort und ohne weiteres Nachdenken eine Beschreibung der Kategorie der erfassten Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (Urteile vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 25, und vom 22. Mai 2008, RadioCom, T-254/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:165, Rn. 29).

    Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (Urteile vom 22. Juni 2005, PAPERLAB, T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 27, und vom 22. Mai 2008, RadioCom, T-254/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:165, Rn. 31).

    Es genügt also, dass die Beschwerdekammer für ihre Entscheidungsfindung das Kriterium des beschreibenden Charakters in der Auslegung durch die Rechtsprechung angewandt hat; sie braucht sich dafür nicht auf Beweise zu stützen (Urteile vom 8. Juli 2004, Telepharmacy Solutions/HABM [TELEPHARMACY SOLUTIONS], T-289/02, EU:T:2004:227, Rn. 54, und vom 22. Juni 2005, PAPERLAB, T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 34).

  • EuG, 08.07.2004 - T-289/02

    Telepharmacy Solutions / HABM (TELEPHARMACY SOLUTIONS) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 17.06.2016 - T-629/15
    Es genügt also, dass die Beschwerdekammer für ihre Entscheidungsfindung das Kriterium des beschreibenden Charakters in der Auslegung durch die Rechtsprechung angewandt hat; sie braucht sich dafür nicht auf Beweise zu stützen (Urteile vom 8. Juli 2004, Telepharmacy Solutions/HABM [TELEPHARMACY SOLUTIONS], T-289/02, EU:T:2004:227, Rn. 54, und vom 22. Juni 2005, PAPERLAB, T-19/04, EU:T:2005:247, Rn. 34).

    Hierzu genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung einer Wortmarke, die im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, aus diesem Grund zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung fehlt (vgl. Urteile vom 8. Juli 2004, TELEPHARMACY SOLUTIONS, T-289/02, EU:T:2004:227, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 1. Februar 2013, Ferrari/HABM [PERLE'], T-104/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:51, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 24.06.2014 - T-207/13

    1872 Holdings / OHMI - Havana Club International (THE SPIRIT OF CUBA)

    Auszug aus EuG, 17.06.2016 - T-629/15
    Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Wortzeichen nach ständiger Rechtsprechung bereits dann unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 fällt, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der betroffenen Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 32, und vom 24. Juni 2014, 1872 Holdings/HABM - Havana Club International [THE SPIRIT OF CUBA], T-207/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:570, Rn. 23).

    Dies ist auch dann der Fall, wenn eine solche Entscheidung gemäß nationalen Rechtsvorschriften, die nach der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) harmonisiert wurden, oder in einem Land erlassen wurde, das zu dem Sprachraum gehört, in dem das Wortzeichen seinen Ursprung hat (Urteile vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, EU:T:2002:43, Rn. 47, und vom 24. Juni 2014, THE SPIRIT OF CUBA, T-207/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:570, Rn. 32).

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 17.06.2016 - T-629/15
    Zwar muss das EUIPO nach der Rechtsprechung im Hinblick auf die Grundsätze der Gleichbehandlung und der ordnungsgemäßen Verwaltung im Rahmen der Prüfung der Anmeldung einer Unionsmarke die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen berücksichtigen und besonderes Augenmerk auf die Frage richten, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht (Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 74).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (Urteil vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 75 bis 77).

  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus EuG, 17.06.2016 - T-629/15
    Dies ist auch dann der Fall, wenn eine solche Entscheidung gemäß nationalen Rechtsvorschriften, die nach der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1) harmonisiert wurden, oder in einem Land erlassen wurde, das zu dem Sprachraum gehört, in dem das Wortzeichen seinen Ursprung hat (Urteile vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, EU:T:2002:43, Rn. 47, und vom 24. Juni 2014, THE SPIRIT OF CUBA, T-207/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:570, Rn. 32).
  • EuG, 05.12.2000 - T-32/00

    Messe München / HABM (electronica)

    Auszug aus EuG, 17.06.2016 - T-629/15
    Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass die Regelung über die Unionsmarken ein autonomes, aus einer Gesamtheit von Vorschriften bestehendes System ist, mit dem ihm eigene Zielsetzungen verfolgt werden und dessen Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist (Urteil vom 5. Dezember 2000, Messe München/HABM [electronica], T-32/00, EU:T:2000:283, Rn. 47).
  • EuG, 01.02.2013 - T-104/11

    'Ferrari / HABM (PERLE'')'

    Auszug aus EuG, 17.06.2016 - T-629/15
    Hierzu genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung einer Wortmarke, die im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, aus diesem Grund zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung fehlt (vgl. Urteile vom 8. Juli 2004, TELEPHARMACY SOLUTIONS, T-289/02, EU:T:2004:227, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 1. Februar 2013, Ferrari/HABM [PERLE'], T-104/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:51, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus EuG, 17.06.2016 - T-629/15
    Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Wortzeichen nach ständiger Rechtsprechung bereits dann unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 fällt, wenn es zumindest in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der betroffenen Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 32, und vom 24. Juni 2014, 1872 Holdings/HABM - Havana Club International [THE SPIRIT OF CUBA], T-207/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:570, Rn. 23).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuG, 17.06.2016 - T-629/15
    Unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 fallen solche Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis des angesprochenen Publikums die Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt wird, entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können (Urteile vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, EU:C:2001:461, Rn. 39, und vom 22. Mai 2008, Radio Regenbogen Hörfunk in Baden/HABM [RadioCom], T-254/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:165, Rn. 28).
  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

