Rechtsprechung
BFH, 19.05.1999 - V B 5/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Kfz-Handel - Umsatzsteuer - Gesonderter Ausweis - Vorsteuerabzug - Scheinfirma - Geschäftssitz
- Judicialis
FGO § 128 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AdV; Scheinfirma
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 19.05.1999 - V B 5/99
- BFH, 18.01.2000 - V B 5/99
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.05.1993 - V B 33/93
Identität zwischen Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer als …
Auszug aus BFH, 19.05.1999 - V B 5/99
Solche Zweifel sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182; vom 24. Mai 1993 V B 33/93, BFH/NV 1994, 133). - BFH, 10.02.1967 - III B 9/66
Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids
Auszug aus BFH, 19.05.1999 - V B 5/99
Solche Zweifel sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182;… vom 24. Mai 1993 V B 33/93, BFH/NV 1994, 133).
- BFH, 07.07.2004 - II B 32/04
Betriebsvermögen - Konkurs als Tatbestand des § 13a ErbStG?
Es ist aber nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, in dem auf vorläufigen Rechtsschutz angelegten Verfahren der Aussetzung der Vollziehung auf ungesicherter Tatsachengrundlage Rechtsfragen zu klären, die sich nach weiterer Aufklärung des Sachverhalts möglicherweise nicht stellen (so Beschluss des BFH vom 19. Mai 1999 V B 5/99, BFH/NV 1999, 1495). - FG Düsseldorf, 21.09.2005 - 5 K 4658/01
Vorsteuerabzug; Innergemeinschaftliche Lieferung; Rechnungsausstellung; …
Im übrigen werde auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 19.5.1999 V B 5/99 hingewiesen, in dem es ebenfalls um den Vorsteuerabzug aus Rechnungen der Firma "M-PKW X-Person" gegangen sei und in dem der BFH die Vorsteuerabzugsmöglichkeit bejaht habe.Soweit der Bundesfinanzhof im Aussetzungsbeschluss vom 19.05.1999 V B 5/99, BFH/NV 1999, 1495, der einen vergleichbaren Fall von Kfz-Lieferungen des "X" unter der Anschrift "L-Staße 1", "00001 O-Stadt" betraf, ausgeführt hat, es bestünden ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Versagung des Vorsteuerabzugs aus diesen Rechnungen beim Leistungsempfänger, ist zu berücksichtigen, dass diese Entscheidung in erster Linie auf dem zum damaligen Zeitpunkt noch weitgehend ungeklärten Sachverhalt beruhte.
- BFH, 04.02.2003 - V B 81/02
Vorsteuerabzug; Feststellungslast
Die Senatsbeschlüsse vom 19. Mai 1999 V B 5/99 (BFH/NV 1999, 1495) und vom 2. Juli 1999 V B 171/98 (…BFH/NV 1999, 1652) betreffen, wie die Klägerin selbst einräumt, andere Sachverhalte.
