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   BFH, 16.01.2004 - V B 132/03   

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https://dejure.org/2004,9344
BFH, 16.01.2004 - V B 132/03 (https://dejure.org/2004,9344)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2004 - V B 132/03 (https://dejure.org/2004,9344)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2004 - V B 132/03 (https://dejure.org/2004,9344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 39 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1993) § 3 Abs. 1 § 15
    Vorsteuerabzug - sog. Pro-Forma-Rechnung

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteuerabzug aus einer Pro-forma-Rechnung; Zurechnung einer Grundstückslieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.12.1979 - V R 87/72

    Beim Wechsel zur Regelbesteuerung Vorsteuerabzug für Vorbezüge (einschl. des

    Auszug aus BFH, 16.01.2004 - V B 132/03
    b) Soweit mit der Beschwerde die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen Abweichung (Divergenz) von anderen Entscheidungen des BFH (Urteile vom 6. Dezember 1979 V R 87/72, BFHE 129, 425, BStBl II 1980, 167; vom 7. November 1991 IV R 43/90, BFHE 166, 329, BStBl II 1992, 398; vom 27. September 2001 X R 67/00, BFH/NV 2002, 327) erstrebt wird, ist sie unzulässig.
  • BFH, 24.11.1992 - V R 80/87

    Umsatzsteuerpflicht von Lieferungsentgelten die im Inland entstehen

    Auszug aus BFH, 16.01.2004 - V B 132/03
    Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist in der Regel mit dem bürgerlich-rechtlichen Eigentumsübergang auf den Leistungsempfänger verbunden (vgl. ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 24. November 1992 V R 80/87, BFH/NV 1993, 634, unter 1., m.w.N.).
  • BFH, 11.02.1999 - III B 91/98

    InvZul; grundsätzliche Bedeutung bei Überlassung von Grundstücken an eine

    Auszug aus BFH, 16.01.2004 - V B 132/03
    Hierzu muss der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung, ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung, konkret auf die Rechtsfrage eingehen, ihre über den Streitfall hinausgehende Bedeutung für die Allgemeinheit dartun und ferner ausführen, warum die Frage zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für die Fortentwicklung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Februar 1999 III B 91/98, BFH/NV 1999, 1122, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2002 - V B 164/01

    Vorsteuerabzug bei Schulungskosten

    Auszug aus BFH, 16.01.2004 - V B 132/03
    Nur wenn auf diese Weise unvereinbare abstrakte Rechtssätze bezeichnet werden, ist die Beschwerde wegen Divergenz zulässig (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2002 V B 164/01, BFH/NV 2003, 521).
  • BFH, 27.09.2001 - X R 67/00

    Einkommensteuer - Abzugsbetrag - Eigennutzung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus BFH, 16.01.2004 - V B 132/03
    b) Soweit mit der Beschwerde die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen Abweichung (Divergenz) von anderen Entscheidungen des BFH (Urteile vom 6. Dezember 1979 V R 87/72, BFHE 129, 425, BStBl II 1980, 167; vom 7. November 1991 IV R 43/90, BFHE 166, 329, BStBl II 1992, 398; vom 27. September 2001 X R 67/00, BFH/NV 2002, 327) erstrebt wird, ist sie unzulässig.
  • BFH, 07.11.1991 - IV R 43/90

    Zeitpunkt der Anschaffung eines Grundstücks ist der Tag des Übergangs von Besitz,

    Auszug aus BFH, 16.01.2004 - V B 132/03
    b) Soweit mit der Beschwerde die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen Abweichung (Divergenz) von anderen Entscheidungen des BFH (Urteile vom 6. Dezember 1979 V R 87/72, BFHE 129, 425, BStBl II 1980, 167; vom 7. November 1991 IV R 43/90, BFHE 166, 329, BStBl II 1992, 398; vom 27. September 2001 X R 67/00, BFH/NV 2002, 327) erstrebt wird, ist sie unzulässig.
  • BFH, 28.01.1999 - V R 4/98

    Strohmann als Unternehmer

    Auszug aus BFH, 16.01.2004 - V B 132/03
    Eine Lieferung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne besteht vielmehr nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 28. Januar 1999 V R 4/98, BFHE 188, 456, BStBl II 1999, 628), die das FG beachtet hat, in der Verschaffung der Verfügungsmacht zugunsten des Leistungsempfängers (§ 3 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes --UStG--).
  • BFH, 14.03.2007 - V B 150/05

    NZB: USt, Grundstückslieferung

    Die Frage, ob § 13 Abs. 1 UStG für das Entstehen der Umsatzsteuer für eine steuerpflichtige Grundstückslieferung einen zivilrechtlich abgeschlossenen Eigentumsübergang erfordert, hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil die umsatzsteuerrechtlichen Grundsätze zur Lieferung eines Grundstücks geklärt sind (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2004 V B 132/03, BFH/NV 2004, 987).
  • BFH, 07.03.2005 - V B 246/03

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung oder Verfahrensfehlern

    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung, ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung, konkret auf die Rechtsfrage eingehen, ihre über den Streitfall hinausgehende Bedeutung für die Allgemeinheit dartun und ferner ausführen, warum die Frage zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für die Fortentwicklung des Rechts der revisionsgerichtlichen Klärung bedarf (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2004 V B 132/03, BFH/NV 2004, 987; vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148).
  • BFH, 07.04.2006 - V B 110/05

    Erhebung von Nachzahlungszinsen auf Grund der nachträglichen Unterwerfung der

    Damit werden die Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht erfüllt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2004 V B 132/03, BFH/NV 2004, 987, unter II. 2. b).
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