Finanzgerichtsordnung
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
| Abschnitt V - Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 115 - 134) |
| Unterabschnitt 2 - Beschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge (§§ 128 - 133a) |
(1) Gegen die Entscheidungen des Finanzgerichts, des Vorsitzenden oder des Berichterstatters, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide sind, steht den Beteiligten und den sonst von der Entscheidung Betroffenen die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zu, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist.
(2) Prozessleitende Verfügungen, Aufklärungsanordnungen, Beschlüsse über die Vertagung oder die Bestimmung einer Frist, Beweisbeschlüsse, Beschlüsse nach §§ 91a und 93a, Beschlüsse über die Ablehnung von Beweisanträgen, über Verbindung und Trennung von Verfahren und Ansprüchen und über die Ablehnung von Gerichtspersonen, Sachverständigen und Dolmetschern, Einstellungsbeschlüsse nach Klagerücknahme sowie Beschlüsse im Verfahren der Prozesskostenhilfe können nicht mit der Beschwerde angefochten werden.
(3) Gegen die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 und 5 und über einstweilige Anordnungen nach § 114 Abs. 1 steht den Beteiligten die Beschwerde nur zu, wenn sie in der Entscheidung zugelassen worden ist. Für die Zulassung gilt § 115 Abs. 2 entsprechend.
(4) In Streitigkeiten über Kosten ist die Beschwerde nicht gegeben. Das gilt nicht für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.
Rechtsprechung zu § 128 FGO
2.998 Entscheidungen zu § 128 FGO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im ...
- BFH, 17.01.2012 - VIII R 23/09
Erst im Einspruchsverfahren geltend gemachte Ansparabschreibung - Keine ...
- BFH, 26.01.2006 - III B 166/05
Akteneinsicht
- BFH, 26.02.2009 - IX B 24/09
Isolierte Kostenentscheidung unanfechtbar
Zum selben Verfahren:
- BFH, 26.02.2009 - IX B 25/09
Absehen von der Erhebung von Gerichtskosten
- BFH, 26.02.2009 - IX B 25/09
- BFH, 05.03.2008 - VII B 7/08
Keine zulassungsfreie Beschwerde gegen die in § 128 Abs. 3 FGO genannten ...
- BFH, 22.06.2007 - VIII B 34/07
Weder Nichtzulassungsbeschwerde, noch Beschwerde nach § 128 FGO noch ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 22.06.2007 - VIII B 8/07
Keine Beschwerde gegen den Beschluss, mit dem ein Antrag auf Richterablehnung ...
- BFH, 22.06.2007 - VIII B 8/07
- BFH, 05.02.2003 - V B 239/02
Anspruch auf Akteneinsicht - Überlassung von Fotokopien
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