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   BFH, 17.02.2000 - V B 117/99   

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https://dejure.org/2000,4327
BFH, 17.02.2000 - V B 117/99 (https://dejure.org/2000,4327)
BFH, Entscheidung vom 17.02.2000 - V B 117/99 (https://dejure.org/2000,4327)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - V B 117/99 (https://dejure.org/2000,4327)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Geschäftsführerin einer GmbH - Unternehmerische Tätigkeit - Steuerhinterziehung - Erlass von Steuerrückständen

  • Judicialis

    FGO § 105 Abs. 5; ; FGO § 102; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.01.1999 - V B 112/97

    Strafurteil; Verwertung von Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 17.02.2000 - V B 117/99
    Wird --wie hier-- als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung gerügt und geltend gemacht, das FG hätte auch ohne Vorliegen eines Beweisantrags aufgrund seiner Amtsermittlungspflicht den Sachverhalt näher aufklären müssen, sind gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO darzulegen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 1995 V B 37/95, BFH/NV 1996, 55; vom 29. Januar 1999 V B 112/97, BFH/NV 1999, 1103):.
  • BFH, 21.07.1995 - V B 37/95

    Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht des Finanzgerichts

    Auszug aus BFH, 17.02.2000 - V B 117/99
    Wird --wie hier-- als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung gerügt und geltend gemacht, das FG hätte auch ohne Vorliegen eines Beweisantrags aufgrund seiner Amtsermittlungspflicht den Sachverhalt näher aufklären müssen, sind gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO darzulegen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 1995 V B 37/95, BFH/NV 1996, 55; vom 29. Januar 1999 V B 112/97, BFH/NV 1999, 1103):.
  • BFH, 22.10.1994 - V B 40/94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 17.02.2000 - V B 117/99
    Die Beschwerde muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils begründet werden; der Beschwerdeführer kann nicht mehr mit Gründen gehört werden, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO; BFH-Beschluss vom 22. Oktober 1994 V B 40/94, BFH/NV 1995, 610).
  • BFH, 01.02.2001 - V R 79/99

    Vermietungsumsätze an Ehegatten

    Soweit sie vorträgt, die Vernehmung von Herrn X als Zeugen sei unter Beachtung des Amtsermittlungsgrundsatzes auch ohne ihren Beweisantritt geboten gewesen, genügt diese Verfahrensrüge nicht den Anforderungen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 17. Februar 2000 V B 117/99, BFH/NV 2000, 973).
  • BFH, 23.11.2000 - III R 52/98

    Teilerlass - Säumniszuschlag - Verspätete Zahlung - Einkommensteuerrückstände -

    Erst im Klageverfahren nachgeschobene Gründe gegen eine Ermessensentscheidung sind unbeachtlich (u.a. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1987 II R 120/85, BFH/NV 1989, 80; BFH-Beschluss vom 17. Februar 2000 V B 117/99, BFH/NV 2000, 973).
  • BFH, 29.10.2002 - V B 186/01

    Beiladung

    a) Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde als Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO geltend gemacht, das FG habe gegen die Pflicht zur Sachaufklärung (§ 76 FGO) verstoßen, so gehören nach ständiger Rechtsprechung hierzu insbesondere Angaben dazu, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Sachaufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergehen können (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Februar 2002 IV B 41-44/01; vom 17. Februar 2000 V B 117/99, BFH/NV 2000, 973).
  • FG München, 24.02.2015 - 6 K 299/14

    Anfechtung eines Leistungsgebots - Haftungsbescheid - Gerichtliche Nachprüfung

    Von der späteren Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse oder auch der Erkenntnisse der ermessensausübenden Behörde hängt die Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung dagegen nicht ab (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. Urteil vom 6. März 1996 II R 102/93, BStBl II 1996, 396; Beschluss vom 17. Februar 2000 V B 117/99, BFH/NV 2000, 973 und vom 11. März 2011 III B 30/10, BFH/NV 2011, 998; Lange in Hübschmann, Hepp, Spitaler FGO § 102 Rz. 61-64).
  • BFH, 22.04.2005 - III B 145/04

    Erlass der Rückforderung unberechtigt gewährter Investitionszulage; Umfang der

    Insbesondere wird die Ermittlungspflicht aber durch die dem Steuerpflichtigen gemäß § 90 AO 1977 auferlegten Mitwirkungspflichten begrenzt (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2000 III R 52/98, BFH/NV 2001, 882; BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2002 VII B 312/00, BFH/NV 2002, 889; vom 17. Februar 2000 V B 117/99, BFH/NV 2000, 973; ferner BFH-Urteil vom 14. Oktober 1987 II R 120/85, BFH/NV 1989, 80).
  • BFH, 05.01.2006 - V B 16/05