- FG Hessen, 01.11.2011 - 4 V 751/11
Öffentliche Zustellung an juristische Person: Erfordernis der Meldeamtsabfrage …
§ 69 Abs. 3 FGO auf unsicherer Tatsachengrundlage Rechtsfragen zu klären, die sich nach weiterer Aufklärung des Sachverhaltes möglicherweise nicht stellen (BFH vom 19.05.1999 - V B 5/99, BFH/NV 1999, 1495). - FG Hessen, 24.11.2003 - 6 V 3662/03
Karussellgeschäft; Vorsteuerabzug; Strohmann - Leistender bei Strohmanngeschäften
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn eine überschlägige Prüfung ergibt, dass neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit und Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. z.B. Beschluss vom 19. Mai 1999 V B 5/99, BFH/NV 1999, 1495 ). - FG Hessen, 10.08.2018 - 6 V 313/18
§ 12 Abs. 2 Nr. 7b UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG, UStAE Abschnitt 12.7 Abs. 9, …
Im Übrigen ist es auch nicht Aufgabe der Gerichte, im Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO auf unsicherer Tatsachengrundlage Rechtsfragen zu klären, die sich nach weiterer Aufklärung des Sachverhaltes im Hauptsacheverfahren möglicherweise nicht stellen (BFH-Beschluss vom 19.05.1999 V B 5/99, BFH/NV 1999, 1495). - FG Hessen, 05.07.2018 - 6 V 2290/17
Art. 3 GG, § 1 Abs. 1 EStG, § 34c Abs. 5 EStG, § 18 Pauschalisierungsgesetz EStG, …
Im Übrigen ist es auch nicht Aufgabe der Gerichte, im Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO auf unsicherer Tatsachengrundlage Rechtsfragen zu klären, die sich nach weiterer Aufklärung des Sachverhaltes im Hauptsacheverfahren möglicherweise nicht stellen (BFH-Beschluss vom 19.05.1999 V B 5/99, BFH/NV 1999, 1495). - BFH, 24.11.1999 - X B 87/99
Prüfungsanordnung
Die geltend gemachte Abweichung vom BFH-Urteil vom 10. Dezember 1987 IV R 77/86 (BFHE 152, 24, BStBl II 1988, 322) ist nicht in der nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlichen Weise, d.h. durch Gegenüberstellung abstrakter, die Divergenzentscheidung einerseits und das angefochtene Urteil andererseits tragender Rechtssätze zu einer konkreten Rechtsfrage bezeichnet worden (…s. dazu BFH-Beschlüsse vom 17. März 1999 X B 160/98, BFH/NV 1999, 1303, 1304, und vom 19. Mai 1999 X B 206/98, BFH/NV 1999, 1495, 1496;… Gräber, a.a.O., Rz. 63). - FG Hessen, 23.02.2022 - 6 V 1556/21
Ermessensfehlerhafter Haftungsbescheid bei unzureichend begründeter …
Im Übrigen ist es auch nicht Aufgabe der Gerichte, im Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO auf unsicherer Tatsachengrundlage Rechtsfragen zu klären, die sich nach weiterer Aufklärung des Sachverhaltes im Hauptsachverfahren möglicherweise nicht stellen (BFH vom 19.05.1999 - V B 5/99, BFH/NV 1999, 1495). - FG Hessen, 17.05.2013 - 1 V 337/13
Keine ernstlichen Zweifel an Umsatzsteuerpflicht von Geldspielautomatenumsätzen - …
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn eine überschlägige Prüfung ergibt, dass neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit und Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. Beschlüsse vom 10.02.1967 III B 9/66, BStBl. III 1967, 182 und vom 19.05.1999 V B 5/99, BFH/NV 1999, 1495). - FG Berlin-Brandenburg, 31.07.2008 - 13 V 13119/08
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung: Investitionszulage für Windkraftanlage bei …
- FG Hessen, 09.03.2004 - 6 V 4121/03
Aussetzung der Vollziehung; Sicherheitsleistung; Schlüssiger Vortrag; Präsente …
- FG Nürnberg, 29.01.2007 - II 342/05
Umsatzsteuerliche Würdigung der Kündigung eines Finanzierungs-Leasingvertrages …
- FG Nürnberg, 20.10.2006 - II 174/06
Kein Vorsteuerabzug aus einem Antrag des (vorläufigen) Insolvenzverwalters an das …
- FG Nürnberg, 21.01.2003 - II 42/02
Kein Anspruch auf Vorsteuerabzug aus Rechnungen, die der Täuschung im …
- FG Nürnberg, 09.08.2002 - II 474/01
Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer zunächst inaktiven Firma
- FG Hessen, 04.08.2005 - 6 V 965/05
Vorsteuerabzug; Aussetzung der Vollziehung; Leistender; Unternehmer; …
- FG Nürnberg, 13.12.2011 - 2 V 535/11
Keine Aufhebung der Vollziehung mangels ausreichender Glaubhaftmachung …
- FG Nürnberg, 27.09.2004 - II 290/03
Umsatzsteuerpflicht des Verkaufs von medizinischen Hilfsmitteln durch einen …
- FG Nürnberg, 19.05.2004 - II 45/03
Im Aussetzungsverfahren kann das öffentliche Interesse an einer geordneten …
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