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   BFH, 03.03.2000 - V B 175/99   

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https://dejure.org/2000,10633
BFH, 03.03.2000 - V B 175/99 (https://dejure.org/2000,10633)
BFH, Entscheidung vom 03.03.2000 - V B 175/99 (https://dejure.org/2000,10633)
BFH, Entscheidung vom 03. März 2000 - V B 175/99 (https://dejure.org/2000,10633)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuer - Ermessensentscheidung - Abgabe von Umsatzsteuererklärungen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 152 Abs. 2 Satz 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2, 3
    NZB; Divergenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.06.1991 - V R 44/87

    Anforderungen an Entscheidung über die Höhe einer Verspätungszuschläge durch

    Auszug aus BFH, 03.03.2000 - V B 175/99
    Die Klägerin macht mit der Beschwerde geltend, das FG sei von der Rechtsprechung des BFH im BFH-Urteil vom 13. Juni 1991 V R 44/87 (BFH/NV 1992, 78) und im BFH-Beschluss vom 25. Oktober 1995 I B 69/95 (BFH/NV 1996, 377) abgewichen, wonach bei der Bemessung der Höhe eines Verspätungszuschlages alle in § 152 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) bezeichneten Ermessenskriterien zu berücksichtigen und grundsätzlich auch in der schriftlichen Begründung der Ermessensentscheidung zu behandeln sind.
  • BFH, 22.07.1997 - I B 130/96

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Divergenz

    Auszug aus BFH, 03.03.2000 - V B 175/99
    Ihm muss ein anderer Rechtssatz gegenübergestellt werden, der sich aus der Vorentscheidung ergibt und der von dem erstgenannten abweicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Juli 1997 I B 130/96, BFH/NV 1998, 323).
  • BFH, 25.10.1995 - I B 69/95

    Anforderungen an die Ermessensausübung bei der Festsetzung von

    Auszug aus BFH, 03.03.2000 - V B 175/99
    Die Klägerin macht mit der Beschwerde geltend, das FG sei von der Rechtsprechung des BFH im BFH-Urteil vom 13. Juni 1991 V R 44/87 (BFH/NV 1992, 78) und im BFH-Beschluss vom 25. Oktober 1995 I B 69/95 (BFH/NV 1996, 377) abgewichen, wonach bei der Bemessung der Höhe eines Verspätungszuschlages alle in § 152 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) bezeichneten Ermessenskriterien zu berücksichtigen und grundsätzlich auch in der schriftlichen Begründung der Ermessensentscheidung zu behandeln sind.
  • BFH, 23.10.2000 - V B 109/00

    Second-Hand-Shop; Abgrenzung Eigenhandel/Vermittlung

    Um eine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO schlüssig darzulegen, muss die Beschwerdebegründung aber einen abstrakten Rechtssatz wiedergeben, der in einer zu zitierenden Entscheidung des BFH enthalten ist; ihr muss ein anderer Rechtssatz gegenübergestellt werden, der sich aus der Vorentscheidung ergibt und der von dem erstgenannten abweicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 3. März 2000 V B 175/99, BFH/NV 2000, 1112, m.w.N.).
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