  • EuG, 13.09.2011 - T-397/10

    ara / OHMI - Allrounder (A) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

  • EuG, 07.06.2019 - T-719/18

    Telemark plus/ EUIPO (Telemarkfest) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Im vorliegenden Fall hält sich das Gericht auf der Grundlage des Akteninhalts für ausreichend unterrichtet, um in Anwendung von Art. 126 der Verfahrensordnung ohne Fortsetzung des Verfahrens zu entscheiden, auch wenn eine Partei - hier der Kläger - die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung beantragt hat (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2016, Hako/EUIPO [SCRUBMASTER], T-629/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:384, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 6. Juni 2018, Apcoa Parking Holdings/EUIPO, C-32/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:396, Rn. 22).
  • EuG, 11.12.2018 - T-6/18

    Hamburg Beer Company/ EUIPO (Hamburg Beer Company)

    Im vorliegenden Fall hält sich das Gericht auf der Grundlage des Akteninhalts für ausreichend unterrichtet, um in Anwendung dieses Artikels ohne Fortsetzung des Verfahrens zu entscheiden, auch wenn eine Partei die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung beantragt hat (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2016, Hako/EUIPO [SCRUBMASTER], T-629/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:384, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.11.2016 - T-268/15

    Apcoa Parking Holdings / EUIPO (PARKWAY) - Unionsmarke - Anmeldungen der

    Im vorliegenden Fall hält sich das Gericht durch die Aktenstücke für hinreichend unterrichtet und beschließt gemäß Art. 126 der Verfahrensordnung, ohne Fortsetzung des Verfahrens zu entscheiden, auch wenn eine Partei beantragt hat, eine mündliche Verhandlung anzuberaumen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 17. Juni 2016, Hako/EUIPO [SCRUBMASTER], T-629/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:384, Rn. 10).
  • EuG, 11.12.2018 - T-5/18

    Hamburg Beer Company/ EUIPO (Hamburg BEER COMPANY) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Im vorliegenden Fall hält sich das Gericht auf der Grundlage des Akteninhalts für ausreichend unterrichtet, um in Anwendung dieses Artikels ohne Fortsetzung des Verfahrens zu entscheiden, auch wenn eine Partei die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung beantragt hat (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2016, Hako/EUIPO [SCRUBMASTER], T-629/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:384, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.05.2019 - T-473/18

    Getsmarter Online/ EUIPO (getsmarter)

    En l'espèce, le Tribunal s'estime suffisamment éclairé par les pièces du dossier et décide, en application de l'article 126 du règlement de procédure, de statuer sans poursuivre la procédure, et ce même si une partie, en l'occurrence la requérante, a demandé la tenue d'une audience [voir, en ce sens, ordonnances du 17 juin 2016, Hako/EUIPO (SCRUBMASTER), T-629/15, non publiée, EU:T:2016:384, point 10 et jurisprudence citée, et du 11 décembre 2018, Hamburg Beer Company/EUIPO (Hamburg Beer Company), T-6/18, non publiée, EU:T:2018:981, point 11].
  • EuG, 15.05.2018 - T-470/17

    Sensotek/ EUIPO - Senso Tecnologie (senso tek) - Unionsmarke -

    Im vorliegenden Fall hält sich das Gericht auf der Grundlage des Akteninhalts für ausreichend unterrichtet, um in Anwendung dieses Artikels ohne Fortsetzung des Verfahrens zu entscheiden, auch wenn die Klägerin die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung beantragt hat (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2016, Hako/EUIPO - [SCRUBMASTER], T-629/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:384, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.03.2017 - T-21/16

    Karl Conzelmann / EUIPO (LIKE IT) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke

    Im vorliegenden Fall hält sich das Gericht auf der Grundlage des Akteninhalts für ausreichend unterrichtet und beschließt in Anwendung dieses Artikels, ohne Fortsetzung des Verfahrens zu entscheiden, auch wenn die Klägerin die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung beantragt hat (vgl. Beschluss vom 17. Juni 2016, Hako/EUIPO [SCRUBMASTER], T-629/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:384, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.11.2017 - T-895/16

    Toontrack Music / EUIPO (SUPERIOR DRUMMER) - Unionsmarke - Anmeldung der

    Pour qu'un signe tombe sous le coup de l'interdiction énoncée par cette disposition, il faut qu'il présente avec les produits ou les services concernés un rapport suffisamment direct et concret de nature à permettre au public pertinent de percevoir immédiatement, et sans autre réflexion, une description de la catégorie de produits et des services concernés ou d'une de leurs caractéristiques [voir ordonnance du 17 juin 2016, Hako/EUIPO (SCRUBMASTER), T-629/15, non publiée, EU:T:2016:384, point 15 et jurisprudence citée].
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