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   BFH, 29.10.2003 - V B 61/03   

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https://dejure.org/2003,12211
BFH, 29.10.2003 - V B 61/03 (https://dejure.org/2003,12211)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2003 - V B 61/03 (https://dejure.org/2003,12211)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2003 - V B 61/03 (https://dejure.org/2003,12211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; AO 1977 § 110 Abs. 2; ; AO 1977 § 110 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 110 Abs. 2 S. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Wiedereinsetzung, Begründung

  • datenbank.nwb.de

    Begr. eines Wiedereinsetzungsantrags nach Versäumung der Einspr.-Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.09.2001 - X R 66/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumnis - Zweiwochenfrist -

    Auszug aus BFH, 29.10.2003 - V B 61/03
    Wenn der Wiedereinsetzungsantrag --wie im Streitfall-- unter Mitwirkung eines fachkundigen Beraters gestellt wurde, brauchen die Finanzbehörde und das FG den Antragsteller über den erforderlichen Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs nicht aufzuklären oder zur Ergänzung eines unzulänglich begründeten Antrags aufzufordern (vgl. BFH-Beschluss vom 4. August 1987 VII B 36/87, BFH/NV 1988, 242; BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 66/99, BFH/NV 2002, 358, 359; Kuczynski in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 110 AO 1977 Rz. 46).
  • BFH, 26.02.1998 - III R 66/97

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Fristversäumnis

    Auszug aus BFH, 29.10.2003 - V B 61/03
    Nach Auffassung des FG (Urteil S. 17) war, selbst wenn man die Richtigkeit der Behauptung des Klägers im Schriftsatz vom April 2000 --er habe schon im Besprechungstermin vom 2. Juli 1999 ausgeführt, dass er den Einspruch am 5. Mai 1999 selbst geschrieben und persönlich in den Briefkasten eingeworfen habe-- als wahr unterstellte, dem Antrag auf Wiedereinsetzung nicht stattzugeben, weil diese Angaben nach der Rechtsprechung (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 26. Februar 1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231) nicht ausreichten.
  • BFH, 25.07.2000 - XI B 122/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz

    Auszug aus BFH, 29.10.2003 - V B 61/03
    Die Rechtsfrage muss in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar sein (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2000 XI B 122/99, BFH/NV 2000, 1495; vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 04.08.1987 - VII B 36/87

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 29.10.2003 - V B 61/03
    Wenn der Wiedereinsetzungsantrag --wie im Streitfall-- unter Mitwirkung eines fachkundigen Beraters gestellt wurde, brauchen die Finanzbehörde und das FG den Antragsteller über den erforderlichen Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs nicht aufzuklären oder zur Ergänzung eines unzulänglich begründeten Antrags aufzufordern (vgl. BFH-Beschluss vom 4. August 1987 VII B 36/87, BFH/NV 1988, 242; BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 66/99, BFH/NV 2002, 358, 359; Kuczynski in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 110 AO 1977 Rz. 46).
  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 29.10.2003 - V B 61/03
    Die Rechtsfrage muss in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar sein (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2000 XI B 122/99, BFH/NV 2000, 1495; vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

    Bereits innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist sind (unbeschadet einer späteren Glaubhaftmachung) alle entscheidungserheblichen Tatsachen wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach schlüssig darzulegen (BFH-Beschlüsse vom 25. März 2003 I B 166/02, BFH/NV 2003, 1193, und vom 29. Oktober 2003 V B 61/03, BFH/NV 2004, 459), es sei denn, die Gründe waren offenkundig oder amtsbekannt (BFH-Urteil vom 17. September 1987 III R 259/84, BFH/NV 1988, 681).
  • BFH, 06.12.2011 - XI B 3/11

    Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der Antragsfrist

    Zumal wenn dieser fachkundig beraten ist, hat das FG den Antragsteller nicht über den erforderlichen Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs aufzuklären oder zur Ergänzung eines insoweit unzulänglichen Vortrags aufzufordern (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349; vom 29. Oktober 2003 V B 61/03, BFH/NV 2004, 459).
  • FG Niedersachsen, 20.04.2016 - 9 K 178/14

    Anerkennung der Zahlung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags als

    Wenn dieser fachkundig vertreten ist, hat weder das Finanzamt noch das FG den Antragsteller über den erforderlichen Inhalt des Wiedereinsetzungsgesuchs aufzuklären oder zur Ergänzung eines insoweit unzulänglichen Vortrags aufzufordern (ständige Rechtsprechung: (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349; vom 29. Oktober 2003 V B 61/03, BFH/NV 2004, 459; vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707; anderer Ansicht wohl: Brandis in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 110 AO Rz. 35; Koenig, Abgabenordnung, 3. Aufl. 2014, § 110 Rz. 89 jedenfalls für die Anforderungen an die Glaubhaftmachung).
  • BFH, 29.11.2007 - VIII B 58/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vortrag und Glaubhaftmachung von Tatsachen bei einem

    aa) Das FG ist in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass es grundsätzlich Sache der Kläger war, die für die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag erheblichen Tatsachen nicht nur vorzutragen (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2003 V B 61/03, BFH/NV 2004, 459, m.w.N.), sondern auch --etwa durch Vorlage geeigneter Urkunden-- glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Urteil vom 20. November 1987 III R 208, 210-211/84, BFH/NV 1989, 370).
  • FG Köln, 17.10.2013 - 13 K 1840/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Thüringische Verwaltungsgemeinschaft als

    Wenn der Wiedereinsetzungsantrag unter Mitwirkung eines fachkundigen Beraters gestellt wurde, brauchen das Finanzamt oder das Finanzgericht den Antragsteller über den erforderlichen Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs nicht aufzuklären oder zur Ergänzung eines unzulänglich begründeten Antrags aufzufordern (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2003 V B 61/03, BFH/NV 2004, 459 m.w.N.).
  • FG München, 19.12.2017 - 2 K 3421/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Wenn dieser fachkundig vertreten ist, hat die Finanzbehörde den Antragsteller weder über den erforderlichen Inhalt des Wiedereinsetzungsgesuchs aufzuklären noch zur Ergänzung eines insoweit unzulänglichen Vortrags aufzufordern (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349, vom 29. Oktober 2003 V B 61/03, BFH/NV 2004, 459 und vom 6. Dezember 2011 XI B 3/11, BFH/NV 2012, 707).
  • OLG Celle, 21.07.2004 - 3 U 34/04

    Aufgabeentscheidung; Aufklärungspflicht; Beratungspflicht; Dritter;

    wegen Umsatzsteuer 1993 in dem Klageverfahren beim Finanzgericht Schleswig Holstein (Az: 2 K 40210/00), gegen das vorsorglich Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof unter dem Az. V B 61/03 erhoben wurde,.
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