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   BFH, 10.06.2011 - V B 74/09   

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https://dejure.org/2011,11410
BFH, 10.06.2011 - V B 74/09 (https://dejure.org/2011,11410)
BFH, Entscheidung vom 10.06.2011 - V B 74/09 (https://dejure.org/2011,11410)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 2011 - V B 74/09 (https://dejure.org/2011,11410)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Leistungen eines Partyservice unterliegen dem Regelsteuersatz - Keine Klärungsbedürftigkeit - Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei behaupteter Divergenz

  • openjur.de

    Leistungen eines Partyservice unterliegen dem Regelsteuersatz; Keine Klärungsbedürftigkeit; Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei behaupteter Divergenz

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, UStG § 12 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, UStG § 3 Abs 1, UStG § 3 Abs 9, EWGRL 388/77 Art 5, EWGRL 388/77 Art 6
    Leistungen eines Partyservice unterliegen dem Regelsteuersatz - Keine Klärungsbedürftigkeit - Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei behaupteter Divergenz

  • Bundesfinanzhof

    Leistungen eines Partyservice unterliegen dem Regelsteuersatz - Keine Klärungsbedürftigkeit - Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei behaupteter Divergenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 12 Abs 2 Nr 1 UStG 1999, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 3 Abs 1 UStG 1999
    Leistungen eines Partyservice unterliegen dem Regelsteuersatz - Keine Klärungsbedürftigkeit - Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei behaupteter Divergenz

  • IWW
  • rewis.io

    Leistungen eines Partyservice unterliegen dem Regelsteuersatz - Keine Klärungsbedürftigkeit - Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei behaupteter Divergenz

  • ra.de
  • rewis.io

    Leistungen eines Partyservice unterliegen dem Regelsteuersatz - Keine Klärungsbedürftigkeit - Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei behaupteter Divergenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 1
    Die Leistung von hochwertigen, individuell zubereiteten, restaurantmäßig angerichteten Speisen zur vereinbarten Zeit mit Geschirr und Besteck unterliegt dem Regelsteuersatz; Regelbesteuerung der Leistung von hochwertigen, individuell zubereiteten, restaurantmäßig ...

  • datenbank.nwb.de

    Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Frage, ob Umsätze eines Partyservices dem ermäßigten Steuersatz unterliegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 10.03.2011 - C-497/09

    Die Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr

    Auszug aus BFH, 10.06.2011 - V B 74/09
    NV: Die Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob auf die Umsätze eines Partyservices der ermäßigte Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG Anwendung finden kann, ist durch das EuGH-Urteil vom 10. März 2011 (C-497/09, C-499/09, C-510/09, C-502/09, Bog.

    u.a., ABl EU 2011, Nr. C 130, 6, UR 2011, 272) entfallen.

    Jedenfalls ist die Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob auf die Umsätze eines Partyservices der ermäßigte Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1999 Anwendung finden kann, durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 10. März 2011 C-497/09, C-499/09, C-501/09, C-502/09, Bog u.a. (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2011, 272) entfallen.

    Damit steht das FG-Urteil im Einklang mit dem EuGH-Urteil Bog u.a. in UR 2011, 272.

  • BFH, 22.10.2009 - V B 108/08

    Haftung wegen steuerlicher Beratung eines Umsatzsteuerkarussels - Keine Bindung

    Auszug aus BFH, 10.06.2011 - V B 74/09
    Der Kläger hätte deshalb vortragen müssen, dass er den Verstoß in der Vorinstanz gerügt habe bzw. aus welchen entschuldbaren Gründen er an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen sei (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2009 V B 108/08, BFH/NV 2010, 170).

    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 170; vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892).

  • EuGH, 10.03.2005 - C-491/03

    Hermann - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG - Kommunale Steuer auf die

    Auszug aus BFH, 10.06.2011 - V B 74/09
    Es fehlt an der hinreichenden Darlegung des von dem FG aufgestellten abstrakten entscheidungserheblichen Rechtssatzes, der von dem EuGH-Urteil vom 10. März 2005 C-491/03, Hermann (Slg. 2005, I-2025, BFH/NV Beilage 2005, 210) abweichen soll.
  • EuGH, 10.03.2011 - C-501/09

    USt-Satz bei Abgabe von Speisen an Imbissständen und Kinofoyers zum sofortigen

    Auszug aus BFH, 10.06.2011 - V B 74/09
    Jedenfalls ist die Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob auf die Umsätze eines Partyservices der ermäßigte Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes 1999 Anwendung finden kann, durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 10. März 2011 C-497/09, C-499/09, C-501/09, C-502/09, Bog u.a. (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2011, 272) entfallen.
  • BFH, 29.05.2006 - V B 159/05

    Selbständigkeit oder Unselbständigkeit eines Beraters

    Auszug aus BFH, 10.06.2011 - V B 74/09
    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 170; vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892).
  • BFH, 12.10.2006 - VI B 154/05

    Berufliche Veranlassung von Reiseaufwendungen; Sicherung einer einheitlichen

    Auszug aus BFH, 10.06.2011 - V B 74/09
    Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alternative FGO) liegt nur vor, wenn das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als u.a. der BFH oder der EuGH (BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51; vom 19. April 2010 IV B 38/09, BFH/NV 2010, 1489).
  • BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01

    NZB: Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 10.06.2011 - V B 74/09
    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so ist vorzutragen, welche Tatsachen hätten aufgeklärt oder welche Beweise hätten erhoben werden müssen, aus welchen Gründen sich die Beweiserhebung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei weiterer Aufklärung oder Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten und inwiefern sich daraus auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Gerichts eine andere Entscheidung hätte ergeben können (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 170; vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892).
  • BFH, 12.06.2008 - VII B 61/08

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BFH, 10.06.2011 - V B 74/09
    Dazu gehört u.a. auch eine Auseinandersetzung mit zu dieser Frage vertretenen Auffassungen in Rechtsprechung, Schrifttum und veröffentlichten Äußerungen der Verwaltung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juni 2008 VII B 61/08, BFH/NV 2008, 1708).
  • BFH, 19.04.2010 - IV B 38/09

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 10.06.2011 - V B 74/09
    Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alternative FGO) liegt nur vor, wenn das Finanzgericht (FG) bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als u.a. der BFH oder der EuGH (BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51; vom 19. April 2010 IV B 38/09, BFH/NV 2010, 1489).
  • BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06

    Aussetzung des Klageverfahrens wegen eines Musterverfahrens vor dem BVerfG;

    Auszug aus BFH, 10.06.2011 - V B 74/09
    b) Es liegt auch keine nachträgliche Divergenz vor (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. September 2007 XI B 52/06, BFH/NV 2008, 63; vom 20. Dezember 2006 I B 141/05, BFH/NV 2007, 928; vom 24. August 2000 IV B 158/99, juris).
  • BFH, 05.09.2006 - IV B 128/05

    Auslegung von VA

  • BFH, 18.08.2006 - V B 178/05

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit;

  • BFH, 20.12.2006 - I B 141/05

    NZB: Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulassung

  • BFH, 29.04.2009 - VI B 139/07

    Darlegung eines Verfahrensmangels wegen mangelnder Sachaufklärung

  • BFH, 24.08.2000 - IV B 158/99

    Buchungsvorgänge - Beweisantrag - Beweiserhebung ohne Antrag - Sachaufklärung -

  • BFH, 19.02.2001 - VI B 236/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beweis - Nichterhebung - Begründung - Ehescheidung -

  • EuGH, 09.06.2010 - C-510/09

    Kommission / Frankreich

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