    Grundsätzliche Bedeutung

    Er hat aber nicht die Anforderungen ordnungsgemäßer Darlegung dieses Verfahrensmangels erfüllt (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 1995 V B 37/95, BFH/NV 1996, 55; vom 29. Januar 1999 V B 112/97, BFH/NV 1999, 1103; vom 17. Februar 2000 V B 117/99, BFH/NV 2000, 973).
  • BFH, 26.04.2005 - IX B 181/04

    Beweiswürdigung; Aktenvermerk in Steuerakte

    bb) Wird im Übrigen --wie hier-- als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung gerügt und geltend gemacht, das FG hätte auch ohne Vorliegen eines Beweisantrags aufgrund seiner Amtsermittlungspflicht den Sachverhalt näher aufklären müssen, sind gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO darzulegen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 1995 V B 37/95, BFH/NV 1996, 55; vom 17. Februar 2000 V B 117/99, BFH/NV 2000, 973):.
  • BFH, 02.03.2005 - VII B 70/04

    Verstoß gegen die richterliche Sachaufklärungspflicht; fehlerhafte Tatsachen- und

    Außerdem ist die Darlegung erforderlich, aufgrund welcher Anhaltspunkte die Beweiserhebung sich dem FG hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschlüsse vom 7. Januar 1993 VII B 115/92, BFH/NV 1994, 37; vom 17. Juni 1994 III B 95/93, BFH/NV 1994, 890; vom 17. Februar 2000 V B 117/99, BFH/NV 2000, 973; vom 30. Januar 2004 VII B 125/03, juris, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.10.2004 - V B 215/03

    Rüge unzureichender Sachaufklärung als Verfahrensmangel; Darlegung einer

    a) Wird --wie hier-- als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung gerügt und geltend gemacht, das FG hätte auch ohne Vorliegen eines Beweisantrags aufgrund seiner Amtsermittlungspflicht den Sachverhalt näher aufklären müssen, sind gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO darzulegen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 1995 V B 37/95, BFH/NV 1996, 55; vom 29. Januar 1999 V B 112/97, BFH/NV 1999, 1103; vom 17. Februar 2000 V B 117/99, BFH/NV 2000, 973):.
  • BFH, 30.05.2001 - X B 136/00

    Zulassungsgrund - Rechtsmittel - Rechtsmittelbegründung - Grundsätzliche

    * Entsprechendes gilt für die Rüge mangelnder Sachaufklärung; diese hätte in den Fällen, in denen --wie hier-- unterlassene Beweiserhebungen geltend gemacht werden, u.a. erfordert, dass die entscheidungserheblichen Tatsachen, die Beweisthemen sowie der mutmaßliche Einfluss auf die Sachentscheidung, außerdem, soweit es um das Übergehen von Beweisanträgen geht, dass der Schriftsatz bzw. das Sitzungsprotokoll, in dem solche Anträge gestellt wurden, mit Datum und Seitenzahl benannt werden, ferner, dass das Übergehen schon vor dem FG gerügt wurde oder warum dies nicht möglich war (s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125, 1126; in BFH/NV 2000, 1504, 1505, und in BFH/NV 2000, 1236, 1237; Gräber, a.a.O., § 120 Rz. 40, m.w.N.); soweit die Kläger behaupten, bestimmte Beweiserhebungen hätten sich für das FG --aus seiner materiell-rechtlichen Sicht-- auch ohne Beweisantrag aufgedrängt, hätte auch dies substantiiert dargelegt werden müssen (BFH-Beschluss vom 17. Februar 2000 V B 117/99, BFH/NV 2000, 973, 974; Gräber, a.a.O., m.w.N.).
  • BFH, 03.05.2001 - XI B 141/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Finanzgericht - Zulässigkeit - Rechtsmittel -

  • BFH, 19.01.2001 - V B 154/00

    Antrag auf vorläufige Vollstreckbarkeit eines FG-Urteils

  • FG Hamburg, 08.01.2002 - II 420/01

    Nachschieben von Gründen im Verfahren gegen eine Ermessensentscheidung

  • FG Hamburg, 07.02.2002 - V 163/01

    Zulässigkeit einer Klage gegen eine Androhungsverfügung; Androhung und

  • FG Hamburg, 14.02.2007 - 3 K 210/06

    Zwangsgeldandrohung und -festsetzung bei Nichtabgabe einer Steuererklärung

  • FG Nürnberg, 01.02.2001 - IV 167/99

    Erlaß aus persönlichen Gründen

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