Rechtsprechung
BFH, 19.05.2008 - V B 32/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Fehler bei der Heranziehung ehrenamtlicher Richter in früheren Sitzungen
- Judicialis
FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Fehler bei der Heranziehung ehrenamtlicher Richter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 12.12.2006 - 4 K 127/02
- BFH, 19.05.2008 - V B 32/07
- BFH, 11.11.2008 - V K 4/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.05.2008 - V B 29/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und …
Auszug aus BFH, 19.05.2008 - V B 32/07
Zur Begründung verweist der Senat auf Abschn. III. des zwischen den Beteiligten ergangenen Beschlusses vom 19. Mai 2008 zu Az. V B 29/07. - BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 344/97
Nichtigkeitsklage
Auszug aus BFH, 19.05.2008 - V B 32/07
Fehler bei der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter in einer Sache führen nicht im Wege des sog. Domino-Effekts dazu, dass in den Folgeterminen in (allen) anderen Sachen der gesetzliche Richter nicht gewahrt ist (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Mai 1998 2 AZR 344/97, BAGE 88, 344, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 1998, 1301). - BFH, 08.03.1994 - VII R 18/94
Verfahrensverstoß durch Nichtbeachtung der Besetzungsreihenfolge von …
Auszug aus BFH, 19.05.2008 - V B 32/07
Hinsichtlich der Besetzung des erkennenden Senats des FG kommt es auf die Ausführungen der Klägerin zur Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zu früheren Sitzungen nicht an (vgl. BFH-Beschluss vom 8. März 1994 VII R 18/94, BFH/NV 1994, 879).
- BFH, 11.11.2008 - V K 4/08
Nichtigkeitsklage: Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite
Mit ihrem als "Nichtigkeitsklage" bezeichneten Rechtsbehelf macht die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) geltend, dass der Beschluss des Senats vom 19. Mai 2008 V B 32/07 und das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts (FG) vom 12. Dezember 2006 4 K 127/02 aufgrund schwerwiegender Verfahrensmängel rechtswidrig und nichtig seien.Die Klägerin beantragt, die Nichtigkeit des Beschlusses des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Mai 2008 V B 32/07 und das Urteil des Sächsischen FG vom 12. Dezember 2006 4 K 127/02 festzustellen und diese Entscheidungen aufzuheben.
Die "Nichtigkeitsklage" gegen den Senatsbeschluss vom 19. Mai 2008 V B 32/07 ist --da er sich nicht auf ein Urteil i.S. von § 578 ZPO bezieht-- als Antrag zu verstehen, den angegriffenen Beschluss gemäß § 134 FGO i.V.m. § 579 ZPO für nichtig zu erklären (vgl. zur Umdeutung einer Nichtigkeitsklage in einen Nichtigkeitsantrag BFH-Beschluss vom 18. März 1988 V K 1/88, BFHE 152, 426, BStBl II 1988, 586).