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BGH, 09.01.2003 - V ZB 62/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts - Von einem nicht am Bundesgerichtshof (BGH) zugelassenen Anwalt unterzeichnete Beschwerde - Anwaltszwang vor dem Bundesgerichtshof
- Judicialis
ZPO § 97
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 567 Abs. 1 S. 1
Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - V ZB 62/02
Die Beschwerde ist schließlich auch nicht als außerordentliches Rechtsmittel statthaft (BGH NJW 2002, 1577). - BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02
Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 09.01.2003 - V ZB 62/02
Das Rechtsmittel ist auch nicht als Rechtsbeschwerde statthaft, weil es weder zugelassen, noch von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (BGH NJW 2002, 2181).